Stadt bietet Sportvereinen Hilfestellung an
Infos zum Beantragen staatlicher Gelder
Nachdem die Schließung der Sportstätten in Bayern noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 und vielleicht sogar darüber hinaus andauern wird, bietet die Stadt Augsburg den Vereinen nun Unterstützung bei der Beantragung von finanzieller Unterstützung. Deshalb wurde im Referat 5 (Kultur, Welterbe und Sport) unter der Leitung des neuen Sportreferenten Jürgen Enniger ein Papier erstellt, das den meist ehrenamtlich tätigen Funktionären Orientierung bietet, welche wirtschaftlichen Corona-Hilfen die Bundesregierung überhaupt anbietet und welche Punkte bei der Antragsstellung ausschlaggeben sind.
Dazu zählen zwei Pakete: zum einen die Außerordentliche Wirtschaftshilfe (die sogenannte November-/Dezemberhilfe), zum anderen die Überbrückungshilfe Phase 2. Letztere läuft bis Dezember, soll aber wohl bis Juni 2021 verlängert werden. Während Sportvereine die November-/Dezemberhilfe bei hohem bis kompletten Umsatzverlust recht unkompliziert bis zum 31. Januar 2021 beantragen können und ihnen ein Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des tatsächlichen Umsatzes aus dem Vergleichsmonat November 2019 in Aussicht gestellt wird, ist die Überbrückungshilfe komplexer. Hier braucht der Verein mindestens einen Beschäftigten und muss einen Corona-bedingten Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten oder 30 Prozent von April bis August nachweisen. Entscheidend für die Höhe der Gelder sind hier zudem förderfähige Fixkosten wie Gebäudemieten und Pacht, Strom-, Wasser- und Heizungs, Darlehensgebühren sowie Kosten für Versicherungen, Instandhaltungen, Hausmeisterdienste oder Müllentsorgung.
Für weitere Informationen mit Klärung rechtlicher Fragen und einem Erfahrungsaustausch bietet die Stadt noch zwei Online-Informationsveranstaltungen für Vereine an.
● 18 bis 19 Uhr
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19 Uhr 18 bis
» Anmeldungen und weitere Infos unter sportreferat@augsburg.de