Chemnitz ist offiziell bestätigt
Votum für Kulturhauptstadt fällt einstimmig aus
Berlin Nach einer überraschenden Verzögerung haben die Kulturminister der Länder die Entscheidung für Chemnitz als Europäische Kulturhauptstadt doch noch einstimmig bestätigt. Die Ministerrunde hatte die Jury-Entscheidung im Dezember überraschend auf Eis gelegt. Erste sollte noch ein Gespräch mit der Jury-Vorsitzenden Sylvia Amann über das in die Kritik geratene Vergabeverfahren erfolgen. Die aufgeworfenen Fragen hätten geklärt werden können, hieß es nach einer Videoschalte am Montag in Berlin. Betont wurde der Mitteilung zufolge „nachdrücklich, dass Transparenz und Chancengleichheit unverzichtbare Elemente für einen fairen Wettbewerb darstellen“.
Der neue Vorsitzende der Ministerrunde, Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke), werde sich bei der Europäischen Kommission für die Stärkung eines transparenten Auswahlprozesses einsetzen, „um das erfolgreiche EU-Projekt Kulturhauptstadt Europas zukunftsfest zu machen“. Zur Bewerbung hieß es, Chemnitz habe unter dem Motto „C the Unseen – European Makers of Democracy“ein überzeugendes Konzept vorgelegt. Die sächsische Stadt hatte sich Ende Oktober gegen die auf der Shortlist noch vertretenen Städte Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg durchgesetzt. Die entsprechende Empfehlung für Chemnitz verkündete die europäische Auswahljury.
Zuvor waren die Mitbewerber Dresden, Gera und Zittau ausgeschieden. Die zweite Europäische Kulturhauptstadt 2025 stellt Slowenien. Jüngste Europäische Kulturhauptstadt aus Deutschland war Essen mit dem Ruhrgebiet (2010). Ausgezeichnet wurden davor Weimar (1999) und West-Berlin (1988).
„Chemnitz wird damit zu einem Aushängeschild Deutschlands mit nationaler, europäischer und internationaler Strahlkraft“, sagte Lederer. Aus Sicht von Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) hat Chemnitz „eine tolle Bewerbung hingelegt“. Nun sei es wichtig, diesen Schwung zu nutzen. Die Entscheidung der Länder muss noch von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bekräftigt werden. Anschließend werden die zuständigen EU-Stellen durch das Auswärtige Amt informiert.