Bankrotter Autohändler beantragt CoronaHilfe
Ein Mann bekam vom Staat 5000 Euro, obwohl er schon vorher praktisch pleite war
Dass der Antrag zur Corona-Soforthilfe im Frühjahr aufgrund der zeitlichen Brisanz wohl mit „heißer Nadel gestrickt“worden sei, das räumte auch Amtsrichter Markus Eberhard in diesem Prozess ein. Allerdings: „Auch der juristische Laie muss sich die Richtlinien anschauen und nachfragen, wenn er einen Begriff nicht versteht“. Die Bedeutung des Wortes „Liquiditätsengpass“zum Beispiel haben wohl etliche derjenigen Gewerbebetreibenden und Firmeninhaber missverstanden, die die staatliche Hilfsmaßnahme in Anspruch nahmen und bis zu 5000 Euro kassierten. Und landeten am Ende in der juristischen SubventionsbetrugsFalle. Nun müssen sie draufzahlen.
Sinn der Corona-Hilfsaktion des Staates im Frühjahr während des ersten Lockdowns war es, Unternehmen, die durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, zu unterstützen. Maßgebend war ein „Liquiditätsengpass“, also der Mangel an Geld, um die laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen, Strom etc. für den Weiterbetrieb der Firma zu bezahlen. Viele Inhaber vor allem kleinerer Firmen, die den zweiseitigen Hilfsantrag online ausfüllten, verstrickten sich jedoch in den juristischen Feinheiten. Vor allem auch solche Antragsteller, die der deutschen Sprache nicht so mächtig waren. Wie ein türkischer Autohändler, der jetzt wegen Subventionsbetrugs auf der Anklagebank vor Richter Eberhard saß.
Der 39-jährige „Einzelkämpfer“ohne Mitarbeiter hatte Ende März, als er aus den Medien und über Freunde von der Hilfsaktion erfuhr, einen Antrag online ausgefüllt. Er bekam dann im Mai 5000 Euro, die Maximalsumme für kleine Unternehmen, auf sein Konto. Das Geld hob er noch am selben Tag ab.
Bei den späteren Routineüberprüfungen
durch Staatsanwaltschaft und einer Arbeitsgruppe der Polizei fiel der Autohändler sofort auf. Er war schon Monate vor der Corona-Krise praktisch pleite gewesen. Sein Name stand im Schuldnerverzeichnis, die Gerichtsvollzieherin hatte im Herbst 2019 Zwangsvollstreckungsaufträge erhalten und Kontopfändungen durchgeführt. So hatte allein ein Krankenhaus über 26.000 Euro eingefordert, das Finanzamt knapp 2000 Euro. Für Staatsanwalt Benjamin Rüdiger war klar: Der Angeklagte habe sich keineswegs durch die Corona-Krise in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befunden. „Sie wollten die 5000 Euro einstecken.“
Wie der Autohändler aus Lechhausen (Verteidiger Rolf Zimmermann) einräumte, habe er überhaupt keine betrieblichen Fixkosten gehabt. Für den Autoabstellplatz habe er keine Miete bezahlt, er habe auch keine Versicherungen abgeschlossen. Er habe den Begriff „Liquiditätsengpass“
so verstanden: „Wenn ich die 5000 Euro bekomme, dann habe ich wieder Geld, um günstige Autos anzukaufen und dann mit Gewinn zu verkaufen.“Dass er sich allgemein in einer desolaten finanziellen Lage befunden habe, wollte er nicht bestreiten. Schon im April hatte er das Geschäft mehr oder weniger aufgegeben und sich einen Job als Paketfahrer gesucht. Bedauernd sagte er am Ende, er habe einen Fehler gemacht. „Aber ich hatte nicht vor zu betrügen“, beteuerte der Angeklagte. Richter Markus Eberhard nahm ihm dies ab und verurteilte ihn schließlich nur wegen eines „leichtfertigen Subventionsbetrugs“(ohne Vorsatz) zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro). Die Corona-Hilfe von 5000 Euro muss er auch zurückzahlen. Dafür hat er sich, wie er über den Dolmetscher sagte, Geld geliehen.
Einen saftigen Bußgeldbescheid hat die Stadt der Inhaberin eines asiatischen Restaurants in der Innenstadt ins Haus geschickt. Die 43-Jährige soll 5000 Euro Strafe bezahlen, weil sie im Juli beim Servieren in ihrem Lokal keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben soll. Die Frau legte Einspruch ein, so dass es zum Prozess vor Amtsrichter Michael Edelmann kommen sollte. Die Verhandlung wurde aber auf Januar verlegt.