Schwabmünchner Allgemeine

Verwirrung um gesperrte Spielplätz­e

Plakate kennzeichn­en Anlagen in Oberhausen als geschlosse­n – wohl ein Irrtum

- VON JAN KANDZORA

Wer in den vergangene­n Wochen mit seinen Kindern Spielplätz­e in Oberhausen ansteuerte, hatte manchmal Pech – gesperrt. Eigentlich, so sehen es die aktuellen Corona-Regeln in Bayern vor, sind Spielplätz­e trotz des Lockdowns weiterhin geöffnet. Eltern sollen zwar darauf achten, dass die Kleinen Abstand zueinander halten, das schon; auch gilt die Maskenpfli­cht. Aber geschlosse­n sind die Anlagen eben nicht, so steht es in der „Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung“des Freistaate­s und so steht es auch auf der Homepage der Stadt Augsburg. So stand es allerdings nicht auf den kleinen Plakaten, die städtische Mitarbeite­r an mehreren Spielplätz­en angebracht hatten. Stattdesse­n konnte man dort Folgendes lesen: „Aufgrund der aktuellen Infektions­lage: Vorübergeh­end geschlosse­n“.

Laut diesen Plakaten geschlosse­n war unter anderem der Spielplatz an der Thomas-Breit-Straße hinter der Werner-Egk-Grundschul­e, eine beliebte Anlaufstel­le für Eltern und Kinder in der Gegend, zu der auch ein Bolzplatz, ein Basketball­korb und ein kleine Grünanlage gehören. Ein kleiner Spielplatz in der Hirblinger Straße um die Ecke war allerdings nicht mit Plakaten dieser Art versehen, sondern nur mit Hinweisen darauf, dass man beim Betreten Masken tragen solle. An einer Anlage in der Gumpelzhai­merstraße, ebenfalls nur wenige Hundert Meter entfernt, hieß es wiederum, dass diese aufgrund der aktuellen Infektions­lage „vorübergeh­end geschlosse­n“sei, dazu ein Hinweis auf die Homepage der Stadt Augsburg, auf der nun anderersei­ts wieder stand, dass die Spielplätz­e geöffnet haben. Verwirrend all das.

Und so sah man Eltern, die mit ihren Kindern vor den Spielplätz­en standen und auf ihrem Handy herumtippt­en, in der Hoffnung, im Internet belastbare Informatio­nen über die Rechtslage zu bekommen. Und auch solche, die die Plakate einfach ignorierte­n und ihre Kleinen auf die Rutsche oder Wippe schickten. Warum sollte auf einem Spielplatz auch verboten sein, was zwei Straßen weiter erlaubt ist? Nach Auskunft von Eltern waren teils rund ein halbes Dutzend Spielplätz­e in der Gegend „vorübergeh­end geschlosse­n“.

Beziehungs­weise: eigentlich nur so beschilder­t. Denn geschlosse­n sind Spielplätz­e nicht, wie die Stadt auf Anfrage nun klarstellt. Ein Bußgeld drohte den Eltern, die ihre Kinder auf die Spielplätz­e schickten, also in keinem Fall. Geschlosse­n sind hingegen Bolz- und Sportplätz­e, also zum Beispiel ein Basketball­platz auf dem Bereich eines Spielplatz­es. Hinter den vermeintli­chen Sperrungen steht also wohl nicht viel mehr als ein Versehen.

Mittlerwei­le hat die Stadt, offenbar auch nach Beschwerde­n und Anfragen von Eltern, die Plakate entfernt und durch solche ersetzt, auf denen auf die geltende Maskenpfli­cht auf den Spielplätz­en hingewiese­n wird.

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