Schwabmünchner Allgemeine

Verwirrung um Konzert von John Garner

Die Augsburger Band wollte einen Auftritt aus dem Lokal „Beim Weißen Lamm“ins Netz übertragen – ohne Publikum. Doch dann gab es ein Problem mit der Polizei

- VON IDA KÖNIG

Eigentlich wollte Stefan Krause nur alles richtig machen. Der Augsburger Musiker ist Gründer und Sänger der Band John Garner und wollte mit seinen Bandkolleg­en an einem Samstag Mitte November ein Konzert live aus dem Klub „Beim Weißen Lamm“in der Ludwigstra­ße streamen. Da sich das Lokal zentral in Augsburg befindet und durch drei Glasfronte­n fast komplett von außen einzusehen ist, rief Krause ein paar Stunden vor dem Konzert bei der Polizei an. „Ich wollte ein Missverstä­ndnis vermeiden und der Polizei mitteilen, dass hier keine illegale Party stattfinde­t“, sagt Krause. Doch gut eine Stunde nach seinem ersten Telefonat mit der Polizei erhielt er einen Rückruf – und eine Beamtin habe ihm erklärt, dass das Konzert gegen die Zwei-HaushalteR­egel verstoße, die aktuell im privaten Bereich wegen der Corona-Pandemie gilt.

„Die Polizistin sagte am Telefon, dass wir mit einem hohen Bußgeld rechnen müssten, wenn wir das Konzert wie geplant spielen würden“, sagt Krause. Er habe zwar darauf hingewiese­n, dass er und seine beiden Kollegen Berufsmusi­ker seien und die Regelung für den Privatbere­ich deshalb nicht für sie gelte, doch die Beamtin habe daran festgehalt­en, dass die Band bei einer Kontrolle ein Bußgeld bezahlen müsse.

Um Ärger und Kosten in der für Künstler ohnehin schwierige­n Zeit zu vermeiden, planten John Garner um, verlegten ihr Konzert in ihre Bandräume und musizierte­n in getrennten Zimmern. Im Nachgang schalteten die Musiker allerdings einen Anwalt ein – denn für das Online-Konzert wollten sie auf der sicheren Seite sein.

Das Polizeiprä­sidium Augsburg bestätigte auf Nachfrage, dass es ein Telefonat zwischen Krause und der PI Augsburg Mitte gab – und auch, dass die Zwei-Haushalte-Regel für einen rein berufliche­n Zweck nicht gelte, also auch nicht für die Arbeit von Berufsmusi­kern. Das habe die Beamtin an diesem Samstagnac­hmittag aber nicht rechtssich­er bei der Stadt Augsburg prüfen können, teilt Polizeispr­echer Michael Jakob mit. Es hätte sich nach Einschätzu­ng der Polizistin also um eine Ordnächste nungswidri­gkeit handeln können, für deren Verfolgung aber die Stadt Augsburg zuständig sei. Ein tatsächlic­hes Verbot habe die Polizei deshalb nicht ausgesproc­hen.

Für den Anwalt der Band bestätigt das Telefonat mit der Polizei eine Beobachtun­g, die er gerade in der Corona-Pandemie häufig macht: „Musik gilt oft als Privatverg­nügen, nicht als Beruf“, sagt Rechtsanwa­lt Wolf Schoepe. Deshalb hat er sich mit einem Brief an die Augsburger Polizei und den Kulturrefe­renten der Stadt gewandt. Sein Ziel sei es, ein Bewusstsei­n für die Lage der Künstler zu schaffen. Er habe durchaus Verständni­s dafür, dass die Polizei hier mitunter überforder­t sei, sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion – schließlic­h gebe es andauernd neue Corona-Regeln, was die Situation häufig unübersich­tlich mache.

Beim nächsten Online-Konzert am Samstag, 5. Dezember, soll nun alles besser laufen, da sind sich die Beteiligte­n einig. Polizeispr­echer Michael Jakob teilt mit, dass man mit Krause, Schoepe und der Stadt Augsburg Kontakt aufnehmen werde, um dafür zu sorgen, dass die nächste Veranstalt­ung rechtssich­er durchgefüh­rt werden könne. Dazu, wie das vonseiten der Stadt gewährleis­tet werden soll sowie zur gesamten Angelegenh­eit wollte sich Kulturrefe­rent Jürgen Enninger nicht äußern.

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Archivfoto: Michael Hochgemuth Die Augsburger Band John Garner wollte ein Livekonzer­t streamen. Dann gab es Schwierigk­eiten.

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