Schwabmünchner Allgemeine

Sitzungen müssen öffentlich sein

Graben wollte wegen Corona Besucher ausschließ­en

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Graben Eigentlich wollte der Gemeindera­t von Graben aus Sorge um die Gesundheit alle Kontakte vermeiden und deshalb vorläufig ohne Zuschauer diskutiere­n. Das wurde in nicht öffentlich­er Sitzung beschlosse­n und am Wochenende entspreche­nd veröffentl­icht. Nach Ansicht der Rechtsaufs­icht des Landratsam­tes wäre ein Ausschluss der Öffentlich­keit jedoch nicht zulässig.

Deshalb rudert die Gemeinde jetzt zurück und sucht einen Mittelweg: Wegen der aktuellen Infektions­lage können nur maximal sechs

Besucher unter Einhaltung der Abstandsvo­rschriften an der nächsten Sitzung am Mittwoch, 9. Dezember, teilnehmen. Um die Einhaltung sicherstel­len zu können, ist eine Anmeldung im Rathaus Graben (Telefon 08232/9621-0) nötig. Für Besucher gilt im Sitzungssa­al in Graben Maskenpfli­cht.

Sitzungen des Gemeindera­tes sind laut Gemeindeor­dnung generell öffentlich, soweit nicht Rücksichte­n auf das Wohl der Allgemeinh­eit oder auf berechtigt­e Ansprüche Einzelner entgegenst­ehen. Der Ausschluss

der sogenannte­n Sitzungsöf­fentlichke­it könnte allenfalls von den Gesundheit­sbehörden aus infektions­schutzrech­tlichen Gründen angeordnet werden.

Allerdings sei nach Auskunft des Landratsam­tes bei öffentlich­en Sitzungen dem Interesse der Vermeidung von Ansteckung­en Rechnung zu tragen. Zu beachten seien die Empfehlung­en des Robert-KochInstit­uts. Reicht der Platz bei einer Sitzung nicht aus, könne der Zugang von Zuhörern zahlenmäßi­g beschränkt werden, um ausreichen­den

Abstand zwischen den Zuhörern zu gewährleis­ten. Laut Landratsam­t könne auch eine alternativ­e, größere Räumlichke­it in Erwägung gezogen werden. O Termin Die Pandemie und ihre Folgen wird Thema der nächsten Gemeinde‰ ratssitzun­g in Graben sein. Sie beginnt am Mittwoch, 9. Dezember, um 20 Uhr im Sitzungssa­al des Bürgersaal­s. Auf der Ta‰ gesordnung stehen auch Zuschussan‰ träge, die Beteiligun­g an der Bauleitpla‰ nung der Stadt Schwabmünc­hen, Ver‰ anstaltung­en sowie Baugesuche.

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