Darf beim Silvesterspaziergang geböllert werden?
Es gelten die allgemeinen Corona-Regeln. Für das Feuerwerk gibt es im Kreis Augsburg zusätzliche Regeln
Landkreis Augsburg
Große Feiern finden in diesem Corona-Jahr schon lange nicht mehr statt. Das soll sich auch an Silvester nicht ändern. Die Corona-Regeln mit Ausgangsverbot und Kontaktbeschränkungen gelten auch am letzten Tag des Jahres. Wer im kleinen Rahmen dennoch Feiern will, der muss einiges beachten. Das sind die Regeln im Augsburger Land:
● Wie viele Personen dürfen ge meinsam feiern?
Anders als an Weihnachten dürfen an Silvester wieder nur Zusammenkünfte im ganz kleinen Rahmen stattfinden. Konkret heißt das: maximal zwei Hausstände und nicht mehr als fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Die Party deshalb nach draußen zu verlagern, ist keine Alternative. Auch tagsüber ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit triftigen Grund erlaubt. Feiern zählt nicht dazu.
● Wann muss ich wieder zu Hau se sein?
Die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gilt auch an Silvester. Wer also mit Freunden feiern möchte, muss entweder vor 21
Uhr wieder zu Hause sein oder bei den Freunden übernachten. Wer dennoch nach 21 Uhr unterwegs ist, muss grundsätzlich mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Spazieren gehen, Sport oder der Weg nach Hause gelten zu dieser Zeit – anders als tagsüber – nicht mehr als triftige Gründe, seine Wohnung zu verlassen.
● Darf ich eine Silvesterrakete zün den?
Da wird es kompliziert. Grundsätzlich ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Ausgenommen ist kleine Pyrotechnik wie Knallerbsen, Wunderkerzen oder Partyknaller. Wer noch Raketen aus dem vergangenen Jahr zu Hause hat, darf die auch nicht überall in die Luft jagen. Anders als in der Stadt Augsburg, gibt es im Landkreis kein generelles Böllerverbot auf öffentlichen Plätzen. Doch die Ausgangsbeschränkungen dürften Böllerbegeisterten, dennoch einen Strich durch die Rechnung machen. Der Landkreis hatte die Kommunen aufgefordert Orte zu nennen, an denen das Böllern draußen untersagt werden soll, erklärt Annemarie Scirtuicchio, Sprecherin des Landratsamtes Augsburg. Rückmeldung kam allerdings nur von den Städten Stadtbergen und Neusäß. Explizit gibt es nun ein Böllerverbot für den Neusässer Festplatz, auf dem Kobel und am Bismarckturm. Allerdings: Das Abbrennen von Feuerwerken stelle keinen triftigen Grund dar, die eigene Wohnung zu verlassen, stellt Scirtuicchio klar. Das gelte sowohl am Tag, als auch in der Nacht.
● Darf also überhaupt nicht geböl lert werden?
Doch. Auf privatem Grund ist das Abbrennen von Feuerwerken in der Silvesternacht erlaubt. Doch es gibt Grauzonen. Anders als in der Stadt Augsburg gibt es im Landkreis kein pauschales Böllerverbot auf öffentlichem Grund, mit Ausnahme der genannten Plätze in Neusäß und Stadtbergen. Aus Sicht des Landkreises ist das auch nicht nötig, da das Verlassen des Hauses zum Böllern ohnehin kein triftiger Grund ist – auch vor 21 Uhr. Michael Jakob, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, geht davon aus, dass diese Detailfrage seine Kollegen an Silvester immer
Raketen zu zünden, ist kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen
wieder beschäftigen wird.
Denn tagsüber spazieren gehen ist erlaubt. Wer dabei einen Böller zündet, der muss glaubhaft machen können, dass dies nicht der Grund für seinen Spaziergang ist. Ob es dann eine Strafe gibt oder nicht, sei eine Einzelfallentscheidung, erklärt Jakob. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, der bleibt zu Hause. Grundsätzlich sollen durch die Regeln zum Böllern Ansammlungen verhindert und Krankenhäuser entlastet werden. Regelmäßig kommt es an Silvester zu Verletzungen durch Feuerwerk.