Klage gegen Böllerverbot auf Privatgrund
Alexander Meyer hält Begründung für unzureichend
Bei dem Kläger gegen das Feuerwerksverbot, das die Stadt für die Silvesternacht auch auf Privatgrund ausgesprochen hat, handelt es sich um den Rechtsanwalt und FDPBundestags-Direktkandidaten Alexander Meyer. Meyer, der nach eigenem Bekunden kein Freund der Böllerei ist, gehen die Verbote zu weit. „Bei mir entsteht der Eindruck, die Politik lässt sich von den neuen Machtbefugnissen und der berechtigten Sorge um die Gesundheit zu Verbotsexzessen hinreißen, die weder die betroffenen Grundrechte angemessen gegeneinander abwägen, noch geeignet oder erforderlich zur Pandemiebekämpfung sind“, so Meyer.
Meyer ist der Auffassung, dass das Verbot auch auf Privatgrund weder dabei helfen werde, die Corona-Pandemie
Das Verbot entlaste die Notaufnahmen kaum
einzudämmen, noch die Notaufnahmen nennenswert entlasten werde. Es gebe neben einem Versammlungsverbot und einer Ausgangssperre ein Verkaufsverbot für Feuerwerk und ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen. „Deswegen steht nicht zu befürchten, dass es an Silvester Feuerwerke in einem Umfang gibt, der mit normalen Jahren vergleichbar ist.“In Feuerwerken eine abstrakte Gefahr zu sehen, reiche für ein Verbot nicht aus. „Sonst könnte die Stadt Augsburg als Nächstes auch das Halten von Hunden im Stadtgebiet verbieten. Denn auch von Hunden geht eine Gefahr aus.“
Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) argumentierte zuletzt, dass man alles dafür tun müsse, um Rettungsdienste und Notaufnahmen von Patienten zu entlasten. Die Kliniken seien angesichts der CoronaPandemie am Rande der Belastungsfähigkeit, und nicht zuletzt gehe von jedem zusätzlichen Patienten ein Ansteckungsrisiko aus, so Pintsch. Die Maßnahmen seien nach Rücksprache mit UniklinikumsMedizinern getroffen worden.
Das Verwaltungsgericht wird sich mit einer Eilentscheidung zu der Angelegenheit äußern. Vermutlich dürfte es vor Weihnachten so weit sein.