Mit Tempo 90 durch die Stadt
Ein 21-Jähriger rast durch Schwabmünchen und baut einen Unfall. Jetzt steht er vor Gericht
Schwabmünchen Es war ein schöner Sommertag im August 2019, und am nächsten Morgen sollte es für den jungen Mann, der in der Nähe von Schwabmünchen lebt, in den Urlaub gehen. Der Onkel hatte ihm seinen über 300 PS starken Mercedes ausgeliehen und ihn gebeten, vollzutanken. An der Kreuzung Alpenstraße/ Kaufbeurer Straße im Süden von Schwabmünchen kam es dann zu dem Unfall: Ein Auto kam aus der Alpenstraße und wollte die Kaufbeurer Straße überqueren, auf der der junge Mann mit dem PS-starken Boliden unterwegs war – und zwar mit einer Geschwindigkeit zwischen 87 und 92 Stundenkilometern, wie ein Gutachten ergab. Erlaubt sind an dieser Stelle 50 Stundenkilometer.
Vor Gericht waren sich alle einig: Man konnte von Glück sagen, dass niemand ernsthaft zu Schaden gekommen war. Bei dem Zusammenprall wurde die Beifahrerin in dem zweiten Auto leicht verletzt, es entstand Schaden in Höhe von 45.000 Euro. Zwar hatte der Angeklagte Vorfahrt, aber weil er innerorts viel zu schnell unterwegs war, musste er sich vor Gericht verantworten. Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte abgestritten, dass er so schnell unterwegs war. Daraufhin wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu einem anderen Ergebnis kam. Nun zeigte er sich einsichtig. „Das tut ihm sehr leid, und man kann von Glück sagen, dass die Beifahrerin in dem anderen Auto nur leicht verletzt wurde. Ihm war wohl nicht bewusst, wie schnell er unterwegs war“, sagte der Anwalt des Angeklagten, der von „jugendtypischem Leichtsinn“sprach. „Ich habe noch nie Mist gebaut und mir tut das alles sehr leid“, sagte der Angeklagte, der eine Ausbildung macht und nach dem Unfall den Führerschein abgeben musste.
Die Staatsanwältin hielt ihm zugute: „Für den Angeklagten spricht sein Geständnis, dass die Geschädigte keine dauerhafte Verletzung davongetragen hat, dass der andere Autofahrer eine gewisse Mitschuld trägt und dass es keine Einträge im Strafregister bei Ihnen gibt. Aber Sie haben das Leben anderer gefährdet, als sie innerorts mit einer horrenden Geschwindigkeit unterwegs waren, denn man weiß ja nie, wo plötzlich ein Fußgänger herkommt.“Der Angeklagte sollte ihrer Meinung nach nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Sie forderte eine Geldstrafe von 600 Euro, ein verpflichtendes Verkehrstraining, weitere sechs Monate Führerscheinentzug und eine Woche Arrest für den Angeklagten, damit er über sein Verhalten nachdenken könne.
„Man muss aber auch die Kirche im Dorf lassen“, entgegnete der Verteidiger in seinem Plädoyer. Der Angeklagte hätte sich einsichtig gezeigt, und es sei niemand dauerhaft verletzt worden. Die Geldstrafe und den Verkehrsunterricht hielt auch er für sinnvoll, „aber die Verhängung eines Arrests halte ich nicht für angemessen“. Außerdem plädierte er dafür, es bei drei weiteren Monaten Führerscheinentzug zu belassen.
Schließlich wurde der 21-Jährige wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fährlässiger Körperverletzung zu 600 Euro Geldstrafe, Verkehrsunterricht und vier weiteren Monaten Führerscheinentzug verurteilt. „Ein Arrest ist nicht nötig“, so Richter Bernhard Kugler. „Aber das war schon heftig, was Sie da gemacht haben.“Allerdings muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen, was durch das Gutachten teuer wird: „Da kommen schon ein paar Tausend Euro zusammen. Das hätten Sie billiger haben können, wenn Sie sich am ersten Verhandlungstag einsichtiger gezeigt hätten“, so der Richter.