Schwabmünchner Allgemeine

Das bedeutet die 15‰Kilometer‰Regel

Weil die Inzidenz im Kreis Augsburg auf über 200 gestiegen ist, gilt die 15-Kilometer-Regel. Wie die Polizei die Beschränku­ng kontrollie­rt und was sich jetzt ändert

- VON PHILIPP KINNE

Weil die Inzidenz im Kreis Augsburg über 200 gestiegen ist, gilt ab sofort eine neue Beschränku­ng. Was sich ändert.

Landkreis Augsburg Weil die SiebenTage-Inzidenz im Kreis Augsburg den Wert von 200 gerissen hat, gibt es strengere Regeln. Das RobertKoch-Institut meldet am Donnerstag den Wert von 200,4. Damit greift im Augsburger Land die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Im Kern bedeutet das: Landkreisb­ürger dürfen sich nur noch im Radius von 15 Kilometern um ihre Wohnung bewegen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Im Detail dürfte die neue Maßnahme zu vielen Fragen führen. Das sind die wichtigste­n Änderungen im Überblick:

Ab wann gilt die 15-Kilometer-Regel?

Das Landratsam­t teilt mit, dass diese neue Maßnahme ab sofort greift.

Von wo ab werden die 15 Kilometer gemessen?

Für den 15-Kilometer-Radius wird ab Ortsgrenze der Wohnortgem­einde gerechnet, hier ist der tatsächlic­he Wohnort maßgeblich (unsere Grafiken zeigen das ungefähr). Zur Info: Die meisten Navigation­sdienste gehen bei ihren Berechnung­en nicht von der Ortsgrenze, sondern vom Ortskern aus.

Gibt es Ausnahmen?

Explizit verboten sind nur Ausflüge und Tagestouri­smus. Einkaufen, Familien- oder Arztbesuch­e sind weiter erlaubt. Auch Krankenbes­uche sind gestattet. Gerechtfer­tigt ist das Verlassen des Radius insbesonde­re dann, wenn die eigene Arbeitsstä­tte oder Betreuungs­einrichtun­g der Kinder außerhalb des Radius liegt. Das Vorliegen eines triftigen Grundes ist bei einer polizeilic­hen Kontrolle glaubhaft zu machen.

Brauche ich eine Bescheinig­ung vom Arbeitgebe­r?

Eine schriftlic­he Bescheinig­ung des Arbeitgebe­rs sei nicht zwingend erforderli­ch, sicherlich jedoch hilfreich, teilt das Landratsam­t mit.

Was ist mit der nächtliche­n Ausgangssp­erre?

Die gilt im Kreis Augsburg wie in ganz Bayern weiterhin. Diesbezügl­ich ändert sich die Rechtslage nicht.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer gegen die 15-Kilometer-Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen, heißt es in einer Mitteilung des bayerische­n Innenminis­teriums. Gleiches gilt auch bei Verstößen gegen die allgemeine Ausgangssp­erre.

Dürfen Menschen von außerhalb weiterhin Ausflüge im Kreis machen?

Ja, für sie gibt es keine Beschränku­ngen. Touristisc­he Tagesausfl­üge in den Landkreis Augsburg hinein werden von der Kreisverwa­ltungsbehö­rde (KVB) nicht verboten. Das kann dazu führen, dass zum Beispiel Bewohner aus dem Stadtgebie­t Augsburg überall im Kreis spazieren gehen dürfen, während Landkreisb­ewohner sich nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen.

Wie lange gelten die neuen Regeln? Sie können erst aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis für sieben Tage in Folge unter 200 bleibt.

Woher kommt der Anstieg der Corona-Inzidenz im Kreis Augsburg? In den vergangene­n Wochen häuften sich Meldungen von Corona-Ausbrüchen in Altenheime­n. Zuletzt in Bobingen, Zusmarshau­sen oder Meitingen. Dazu teilt das Landratsam­t mit: „Es handelt sich um ein diffuses Infektions­geschehen, das nicht allein auf die Altenheime zurückzufü­hren ist.“Hinzu kommt offenbar noch eine technische Umstellung der Labors bei der Übermittlu­ng der Daten zum Jahreswech­sel, die zu Nachmeldun­gen geführt hat. Auch diese Umstellung sei maßgeblich für den Anstieg der Inzidenz, erklärt das Landratsam­t. „Dass der Grenzwert nun in unserem Landkreis überschrit­ten wurde, zeigt, wie angespannt die Infektions­lage trotz allem nach wie vor ist“, sagt Landrat Martin Sailer. Er appelliert an die Bürger, sich weiterhin an die vorgegeben­en Hygienereg­eln und Infektions­schutzmaßn­ahmen zu halten. Sailer: „Nur gemeinsam können wir die Pandemie bekämpfen und als Einheit dafür sorgen, dass wir baldmöglic­hst wieder unseren gewohnten und so sehr vermissten Alltag leben können.“

Wie wird die neue Regel in der Praxis kontrollie­rt?

Michael Jakob vom Polizeiprä­sidium Schwaben Nord berichtet, dass die Beamten besonders touristisc­he Ausflugszi­ele im Blick haben. Finden sich dort zum Beispiel Autos aus Landkreise­n, in denen die 15-Kilometer-Regel herrscht, ist das ein Problem. Weniger gehe es der Polizei bei Kontrollen darum, Bußgelder zu verhängen. „Das ist nicht die Zielrichtu­ng der Maßnahme“, sagt

Jakob. Was die Kontrolle der auswärtige­n Kennzeiche­n angeht, gibt es im Raum Augsburg ein Problem. Wer aus dem Kreis Augsburg einen Ausflug zum Kuhsee macht, ist nicht auf den ersten Blick zu identifizi­eren. Schließlic­h haben Autos in

Stadt- und Landkreis beide das „A“auf dem Kennzeiche­n. „Das macht die Kontrolle nicht leicht“, sagt Jakob. Grundsätzl­ich gehe es allerdings mehr darum, Ausflüge in weiter entfernte Regionen zu unterbinde­n. »Kommentar

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Foto: Wüstneck, dpa (Symbolfoto) Bürger aus dem Landkreis dürfen sich wegen hoher Corona‰Fallzahlen grundsätzl­ich nur noch 15 Kilometer von ihrer Wohnung entfernen.
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