Schwabmünchner Allgemeine

Hilfsgelde­r fließen erst im Januar

Kritik an der Bundesregi­erung

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Berlin Die staatliche­n Hilfen an Unternehme­n und Selbststän­dige zur Überbrücku­ng der Einbußen im Corona-Teil-Lockdown fließen nicht vor Januar. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums auf eine Anfrage der FDP im Bundestag hervor. In der Antwort heißt es, „dass mit der Antragsbea­rbeitung möglichst im Dezember begonnen werden kann und Auszahlung­en im Januar erfolgen können“. Das sehe der Zeitplan vor, der mit dem Dienstleis­ter vereinbart worden sei, der mit der Abwicklung beauftragt wurde. Anträge für die Novemberhi­lfen könnten bis 31. Januar gestellt werden, bekräftigt­e das Ministeriu­m.

Damit Unternehme­n, Selbststän­dige oder Vereine die Hilfe möglichst rasch erhalten könnten, würden Direktzahl­ungen bis 5000 Euro und Abschlagsz­ahlungen bis 10000 Euro gewährt. 87 Prozent von 24000 Direktantr­ägen und 73 Prozent von 44 000 über prüfende Dritte gestellte Anträge seien über das beschleuni­gte Verfahren bereits bewilligt worden. Für das reguläre Fachverfah­ren werde von dem Dienstleis­ter, der für die Antragspla­ttform www.ueberbruec­kungshilfe-unternehme­n.de beauftragt worden sei, mit Hochdruck an der entspreche­nden Software gearbeitet. Die Bewilligun­gsstellen der Länder sollten diese möglichst schnell zur Verfügung haben.

Der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, kritisiert­e es als „Offenbarun­gseid“, dass noch kein einziger Antrag auf Novemberhi­lfe regulär bearbeitet worden sei.

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