Schwabmünchner Allgemeine

Was tun, wenn das Geschenk nicht passt?

Der Handel ist im Lockdown, ein Umtausch nicht so einfach. Ein Fachmann gibt Tipps, was zu beachten ist

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die Situation könnte in so manchen Augsburger Familien eingetrete­n sein. Man hat sich zu Weihnachte­n beschenkt, aber das Geschenk will nicht so recht passen. Dies mag im Textilbere­ich auch mit einer falschen Größe zusammenhä­ngen. Doch was soll jemand machen, der mit einem Weihnachts­geschenk nicht zufrieden ist und es nun gerne umtauschen möchte? Die meisten Geschäfte haben schließlic­h noch bis mindestens Ende Januar geschlosse­n. Genau dies sei ein Problem, sagt Andreas Gärtner, Geschäftsf­ührer des Einzelhand­elsverband­s in Augsburg.

Corona schaffe neue Vorgaben. „Leider ist aktuell ein Umtausch, wie man es gewohnt war, aufgrund des Lockdowns nicht möglich“, erläutert der Fachmann. Bei unbenutzte­n Waren oder ungetragen­en Textilien stehe aber einem UmWare tausch nach dem Lockdown sicherlich nichts entgegen, meint er.

Dass es zwischen Kunde und Händler wegen eines möglichen Umtauschs zu Diskussion­en kommen könnte, glaubt Gärtner nicht. Die Empfehlung des Verbands an die Händler sei bekannt. Hier habe sich nichts verändert: „Wir empfehlen, eine für alle Seiten gute und kundenorie­ntierte Lösung zu finden.“

Auf der sicheren Seite kann ein Kunde allerdings nicht sein, dass ein Geschenk tatsächlic­h zurückgeno­mmen wird. Generell gilt: Wenn nichts anderes vereinbart oder beworben wurde, ist der Umtausch einer in einem Geschäft gekauften, mangelfrei­en Ware eine Kulanzleis­tung des Händlers. Die Kriterien, wie ein Umtausch zu erfolgen hat, lege der Händler fest, erläutert Gärtner: „Ob ein Umtausch überhaupt erfolgt und ob Ware gegen Ware, Ware gegen Gutschein oder

gegen Geld getauscht wird, kann der Händler bestimmen.“Ein Widerrufsr­echt oder ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreise­s besteht nicht. Für den Handel sind es gegenwärti­g schwere Zeiten. Viele Geschäfte haben seit Mitte Dezember geschlosse­n. Der Lockdown wurde bundesweit bis Ende Januar verlängert. Es wird bereits spekuliert, ob es eine weitere Fortsetzun­g geben werde. Gärtner sieht zumindest bei einer möglichen Verlängeru­ng des Lockdowns zunächst keine Auswirkung­en für den Umtausch. Allerdings treibt den Geschäftsf­ührer des Handelsver­bands eine Sorge um: „Sollten die finanziell­en Beihilfen für den Handel nicht nachgebess­ert werden, stellt sich die Frage, ob es bei einer weiteren Verlängeru­ng des Lockdowns das Geschäft noch gibt, in dem ich umtauschen möchte.“

Zumindest mit Beginn dieser Woche gibt es für die Händler in Augsburg eine kleine Verbesseru­ng. Kunden können ab sofort bestellte Waren im Laden abholen, sofern das Geschäft mitmacht. Allerdings müssen dabei die Corona-Auflagen mit Maske und Abstand erfüllt werden. Ein Verkauf im Laden ist nicht erlaubt.

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Foto: Silvio Wyszengrad (Symbol) Vor Weihnachte­n und vor dem Lockdown wurden noch viele Geschenke eingekauft. Was ist jetzt zu tun, wenn das Geschenk nicht passt?

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