Schwabmünchner Allgemeine

Darf beim Silvesters­paziergang geböllert werden?

Es gelten die allgemeine­n Corona-Regeln. Für das Feuerwerk gibt es im Kreis Augsburg zusätzlich­e Regeln

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg

Große Feiern finden in diesem Corona-Jahr schon lange nicht mehr statt. Das soll sich auch an Silvester nicht ändern. Die Corona-Regeln mit Ausgangsve­rbot und Kontaktbes­chränkunge­n gelten auch am letzten Tag des Jahres. Wer im kleinen Rahmen dennoch Feiern will, der muss einiges beachten. Das sind die Regeln im Augsburger Land:

● Wie viele Personen dürfen ge‰ meinsam feiern?

Anders als an Weihnachte­n dürfen an Silvester wieder nur Zusammenkü­nfte im ganz kleinen Rahmen stattfinde­n. Konkret heißt das: maximal zwei Hausstände und nicht mehr als fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenomme­n. Die Party deshalb nach draußen zu verlagern, ist keine Alternativ­e. Auch tagsüber ist der Aufenthalt im öffentlich­en Raum nur mit triftigen Grund erlaubt. Feiern zählt nicht dazu.

● Wann muss ich wieder zu Hau‰ se sein?

Die Ausgangssp­erre zwischen 21 und 5 Uhr gilt auch an Silvester. Wer also mit Freunden feiern möchte, muss entweder vor 21

Uhr wieder zu Hause sein oder bei den Freunden übernachte­n. Wer dennoch nach 21 Uhr unterwegs ist, muss grundsätzl­ich mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Spazieren gehen, Sport oder der Weg nach Hause gelten zu dieser Zeit – anders als tagsüber – nicht mehr als triftige Gründe, seine Wohnung zu verlassen.

● Darf ich eine Silvesterr­akete zün‰ den?

Da wird es komplizier­t. Grundsätzl­ich ist der Verkauf von Feuerwerks­körpern verboten. Ausgenomme­n ist kleine Pyrotechni­k wie Knallerbse­n, Wunderkerz­en oder Partyknall­er. Wer noch Raketen aus dem vergangene­n Jahr zu Hause hat, darf die auch nicht überall in die Luft jagen. Anders als in der Stadt Augsburg, gibt es im Landkreis kein generelles Böllerverb­ot auf öffentlich­en Plätzen. Doch die Ausgangsbe­schränkung­en dürften Böllerbege­isterten, dennoch einen Strich durch die Rechnung machen. Der Landkreis hatte die Kommunen aufgeforde­rt Orte zu nennen, an denen das Böllern draußen untersagt werden soll, erklärt Annemarie Scirtuicch­io, Sprecherin des Landratsam­tes Augsburg. Rückmeldun­g kam allerdings nur von den Städten Stadtberge­n und Neusäß. Explizit gibt es nun ein Böllerverb­ot für den Neusässer Festplatz, auf dem Kobel und am Bismarcktu­rm. Allerdings: Das Abbrennen von Feuerwerke­n stelle keinen triftigen Grund dar, die eigene Wohnung zu verlassen, stellt Scirtuicch­io klar. Das gelte sowohl am Tag, als auch in der Nacht.

● Darf also überhaupt nicht geböl‰ lert werden?

Doch. Auf privatem Grund ist das Abbrennen von Feuerwerke­n in der Silvestern­acht erlaubt. Doch es gibt Grauzonen. Anders als in der Stadt Augsburg gibt es im Landkreis kein pauschales Böllerverb­ot auf öffentlich­em Grund, mit Ausnahme der genannten Plätze in Neusäß und Stadtberge­n. Aus Sicht des Landkreise­s ist das auch nicht nötig, da das Verlassen des Hauses zum Böllern ohnehin kein triftiger Grund ist – auch vor 21 Uhr. Michael Jakob, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord, geht davon aus, dass diese Detailfrag­e seine Kollegen an Silvester immer

Raketen zu zünden, ist kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen

wieder beschäftig­en wird.

Denn tagsüber spazieren gehen ist erlaubt. Wer dabei einen Böller zündet, der muss glaubhaft machen können, dass dies nicht der Grund für seinen Spaziergan­g ist. Ob es dann eine Strafe gibt oder nicht, sei eine Einzelfall­entscheidu­ng, erklärt Jakob. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, der bleibt zu Hause. Grundsätzl­ich sollen durch die Regeln zum Böllern Ansammlung­en verhindert und Krankenhäu­ser entlastet werden. Regelmäßig kommt es an Silvester zu Verletzung­en durch Feuerwerk.

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Symbolfoto: Marcus Merk Das Zünden von Böllern ist kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen – ein Spazier‰ gang hingegen schon.

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