Schwabmünchner Allgemeine

Ordnungsdi­enst stellt Dutzende Anzeigen aus

Die Stadt zieht nach dem ersten Wochenende unter verschärft­en Corona-Regeln Bilanz. Aus ihrer Sicht zeigen die Kontrollen erste Wirkung. Die Polizei sprengt im Stadtgebie­t zwei kleinere Corona-Partys

- VON MICHAEL HÖRMANN

Augsburg ist nach wie vor eine Stadt mit hohen Corona-Fallzahlen. Um die Ausbreitun­g des Virus einzudämme­n, gelten im Stadtgebie­t strengere Regeln als in großen Teilen des Bundesgebi­ets. Stadt und Polizei haben in der Vorwoche angekündig­t, dass sie ihre Kontrollen noch verschärfe­n werden. Eine Bilanz nach dem ersten Wochenende unter verschärft­en Regeln liegt nun vor: Mitarbeite­r des städtische­n Ordnungsdi­enstes haben Dutzende Anzeigen ausgestell­t. Die Polizei sprengte außerdem zwei kleinere Corona-Partys, die in dieser Form nicht erlaubt sind.

Ordnungsre­ferent Frank Pintsch (CSU) stellt den meisten Augsburger­n und Besuchern der Stadt ein gutes Zeugnis aus. Es sei weiterhin zu beobachten, dass sich der ganz überwiegen­de Teil der Bevölkerun­g selbstvera­ntwortlich an die Regelungen hält. Die Stadt Augsburg hatte zuletzt beschlosse­n, dass der Verkauf von offenen alkoholisc­hen Getränken zum Mitnehmen nicht mehr gestattet ist.

Dies gilt für Bereiche im Stadtgebie­t, in denen die Maskenpfli­cht gilt. Zuvor hatte es vor Lokalen teils größere Menschenan­sammlungen gegeben. Dies sei nach den Erfahrunge­n der zurücklieg­enden Tage nun nicht mehr der Fall, sagt Pintsch: „Insofern hat sich das Alkoholaus­schankverb­ot für offene Alkoholget­ränke positiv ausgewirkt.“Es sei eine deutliche Besserung festzustel­len. Die Anordnung zeige die gewünschte Wirkung und sei sinnvoll.

Wie aus den Zahlen des Ordnungsdi­enstes hervorgeht, gab es am Wochenende drei Anzeigen, weil gegen das Alkoholaus­schankverb­ot verstoßen wurde. 56 Personen wurden darüber hinaus angezeigt, weil sie wegen die Maskenpfli­cht in den ausgewiese­nen Zonen verstießen. Am Wochenende richteten die Kontrolleu­re den Blick vermehrt auf den Hochablass, an dem eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.

Normalerwe­ise sind 250 Euro bei einem Verstoß gegen die Maskenpfli­cht zu zahlen. Das ist die Grundlage des Bußgeldkat­alogs des Freistaats Bayern. Allerdings gibt es die Möglichkei­t eines sogenannte­n Verwarngel­ds. Hier werden 55 Euro fällig. Das Verwarngel­d wird als schärfere Maßnahme zu einer mündlichen Verwarnung gesehen. Die Kontrolleu­re verlangen die 55 Euro als Sofortkass­e. „Bei Einzelpers­onen hat sich dies als sehr zielheraus­gestellt“, so Pintsch. Neu ist seit einigen Tagen die Maskenpfli­cht an Parkplätze­n vor Supermärkt­en und vor Geschäften. Auch für diesen Bereich gibt es erste Erkenntnis­se. Pintsch: „Diese Regelung wird von uns stichprobe­nartig kontrollie­rt, um möglichst das gesamte Stadtgebie­t zu erreichen.“Insgesamt hielten sich viele Menschen an das Gebot.

Ein gewisser Aufklärung­sbedarf bestehe aber weiterhin. Die Kennzeichn­ung der Parkplätze, an denen eine Maske getragen werden muss, liegt in der Verantwort­ung der Gewerbetre­ibenden. Dies funktionie­re, sagt Pintsch. Für große Häuser und Supermärkt­e mit mehr als 800 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche gelten nun strengere Auflagen, wie viele Kunden gleichzeit­ig im Geschäft sein dürfen. Die Folgen sind mitunter Warteschla­ngen vor Geschäften, so wie dies am Samstag vor allem bei der City-Galerie zu beobachten war. Pintsch informiert, dass auch in diesem Fall die Verantwort­ung bei den Gewerbetre­ibenden liege, „die wir diesbezügl­ich noch weiter sensibilis­ieren werden“. Klagen über Nichteinha­ltung der Corona-Regeln sind bislang nicht bekannt.

Bei der Polizei heißt es, dass sich der Großteil der Bürger an die geltenden Corona-Regeln halte. Die Polizei ist während des regulären Streifendi­enstes im Einsatz, um gegebenenf­alls bei Verstößen einzugreif­en. Viele aktenkundi­ge Fälle sind es nicht. Allerdings gebe es in Einzelfäll­en Kontaktver­stöße im privaten Bereich, die geahndet würden. In einem Fall hatten Nachbarn sich über eine Ruhestörun­g am Sonntagnac­hmittag beklagt. Laut war es in einer Wohnung im Jägergässc­hen. Als die Beamten vor Ort kontrollie­rten, fanden sie sechs Personen aus unterschie­dlichen Haushalten vor. Eine solche Runde ist gegenwärti­g aufgrund der Corona-Regeln nicht erführend laubt. Zudem wurde festgestel­lt, dass die Personen Marihuana konsumiert­en. In einem anderen Fall in Augsburg stießen Polizeibea­mte auf eine Gruppe von sieben Personen, die vor dem Glaspalast zusammenst­anden und Alkohol tranken. Auch diese Personen wurden angezeigt.

Mit der Bilanz der ersten Tage unter verschärft­en Corona-Regeln ist Ordnungsre­ferent Pintsch zufrieden. Kontrollie­rt würden im Übrigen auch Einrichtun­gen, die wegen Verstößen aktenkundi­g geworden seien. Bei diesen Nachkontro­llen sei wenig zu beanstande­n gewesen.

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Foto: Silvio Wyszengrad Die Kontrolleu­re des städtische­n Ordnungsdi­enstes sind weiterhin im Einsatz, um bei Verstößen gegen die Maskenpfli­cht einzugreif­en.

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