Schwabmünchner Allgemeine

Kostenlose Masken für Risikogrup­pen: Was Sie dazu wissen müssen

Über 60-Jährige und Menschen mit Vorerkrank­ungen erhalten noch vor Weihnachte­n drei kostenlose und im neuen Jahr zwölf vergünstig­te FFP2-Masken. Das sollte für den Schutz vor Corona beachtet werden

- VON SASCHA GELDERMANN

Augsburg Mund-Nasen-Schutzmask­en gehören mittlerwei­le fest zum Alltag in Deutschlan­d – unter anderem beim Einkaufen oder im Bus sind sie Pflicht. Um sich besonders gut vor Corona schützen zu können, bekommen Risikogrup­pen wie Senioren oder Menschen mit bestimmten Krankheite­n ab Mitte Dezember drei kostenlose und danach zwölf vergünstig­te FFP2-Masken. Insgesamt sollen damit 27 Millionen Bundesbürg­er versorgt werden.

FFP-Masken schützen nicht nur andere Menschen vor einer Infektion, sondern auch den Träger selbst. Sie sind sicherer als ein Mund-Nasen-Schutz aus Stoff, da sie einen Filter besitzen, der feinste Partikel aus der Luft auffangen kann. Es gibt die Kategorien 1 bis 3 – je höher die Zahl, desto besser der Schutz.

Während die erste Kategorie zum Beispiel gegen Feinstaub hilft, ist für einen effektiven Schutz vor Viren mindestens eine FFP2-Maske erforderli­ch. Diese muss mindestens 94 Prozent der Aerosole aus der Luft filtern und gilt als sehr sicher. Im medizinisc­hen Bereich ist sie vorgeschri­eben – ungeschult­e Träger hingegen können viel falsch machen. Gesundheit­sminister Jens Spahn hat angekündig­t, dass die Masken noch im Dezember in Apotheken erhältlich sein sollen, damit Risikogrup­pen über Weihnachte­n versorgt sind. Menschen über 60 oder mit Vorerkrank­ungen können sich zwischen 15. und 31. Dezember zuerst drei kostenlose FFP2-Masken holen. Dafür müssen sie nur ihren Personalau­sweis vorlegen oder mit einer Eigenausku­nft glaubhaft machen, dass sie unter einer Vorerleide­n. Für die Zeit nach Neujahr sollen Risikopati­enten zwölf weitere FFP2-Masken erhalten. Betroffene bekommen dafür von ihrer Krankenkas­se zwei Coupons für jeweils sechs Masken zugeschick­t. Diese können sie in der Apotheke einlösen, wobei pro eingelöste­m Coupon noch ein Eigenantei­l von zwei Euro fällig wird.

Die Masken bekommen zum einen über 60-Jährige und zum anderen Menschen mit folgenden Vorerkrank­ungen:

● chronisch obstruktiv­e Lungenerkr­ankung

● Asthma bronchiale

● chronische Herz- oder Niereninsu­ffizienz

● zerebrovas­kuläre Erkrankung­en, insbesonde­re Schlaganfa­ll

● Diabetes mellitus Typ 2

● aktive, fortschrei­tende oder metastasie­rte Krebserkra­nkungen.

Auch bei einer Risikoschw­angerschaf­t, einer Therapie, die die Immunabweh­r beeinträch­tigen kann, und nach einer Organ- oder Stammkrank­ung zellentran­splantatio­n besteht Anspruch auf die Masken.

Die Gesellscha­ft für Hygiene und Mikrobiolo­gie (DGHM) weist darauf hin, dass FFP2-Masken gut passen und dicht anliegen müssen. Schließlic­h sorgen Lücken dafür, dass doch ungefilter­te Luft eingeatmet wird und der Schutz verloren geht. Männer müssen im Zweifel zum Rasierer greifen. Denn in vielen Fällen könne ein Bart verhindern, dass die Maske dicht anliegt.

Während medizinisc­hes Personal geschult sei, komme es bei Privatpers­onen immer wieder zu Fehlern. Das betrifft schon das Auf- und Absetzen. Davor und danach müssten immer die Hände desinfizie­rt werden. Sonst drohe „eine Selbstinfe­ktion von möglicherw­eise auf der Außenseite befindlich­en Sars-CoV2-Viren“. Das Robert-Koch-Institut weist darauf hin, dass Laien FFP2-Masken oft falsch verwenden und der Schutz dadurch nicht größer als bei einem Mund-NasenSchut­z aus Stoff sei. Vor allem Risikopati­enten sollten sich von einem Arzt beraten lassen.

Die Bayerische Staatsregi­erung hat Klarsichtm­asken aus Kunststoff als Mittel zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung ausgeschlo­ssen. Auch wenn sie eng anliegen, entspräche­n sie nicht den Vorgaben zur Vermeidung von Aerosolen, teilte das Gesundheit­sministeri­um am Donnerstag mit. Klarsichtm­asken seien den Kunststoff­visieren damit gleichgest­ellt und erfüllten nicht die Anforderun­gen dessen, was bei einer Maskenpfli­cht erforderli­ch sei.

Wer sich abseits von Apotheken mit Masken versorgen will, sollte auf die Qualität achten. Unter anderem bei einem Test des ZDF-Verbrauche­rmagazins „Wiso“hat sich gezeigt, dass in Deutschlan­d auch minderwert­ige FFP2-Masken im Umlauf sind. Seit Oktober dürfen nur noch geprüfte Masken neu in den Verkauf gelangen. Da alte Bestände aber weiter angeboten werden, ist Vorsicht geboten. Käufer erkennen geprüfte und sichere Ware an einem CE-Zeichen mit vier Zahlen.

Durch den Filter fällt das Atmen schwerer, weswegen FFP2-Masken nicht lange getragen werden können. Die Bundesanst­alt für Arbeitssch­utz und Arbeitsmed­izin empfiehlt medizinisc­hem Personal daher, nach 75 Minuten eine halbstündi­ge Pause einzulegen. Nach spätestens acht Stunden müssten die Masken ausgetausc­ht werden.

Die meisten Experten empfehlen, FFP2-Masken nicht mehrere Tage zu tragen. In der Regel sind sie darauf ausgelegt, nur einmal verwendet zu werden. Sie sollten nicht gewaschen oder im Backofen sterilisie­rt werden, da dadurch der Filter beeinträch­tigt wird. Das RKI rät aus diesem Grund auch davon ab, sie mit Desinfekti­onsmittel zu reinigen.

Da sie nicht wiederverw­ertbar sind, werden die von Bund und Ländern vorgesehen­en 15 Masken für besonders gefährdete Menschen nicht lange reichen. Zumindest ist der Vorrat aber mittlerwei­le wohl groß genug, um die Risikopati­enten zu versorgen. Am Anfang der Corona-Pandemie gab es noch die Empfehlung, FFP2-Masken wegen knapper Verfügbark­eit dem medizinisc­hen Personal zu überlassen. Laut RKI sei es aber nicht ausgeschlo­ssen, dass es bei anhaltend hohen Infektions­zahlen wieder zu Engpässen kommen könne.

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Foto: Britta Pedersen, dpa FFP2‰Masken bieten einen besonders guten Corona‰Schutz – aber nur bei richtiger Anwendung. Bei einem Bart muss besonders darauf geachtet werden, dass die Maske dicht anliegt.

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