Schwabmünchner Allgemeine

Diese Corona‰Regeln gelten jetzt im Landkreis Augsburg

Der Inzidenz-Wert bei den Neuinfekti­onen ist wieder auf über 200 gestiegen. Welche Einschränk­ungen gibt es nun?

-

Landkreis Augsburg Die Corona-Infektione­n im Landkreis Augsburg nehmen wieder zu. Der Inzidenzwe­rt bei den Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner in den vergangene­n sieben Tagen liegt seit Donnerstag wieder über 200. Das hat Auswirkung­en auf die geltenden Regeln. An folgende Maßnahmen müssen sich die Bürger laut Gesundheit­samt in nächster Zeit halten:

● Reisen Die Bürger werden weiterhin aufgeforde­rt, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregion­ale tagestouri­stische Ausflüge. Übernachtu­ngsangebot­e im Inland sind nur für notwendige und ausdrückli­ch nicht touristisc­he Zwecke möglich.

● Freizeit Geschlosse­n bleiben Institutio­nen und Einrichtun­gen, die der Freizeitge­staltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäu­ser und ähnliche Einrichtun­gen, Kinos, Freizeitpa­rks und Anbieter von Freizeitak­tivitäten (drinnen und draußen), Spielhalle­n, Spielbanke­n, Wettannahm­estellen und ähnliche Einrichtun­gen, Prostituti­onsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Sportstätt­en), Wellnessei­nrichtunge­n, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtun­gen.

● Versammlun­gen Messen, Kongresse, Tagungen sind nicht erlaubt.

● Sporteln Ergänzend werden auch der Betrieb und die Nutzung von Sportstätt­en unter freiem Himmel untersagt. Außerhalb von Sportstäti­st die Ausübung von Individual­sportarten nur allein, zu zweit oder mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands erlaubt. Profisport­veranstalt­ungen können nur ohne Zuschauer stattfinde­n.

● Veranstalt­ungen aller Art bleiben untersagt, ausgenomme­n sind Veranstalt­ungen in verfassung­srechtlich besonders geschützte­n Bereichen (zum Beispiel Gottesdien­ste, Versammlun­gen nach dem Bayerische­n Versammlun­gsgesetz).

● Gastronomi­e Geschlosse­n bleiben Gastronomi­ebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtun­gen. Davon ausgenomme­n ist die Lieferung und Abholung mitnahmefä­higer Speisen sowie der Betrieb von Kantinen.

● Nachtclubs Klubs und Diskotheke­n dürfen nicht öffnen.

● Körperpfle­ge Geschlosse­n bleiben Dienstleis­tungsbetri­ebe im Bereich der Körperpfle­ge wie Kosmetikst­uten dios, Massagepra­xen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperlich­e Nähe als unabdingba­r gilt. Medizinisc­h notwendige Behandlung­en (zum Beispiel Physio-, Ergo-, Logotherap­ie, Podologie/medizinisc­he Fußpflege) bleiben möglich. Friseursal­ons bleiben unter den Auflagen zur Hygiene geöffnet.

● Schulen und Kindergärt­en bleiben offen. Weitere Informatio­nen finden Sie unter www.landkreis-augsburg.de/corona-eltern

● An allen Schulen – mit Ausnahme der Schulen zur sonderpäda­gogischen Förderung sowie der Abschlussk­lassen – ist ab Montag, 7. Dezember, ab der Jahrgangss­tufe acht ein durchgehen­der Mindestabs­tand von 1,5 Metern verpflicht­end.

Dieser kann beispielsw­eise durch eine veränderte Sitzordnun­g oder aber durch Wechselunt­erricht sichergest­ellt werden. Die Schulleitu­ngen werden die Eltern über die entspreche­nde Vorgehensw­eise ihrer Schule informiere­n. Einrichtun­gen der Sozial- und Jugendhilf­e sowie vergleichb­are Beratungse­inrichtung­en bleiben geöffnet.

● Maskenpfli­cht an den Schulen (einschließ­lich Grundschul­e) und auf frequentie­rten öffentlich­en Plätzen. Das gilt auch für den Arbeitspla­tz, soweit der Mindestabs­tand nicht eingehalte­n werden kann.

● Alkohol Ab 22 Uhr gilt ein Alkoholkon­sumverbot auf stark besuchten öffentlich­en Plätzen.

● Feiern auf öffentlich­en Plätzen und Anlagen sind verboten.

 ?? Foto: Kaya ?? Im Landkreis Augsburg sind die Corona‰ Zahlen wieder gestiegen.
Foto: Kaya Im Landkreis Augsburg sind die Corona‰ Zahlen wieder gestiegen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany