Verwirrung um Maskenpflicht für Radler in Augsburg
Die Polizei hat Radfahrer ohne Mundschutz kontrolliert. Sie legte dabei andere Regeln zugrunde als die Stadt
Als sie letzte Woche zwischen Königsplatz und Rathausplatz von der Polizei angehalten wurde, wunderte sich Vera Decke. Sie stieg vom Rad, zog die Mund-Nasen-Bedeckung auf und wartete, bis der Polizist ihr erklärte, sie habe gegen die Maskenpflicht verstoßen und müsse 250 Euro zahlen. Auf Nachfrage, ob die Ausnahme für Fahrradfahrer nicht mehr gelte, antwortete der Beamte, dass das auf der Website der Stadt kommuniziert worden sei. Doch da ist nichts zu finden.
Ein Anruf bei der städtischen Corona-Hotline
konnte nicht klären, warum die Beamten die Studentin kontrollierten und ihr eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht in Aussicht stellten. Der Beamte habe von „klaren Anweisungen aus dem Innenministerium“gesprochen, erinnert sich Vera Decke. Doch sie weiß auch, dass die Stadt von Radfahrern bislang keine Maskenpflicht verlangte. Die 26-Jährige hegt keinen Groll. Der Polizeibeamte habe sich freundlich und professionell verhalten. Decke hat auch kein Problem mit der Maskenpflicht in der Innenstadt, nur auf dem Fahrrad trägt sie die Maske nicht immer, da ihre Brille sonst beschlägt. Doch was gilt nun?
In der neuesten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die auch die Corona-Hotline der Stadt als Richtwert nennt, steht, dass jeder Bürger an Stellen im öffentlichen Raum, an denen er den Mindestabstand nicht einhalten kann, Maske tragen „soll“. Unter Augsburger Radlern wird das Thema nun intensiv diskutiert.
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord sagt, in der Verordnung sei zu lesen, dass Maskenpflicht auf allen von der zuständigen Verwaltungsbehörde festzulegenden „zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten“gilt. Fahrzeuge werden im Text nicht erwähnt, weshalb sich das Präsidium auf die Richtlinien des Ministeriums bezieht. Dort wird konkretisiert: Die Maskenpflicht gilt „unabhängig davon, mit welchen Verkehrsmitteln man unterwegs ist“.
Die Stadt Augsburg will hingegen offenbar an der Ausnahme für Radler festhalten. Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) erklärt, man habe das Gesundheitsministerium um Klärung gebeten, ob die Maskenpflicht nach Ansicht der Staatsregierung wirklich für alle Personen gelte – also auch im Auto, auf dem Motorrad, dem E-Scooter oder dem Fahrrad. Man sei der Ansicht, so Erben, dass die Pflicht nur für Fußgänger gelte, da hier das Risiko einer Ansteckung am höchsten sei.
Die Augsburger Regeln gelten weiter, bis sich das Ministerium äußert. Das heißt: keine Maskenpflicht im eigenen Auto, auf dem Rad oder für Jogger. Mit der Polizei sei vereinbart, dass in dieser Sache bis zur Klärung keine Kontrollen mehr stattfinden. Für Vera Decke ist die wichtigste Information: Die verhängten Bußgelder werden nicht vollstreckt.