Schwabmünchner Allgemeine

Nagelstudi­obetreiber­in landet vor Gericht

Ein Paar aus dem Landkreis Augsburg sieht in den Fernsehnac­hrichten, dass Firmen Anspruch auf Corona-Hilfen haben. Wieso die beiden nun in Schwierigk­eiten stecken

- VON SÖREN BECKER

Landkreis Augsburg Wegen Unregelmäß­igkeiten bei ihrem Antrag der Corona-Soforthilf­e müssen eine Nagelstudi­obetreiber­in und ihr Mann aus dem Landkreis sich vor dem Amtsgerich­t Augsburg verantwort­en. Den beiden wurde Subvention­sbetrug zur Last gelegt. „Ich wusste nicht genau, wo ich den Antrag stellen musste“, beteuerte die Nagelstudi­obetreiber­in. Deswegen hatte sie den Antrag zwischen März und April dreimal gestellt, unter anderem bei der Stadtverwa­ltung München, bis er durch die Regierung von Schwaben bewilligt wurde. Das war nicht das Einzige, was die Staatsanwa­ltschaft misstrauis­ch machte.

Die Angeklagte betreibt das Nagelstudi­o in ihrem Haus und hat keine Angestellt­en. Deswegen habe sie auch keine Fixkosten, so die Staatsanwa­ltschaft.

Die Soforthilf­en dürfen aber nur dazu eingesetzt werden, Liquidität­sengpässen zu bedienen. Die Angeklagte nutzte sie allerdings anderweiti­g, um ihren Einnahmena­usfall

auszugleic­hen. Weiterhin war es in den Augen der Staatsanwa­ltschaft verdächtig, dass die Zahlungen auf das Konto des Lebenspart­ners der Angeklagte­n eingezahlt werden sollte. So etwas deute häufig auf eine Betrugsmas­che oder Steuerhint­erziehung hin, erklärte Richter Dominic Semsch. „Ich lasse mich immer in bar bezahlen und zahle das Geld auf das Konto meines Freundes ein“, erklärte die Angeklagte. Sie habe gar kein eigenes Konto.

Die anderen Unregelmäß­igkeiten erklärte sie mit ihrem Unwissen. Sie habe nicht gewusst, dass die Corona-Hilfen nicht benutzt werden dürfen, um ihren Verdiensta­usfall auszugleic­hen. Außerdem habe sie nicht gewusst, wo die Hilfen zu beantragen seien. Da sie keine Rückmeldun­g bekommen habe, habe sie es mehrfach getan. Sie habe angenommen, dass die ersten Anträge wirkungslo­s verpuffen oder im Laufe des Prozesses gebündelt würden.

Wie sich vor Gericht herausstel­lte, hat die Betreiberi­n des Studios hohe Schulden und einen erwachsene­n Sohn, den sie unterstütz­en muss. Daher sei sie froh gewesen, überhaupt Geld zu bekommen, als sie in ihrem Nagelstudi­o keine Aufträge mehr annehmen durfte. Anstatt der Fixkosten habe sie ihren Verdiensta­usfall geltend gemacht. Die Bedingunge­n für die Auszahlung habe sie gelesen, aber nicht verstanden. Es habe ihr ferngelege­n, sich Geld zu erschleich­en, auf das sie keinen Anspruch gehabt habe.

Wie Richter Semsch sie informiert­e, spielt das allerdings keine Rolle für den Tatbestand. „Ob die Täuschung absichtlic­h war, spielt beim Subvention­sbetrug keine Rolle. Der Antragstel­ler ist dafür verantwort­lich, dass alle Angaben auf dem Antrag stimmen.“Fälle wie ihre seien häufig, weil viele Anträge nicht eingängig geprüft worden seien und trotz Fehlern im Antrag bewilligt wurden, so der Richter. Die Angeklagte könne froh sein, dass nur einer der Anträge bewilligt worden sei. Ansonsten hätte sie mit einem deutlich höheren Strafmaß rechnen müssen. Ein weiterer Glücksfall für die Dame: Semsch verständig­te sich mit Staatsanwa­lt Benjamin Lüdiger, die beiden erfolglose­n Anträge nicht in das Urteil einzubezie­hen.

Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze­n à zehn Euro) verurteilt. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen. Diese Tagessätze sind besonders niedrig. Bei HartzIV-Empfängern werden 15 Euro angesetzt. „Arbeitslos­engeld-IIEmpfänge­r bekommen allerdings im Gegensatz zu Ihnen ihre Wohnung bezahlt“, erklärte Semsch.

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Foto: Daniela Deeg (Symbol) Die Betreiberi­n eines Nagelstudi­os musste sich vor dem Amtsgerich­t verant‰ worten.

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