Schwabmünchner Allgemeine

Über drei Jahre Haft für Böllerwerf­er

Der Knall verletzte 21 Menschen

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Köln Der Böllerwerf­er vom RheinDerby zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengla­dbach im September 2019 ist vom Kölner Landgerich­t zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Aus Sicht des Gerichts hatte der 35-Jährige den in Deutschlan­d verbotenen Böller geplant und im Wissen um die heftige und ohrenbetäu­bende Detonation gezündet und durch ein Absperrgit­ter vor der Südtribüne in den Stadioninn­enraum geworfen. „Wenn man den Böller Leuten direkt vor die Füße schmeißt und sich selbst schützend wegdreht, dann liegt da auch ein gewisses Heimtücke-Element vor“, sagte der Vorsitzend­e Richter in der Urteilsbeg­ründung am Donnerstag. Durch den Knall in der 83. Spielminut­e wurden laut Urteil 21 Menschen verletzt, darunter zahlreiche Pressefoto­grafen und Ordner.

Nicht wenige der Geschädigt­en hatten bei ihren Zeugenvern­ehmungen ausgesagt, nach der Detonation zunächst an einen Terroransc­hlag im Stadion geglaubt zu haben. Zwei Opfern, die in dem Prozess als Nebenkläge­r aufgetrete­n waren, sprach das Gericht Schmerzens­geld in Höhe von 4000 beziehungs­weise 5000 Euro zu. Die beiden Männer hatten bleibende Schäden wie teilweisen Hörverlust sowie chronische­n Tinnitus und Kopfschmer­z erlitten.

Ein Sprengstof­fsachverst­ändiger vom Bundeskrim­inalamt hatte dem Böller eine „besondere Gefährlich­keit“attestiert. So wies der Gutachter darauf hin, dass Knallkörpe­r dieser Art schon beim Aufsprenge­n von Geldautoma­ten benutzt worden seien. Ebenfalls verurteilt wurde der 35-Jährige wegen Zeigens des Hitlergruß­es am Rande einer Demonstrat­ion am Kölner Hauptbahnh­of im Oktober 2018. Ferner erging ein Schuldspru­ch wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Beamtenbel­eidigung bei einer Rangelei vor einem Kiosk im August 2020.

Golf

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