Schulen und Kitas fast verwaist
In bestimmten Fällen wird Notbetreuung angeboten
In normalen Zeiten wäre die Aussicht auf ein paar zusätzliche freie Tage verlockend. Doch in der aktuellen Situation sorgt die von der bayerischen Staatsregierung beschlossene Schließung der Schulen und Kindertagesstätten von diesem Mittwoch an eher für Turbulenzen. Gleich vorweg: Die Augsburger Schüler bekommen vom 16. bis 22. Dezember keine zusätzlichen Ferientage geschenkt, sondern müssen weiterhin lernen. Je nach Jahrgangsstufe und Schulart handelt es sich dabei um Distanzunterricht in digitaler Form – vor allem Abschlussklassen sind hier die Zielgruppe. Alle anderen Schüler sind zum Distanzlernen verpflichtet. Sie bekommen meist Materialien zum Üben und Vertiefen und sollen von ihren Bildungsstätten auch ein Feedback für ihre Arbeit bekommen, erklärt Augsburgs Bildungsbürgermeisterin Martina Wild (Grüne).
Für Kinder der Klassen 1 bis 6 sowie generell für Förderschüler und Jugendliche mit Beeinträchtigungen müssen die Schulen vom 16. bis 22. Dezember eine Notbetreuung anbieten. In Anspruch nehmen können diese Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, als Freiberufler, Selbstständige und Alleinerziehende keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder die keinen Urlaub mehr haben beziehungsweise nicht zusätzlich bewilligt bekommen.
Peter Grau vom sonderpädagogischen Förderzentrum Martinschule in Oberhausen geht davon aus, dass nahezu in jeder Klasse einzelne Schüler die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sieht der Rektor den nächsten Wochen relativ gelassen entgegen, auch weil seine Schüler eine bessere technische Ausstattung für den Distanzunterricht haben als im Frühjahr. So verteilten die Lehrkräfte Laptops an die Kinder und Jugendlichen für die Arbeit zuhause. Zu verdanken sei die Ausstattung der Stadt sowie einigen Firmen.
Neben den Schulen schließen auch alle Kindertagesstätten, Tagespflegen und Spielgruppen vom 16. Dezember bis 10. Januar. Die Einrichtungen müssen ebenfalls eine Notbetreuung anbieten, allerdings nur für die Zeit außerhalb der regulären Schließtage. Ein Beispiel: Die städtischen Kitas bieten vom 16. bis 23. Dezember und dann wieder vom 4. bis 8. Januar 2021 eine Notbetreuung an. Von Heiligabend bis 3. Januar ist, wie vor Längerem geplant, regulär geschlossen. Die Freien Träger haben unterschiedliche Regelungen in puncto Weihnachtsferien, müssen aber außerhalb der bereits festgelegten Schließzeiten ihre Kinder bei Bedarf betreuen.
Martina Wild appelliert an alle Eltern, die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht anders geht. Zielgruppe sind neben Kindern erwerbstätiger Eltern auch Mädchen und Jungen, deren Betreuung vom Jugendamt angeordnet wurde oder die eine Behinderung beziehungsweise Förderbedarf haben.
Wie an den Schulen soll die Notbetreuung auch in den Kitas in festen Gruppen stattfinden, um das Infektionsrisiko in Schach zu halten.