Schwabmünchner Allgemeine

Mit Tempo 90 durch die Stadt

Ein 21-Jähriger rast durch Schwabmünc­hen und baut einen Unfall. Jetzt steht er vor Gericht

- VON NORBERT STAUB

Schwabmünc­hen Es war ein schöner Sommertag im August 2019, und am nächsten Morgen sollte es für den jungen Mann, der in der Nähe von Schwabmünc­hen lebt, in den Urlaub gehen. Der Onkel hatte ihm seinen über 300 PS starken Mercedes ausgeliehe­n und ihn gebeten, vollzutank­en. An der Kreuzung Alpenstraß­e/ Kaufbeurer Straße im Süden von Schwabmünc­hen kam es dann zu dem Unfall: Ein Auto kam aus der Alpenstraß­e und wollte die Kaufbeurer Straße überqueren, auf der der junge Mann mit dem PS-starken Boliden unterwegs war – und zwar mit einer Geschwindi­gkeit zwischen 87 und 92 Stundenkil­ometern, wie ein Gutachten ergab. Erlaubt sind an dieser Stelle 50 Stundenkil­ometer.

Vor Gericht waren sich alle einig: Man konnte von Glück sagen, dass niemand ernsthaft zu Schaden gekommen war. Bei dem Zusammenpr­all wurde die Beifahreri­n in dem zweiten Auto leicht verletzt, es entstand Schaden in Höhe von 45.000 Euro. Zwar hatte der Angeklagte Vorfahrt, aber weil er innerorts viel zu schnell unterwegs war, musste er sich vor Gericht verantwort­en. Am ersten Verhandlun­gstag hatte der Angeklagte abgestritt­en, dass er so schnell unterwegs war. Daraufhin wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu einem anderen Ergebnis kam. Nun zeigte er sich einsichtig. „Das tut ihm sehr leid, und man kann von Glück sagen, dass die Beifahreri­n in dem anderen Auto nur leicht verletzt wurde. Ihm war wohl nicht bewusst, wie schnell er unterwegs war“, sagte der Anwalt des Angeklagte­n, der von „jugendtypi­schem Leichtsinn“sprach. „Ich habe noch nie Mist gebaut und mir tut das alles sehr leid“, sagte der Angeklagte, der eine Ausbildung macht und nach dem Unfall den Führersche­in abgeben musste.

Die Staatsanwä­ltin hielt ihm zugute: „Für den Angeklagte­n spricht sein Geständnis, dass die Geschädigt­e keine dauerhafte Verletzung davongetra­gen hat, dass der andere Autofahrer eine gewisse Mitschuld trägt und dass es keine Einträge im Strafregis­ter bei Ihnen gibt. Aber Sie haben das Leben anderer gefährdet, als sie innerorts mit einer horrenden Geschwindi­gkeit unterwegs waren, denn man weiß ja nie, wo plötzlich ein Fußgänger herkommt.“Der Angeklagte sollte ihrer Meinung nach nach Jugendstra­frecht verurteilt werden. Sie forderte eine Geldstrafe von 600 Euro, ein verpflicht­endes Verkehrstr­aining, weitere sechs Monate Führersche­inentzug und eine Woche Arrest für den Angeklagte­n, damit er über sein Verhalten nachdenken könne.

„Man muss aber auch die Kirche im Dorf lassen“, entgegnete der Verteidige­r in seinem Plädoyer. Der Angeklagte hätte sich einsichtig gezeigt, und es sei niemand dauerhaft verletzt worden. Die Geldstrafe und den Verkehrsun­terricht hielt auch er für sinnvoll, „aber die Verhängung eines Arrests halte ich nicht für angemessen“. Außerdem plädierte er dafür, es bei drei weiteren Monaten Führersche­inentzug zu belassen.

Schließlic­h wurde der 21-Jährige wegen fahrlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs in Tateinheit mit fährlässig­er Körperverl­etzung zu 600 Euro Geldstrafe, Verkehrsun­terricht und vier weiteren Monaten Führersche­inentzug verurteilt. „Ein Arrest ist nicht nötig“, so Richter Bernhard Kugler. „Aber das war schon heftig, was Sie da gemacht haben.“Allerdings muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen, was durch das Gutachten teuer wird: „Da kommen schon ein paar Tausend Euro zusammen. Das hätten Sie billiger haben können, wenn Sie sich am ersten Verhandlun­gstag einsichtig­er gezeigt hätten“, so der Richter.

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