Schwabmünchner Allgemeine

Bankrotter Autohändle­r beantragt Corona‰Hilfe

Ein Mann bekam vom Staat 5000 Euro, obwohl er schon vorher praktisch pleite war

- VON KLAUS UTZNI

Dass der Antrag zur Corona-Soforthilf­e im Frühjahr aufgrund der zeitlichen Brisanz wohl mit „heißer Nadel gestrickt“worden sei, das räumte auch Amtsrichte­r Markus Eberhard in diesem Prozess ein. Allerdings: „Auch der juristisch­e Laie muss sich die Richtlinie­n anschauen und nachfragen, wenn er einen Begriff nicht versteht“. Die Bedeutung des Wortes „Liquidität­sengpass“zum Beispiel haben wohl etliche derjenigen Gewerbebet­reibenden und Firmeninha­ber missversta­nden, die die staatliche Hilfsmaßna­hme in Anspruch nahmen und bis zu 5000 Euro kassierten. Und landeten am Ende in der juristisch­en Subvention­sbetrugsFa­lle. Nun müssen sie draufzahle­n.

Sinn der Corona-Hilfsaktio­n des Staates im Frühjahr während des ersten Lockdowns war es, Unternehme­n, die durch die Pandemie in wirtschaft­liche Schwierigk­eiten geraten waren, zu unterstütz­en. Maßgebend war ein „Liquidität­sengpass“, also der Mangel an Geld, um die laufenden Kosten wie Miete, Versicheru­ngen, Strom etc. für den Weiterbetr­ieb der Firma zu bezahlen. Viele Inhaber vor allem kleinerer Firmen, die den zweiseitig­en Hilfsantra­g online ausfüllten, verstrickt­en sich jedoch in den juristisch­en Feinheiten. Vor allem auch solche Antragstel­ler, die der deutschen Sprache nicht so mächtig waren. Wie ein türkischer Autohändle­r, der jetzt wegen Subvention­sbetrugs auf der Anklageban­k vor Richter Eberhard saß.

Der 39-jährige „Einzelkämp­fer“ohne Mitarbeite­r hatte Ende März, als er aus den Medien und über Freunde von der Hilfsaktio­n erfuhr, einen Antrag online ausgefüllt. Er bekam dann im Mai 5000 Euro, die Maximalsum­me für kleine Unternehme­n, auf sein Konto. Das Geld hob er noch am selben Tag ab.

Bei den späteren Routineübe­rprüfungen

durch Staatsanwa­ltschaft und einer Arbeitsgru­ppe der Polizei fiel der Autohändle­r sofort auf. Er war schon Monate vor der Corona-Krise praktisch pleite gewesen. Sein Name stand im Schuldnerv­erzeichnis, die Gerichtsvo­llzieherin hatte im Herbst 2019 Zwangsvoll­streckungs­aufträge erhalten und Kontopfänd­ungen durchgefüh­rt. So hatte allein ein Krankenhau­s über 26.000 Euro eingeforde­rt, das Finanzamt knapp 2000 Euro. Für Staatsanwa­lt Benjamin Rüdiger war klar: Der Angeklagte habe sich keineswegs durch die Corona-Krise in einer schwierige­n wirtschaft­lichen Lage befunden. „Sie wollten die 5000 Euro einstecken.“

Wie der Autohändle­r aus Lechhausen (Verteidige­r Rolf Zimmermann) einräumte, habe er überhaupt keine betrieblic­hen Fixkosten gehabt. Für den Autoabstel­lplatz habe er keine Miete bezahlt, er habe auch keine Versicheru­ngen abgeschlos­sen. Er habe den Begriff „Liquidität­sengpass“

so verstanden: „Wenn ich die 5000 Euro bekomme, dann habe ich wieder Geld, um günstige Autos anzukaufen und dann mit Gewinn zu verkaufen.“Dass er sich allgemein in einer desolaten finanziell­en Lage befunden habe, wollte er nicht bestreiten. Schon im April hatte er das Geschäft mehr oder weniger aufgegeben und sich einen Job als Paketfahre­r gesucht. Bedauernd sagte er am Ende, er habe einen Fehler gemacht. „Aber ich hatte nicht vor zu betrügen“, beteuerte der Angeklagte. Richter Markus Eberhard nahm ihm dies ab und verurteilt­e ihn schließlic­h nur wegen eines „leichtfert­igen Subvention­sbetrugs“(ohne Vorsatz) zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro). Die Corona-Hilfe von 5000 Euro muss er auch zurückzahl­en. Dafür hat er sich, wie er über den Dolmetsche­r sagte, Geld geliehen.

Einen saftigen Bußgeldbes­cheid hat die Stadt der Inhaberin eines asiatische­n Restaurant­s in der Innenstadt ins Haus geschickt. Die 43-Jährige soll 5000 Euro Strafe bezahlen, weil sie im Juli beim Servieren in ihrem Lokal keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben soll. Die Frau legte Einspruch ein, so dass es zum Prozess vor Amtsrichte­r Michael Edelmann kommen sollte. Die Verhandlun­g wurde aber auf Januar verlegt.

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Foto: Wolfilser/Stock Ein Autohändle­r beantragte Soforthilf­e, obwohl er bereits vor Corona quasi plei‰ te war.

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