Hilfsgelder fließen erst im Januar
Kritik an der Bundesregierung
Berlin Die staatlichen Hilfen an Unternehmen und Selbstständige zur Überbrückung der Einbußen im Corona-Teil-Lockdown fließen nicht vor Januar. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP im Bundestag hervor. In der Antwort heißt es, „dass mit der Antragsbearbeitung möglichst im Dezember begonnen werden kann und Auszahlungen im Januar erfolgen können“. Das sehe der Zeitplan vor, der mit dem Dienstleister vereinbart worden sei, der mit der Abwicklung beauftragt wurde. Anträge für die Novemberhilfen könnten bis 31. Januar gestellt werden, bekräftigte das Ministerium.
Damit Unternehmen, Selbstständige oder Vereine die Hilfe möglichst rasch erhalten könnten, würden Direktzahlungen bis 5000 Euro und Abschlagszahlungen bis 10000 Euro gewährt. 87 Prozent von 24000 Direktanträgen und 73 Prozent von 44 000 über prüfende Dritte gestellte Anträge seien über das beschleunigte Verfahren bereits bewilligt worden. Für das reguläre Fachverfahren werde von dem Dienstleister, der für die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beauftragt worden sei, mit Hochdruck an der entsprechenden Software gearbeitet. Die Bewilligungsstellen der Länder sollten diese möglichst schnell zur Verfügung haben.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, kritisierte es als „Offenbarungseid“, dass noch kein einziger Antrag auf Novemberhilfe regulär bearbeitet worden sei.