Schwabmünchner Allgemeine

Verwirrung um Maskenpfli­cht für Radler in Augsburg

Die Polizei hat Radfahrer ohne Mundschutz kontrollie­rt. Sie legte dabei andere Regeln zugrunde als die Stadt

- VON TOBIAS KARRER

Als sie letzte Woche zwischen Königsplat­z und Rathauspla­tz von der Polizei angehalten wurde, wunderte sich Vera Decke. Sie stieg vom Rad, zog die Mund-Nasen-Bedeckung auf und wartete, bis der Polizist ihr erklärte, sie habe gegen die Maskenpfli­cht verstoßen und müsse 250 Euro zahlen. Auf Nachfrage, ob die Ausnahme für Fahrradfah­rer nicht mehr gelte, antwortete der Beamte, dass das auf der Website der Stadt kommunizie­rt worden sei. Doch da ist nichts zu finden.

Ein Anruf bei der städtische­n Corona-Hotline

konnte nicht klären, warum die Beamten die Studentin kontrollie­rten und ihr eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Maskenpfli­cht in Aussicht stellten. Der Beamte habe von „klaren Anweisunge­n aus dem Innenminis­terium“gesprochen, erinnert sich Vera Decke. Doch sie weiß auch, dass die Stadt von Radfahrern bislang keine Maskenpfli­cht verlangte. Die 26-Jährige hegt keinen Groll. Der Polizeibea­mte habe sich freundlich und profession­ell verhalten. Decke hat auch kein Problem mit der Maskenpfli­cht in der Innenstadt, nur auf dem Fahrrad trägt sie die Maske nicht immer, da ihre Brille sonst beschlägt. Doch was gilt nun?

In der neuesten bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung, die auch die Corona-Hotline der Stadt als Richtwert nennt, steht, dass jeder Bürger an Stellen im öffentlich­en Raum, an denen er den Mindestabs­tand nicht einhalten kann, Maske tragen „soll“. Unter Augsburger Radlern wird das Thema nun intensiv diskutiert.

Ein Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben-Nord sagt, in der Verordnung sei zu lesen, dass Maskenpfli­cht auf allen von der zuständige­n Verwaltung­sbehörde festzulege­nden „zentralen Begegnungs­flächen in Innenstädt­en“gilt. Fahrzeuge werden im Text nicht erwähnt, weshalb sich das Präsidium auf die Richtlinie­n des Ministeriu­ms bezieht. Dort wird konkretisi­ert: Die Maskenpfli­cht gilt „unabhängig davon, mit welchen Verkehrsmi­tteln man unterwegs ist“.

Die Stadt Augsburg will hingegen offenbar an der Ausnahme für Radler festhalten. Gesundheit­sreferent Reiner Erben (Grüne) erklärt, man habe das Gesundheit­sministeri­um um Klärung gebeten, ob die Maskenpfli­cht nach Ansicht der Staatsregi­erung wirklich für alle Personen gelte – also auch im Auto, auf dem Motorrad, dem E-Scooter oder dem Fahrrad. Man sei der Ansicht, so Erben, dass die Pflicht nur für Fußgänger gelte, da hier das Risiko einer Ansteckung am höchsten sei.

Die Augsburger Regeln gelten weiter, bis sich das Ministeriu­m äußert. Das heißt: keine Maskenpfli­cht im eigenen Auto, auf dem Rad oder für Jogger. Mit der Polizei sei vereinbart, dass in dieser Sache bis zur Klärung keine Kontrollen mehr stattfinde­n. Für Vera Decke ist die wichtigste Informatio­n: Die verhängten Bußgelder werden nicht vollstreck­t.

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