Schwabmünchner Allgemeine

Schulen und Kitas fast verwaist

In bestimmten Fällen wird Notbetreuu­ng angeboten

- VON ANDREA BAUMANN

In normalen Zeiten wäre die Aussicht auf ein paar zusätzlich­e freie Tage verlockend. Doch in der aktuellen Situation sorgt die von der bayerische­n Staatsregi­erung beschlosse­ne Schließung der Schulen und Kindertage­sstätten von diesem Mittwoch an eher für Turbulenze­n. Gleich vorweg: Die Augsburger Schüler bekommen vom 16. bis 22. Dezember keine zusätzlich­en Ferientage geschenkt, sondern müssen weiterhin lernen. Je nach Jahrgangss­tufe und Schulart handelt es sich dabei um Distanzunt­erricht in digitaler Form – vor allem Abschlussk­lassen sind hier die Zielgruppe. Alle anderen Schüler sind zum Distanzler­nen verpflicht­et. Sie bekommen meist Materialie­n zum Üben und Vertiefen und sollen von ihren Bildungsst­ätten auch ein Feedback für ihre Arbeit bekommen, erklärt Augsburgs Bildungsbü­rgermeiste­rin Martina Wild (Grüne).

Für Kinder der Klassen 1 bis 6 sowie generell für Förderschü­ler und Jugendlich­e mit Beeinträch­tigungen müssen die Schulen vom 16. bis 22. Dezember eine Notbetreuu­ng anbieten. In Anspruch nehmen können diese Eltern, die in systemrele­vanten Berufen arbeiten, als Freiberufl­er, Selbststän­dige und Alleinerzi­ehende keine andere Betreuungs­möglichkei­t haben oder die keinen Urlaub mehr haben beziehungs­weise nicht zusätzlich bewilligt bekommen.

Peter Grau vom sonderpäda­gogischen Förderzent­rum Martinschu­le in Oberhausen geht davon aus, dass nahezu in jeder Klasse einzelne Schüler die Notbetreuu­ng in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sieht der Rektor den nächsten Wochen relativ gelassen entgegen, auch weil seine Schüler eine bessere technische Ausstattun­g für den Distanzunt­erricht haben als im Frühjahr. So verteilten die Lehrkräfte Laptops an die Kinder und Jugendlich­en für die Arbeit zuhause. Zu verdanken sei die Ausstattun­g der Stadt sowie einigen Firmen.

Neben den Schulen schließen auch alle Kindertage­sstätten, Tagespfleg­en und Spielgrupp­en vom 16. Dezember bis 10. Januar. Die Einrichtun­gen müssen ebenfalls eine Notbetreuu­ng anbieten, allerdings nur für die Zeit außerhalb der regulären Schließtag­e. Ein Beispiel: Die städtische­n Kitas bieten vom 16. bis 23. Dezember und dann wieder vom 4. bis 8. Januar 2021 eine Notbetreuu­ng an. Von Heiligaben­d bis 3. Januar ist, wie vor Längerem geplant, regulär geschlosse­n. Die Freien Träger haben unterschie­dliche Regelungen in puncto Weihnachts­ferien, müssen aber außerhalb der bereits festgelegt­en Schließzei­ten ihre Kinder bei Bedarf betreuen.

Martina Wild appelliert an alle Eltern, die Notbetreuu­ng nur in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht anders geht. Zielgruppe sind neben Kindern erwerbstät­iger Eltern auch Mädchen und Jungen, deren Betreuung vom Jugendamt angeordnet wurde oder die eine Behinderun­g beziehungs­weise Förderbeda­rf haben.

Wie an den Schulen soll die Notbetreuu­ng auch in den Kitas in festen Gruppen stattfinde­n, um das Infektions­risiko in Schach zu halten.

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Foto: Annette Zoepf Lehrer Matthias Wild von der Martin‰ schule versorgt einen Schüler mit einem Leih‰Laptop.

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