Kinderhaus Langenneufnach öffnet etwas später
Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, dass ab Herbst die Betreuung um eine Dreiviertelstunde verkürzt wird
Langenneufnach Nicht mehr ganz so lange wie im Augenblick hat das Kinderhaus St. Martin ab Herbst geöffnet. Kindergartenverwalter Walter Knoll, der auch gleichzeitig Ratsmitglied ist, erläuterte während der jüngsten Sitzung, dass der Bedarf für eine Betreuung ab 6.15 Uhr morgens stark rückläufig. Da es sich bei den vier Kindern, die dieses Angebot derzeit regelmäßig nutzen, um Krippenkinder handelt, müssen für die Betreuung gemäß Vorgaben stets zwei Mitarbeiterinnen vor Ort sein. Dies sei jedoch aus Gründen der Personalplanung mittlerweile schwierig umzusetzen und auch nicht wirtschaftlich. Die Kirchenverwaltung als auch die Kinderhausleitung sind daher an die Gemeinde herangetreten, die Öffnungszeiten ab September täglich von 7 Uhr bis 18 Uhr festzusetzen. Sollte der Bedarf an einer morgendlichen Betreuung ab 6.15 Uhr wieder steigen, könnten die Öffnungszeiten wieder verlängert werden, so
Knoll. Der Gemeinderat stimmte dieser Änderung zu. Ursprünglich war für das neue Baugebiet im Ortsteil Habertsweiler, in dem vier Bauplätze entstehen und das von den Eigentümern privat finanziert wird, eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung geplant. Eugen Riedler vom Konstruktionsbüro Bauen erläuterte während der Sitzung, dass das Landratsamt nun die Änderung des Flächennutzungsplanes und parallel dazu die Aufstellung eines Bebauungsplanes fordert. Wegen eines benachbarten Milchviehstalls und wegen eines angrenzenden, bereits genehmigten Baus eines Pferdestalls muss der Immissionsschutz überprüft werden. Die Räte stimmten dem Beschlussvorschlag zu, laut dem davon auszugehen ist, dass die genehmigte Anzahl des Großviehs des landwirtschaftlichen Betriebes nicht überschritten wird und somit nur die ortsüblichen Immissionen aus der Landwirtschaft zu erwarten sind. Auch vom genehmigten Pferdestall sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten.
erläuterte während der Sitzung auch die von weiteren Behörden und Ämtern eingegangenen Stellungnahmen für das Baugebiet, die von den Räten ebenso einstimmig genehmigt wurden. Abschließend fasste der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan für das neue Baugebiet. Das vom Gesetzgeber neu erlassene Abstandsflächenrecht erlaubte den Gemeinden, dies entweder zu übernehmen oder das bisherige Abstandsflächenrecht beizubehalten. Die Gemeinderäte hatten erst vor wenigen Wochen von diesem Recht Gebrauch gemacht und eine abweichende Satzung beRiedler schlossen. Bürgermeister Gerald Eichinger erklärte den Räten nun, dass diese abweichende Satzung mittels Klagen voraussichtlich von betroffenen Grundstücksbesitzern oder Bauträgern künftig gekippt werden könne. Zudem wären für die Bearbeitung von Bauanträgen deutlich mehr Mitarbeiter in der Verwaltung nötig als bisher und die Gemeinde könnte mit Haftungsansprüchen konfrontiert werden. Die Gemeinderäte beschlossen daher einstimmig, die beschlossene Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wieder aufzuheben.
Damit eine Straße öffentlich werden kann, bedarf es einer Widmung. Die Gemeinderäte stimmten dafür, der neuen Stichstraße im Gewerbegebiet den Namen „Im Hohenlicht“und einer Erschließungsstraße bei der Abzweigung Hirtenweg den Namen „Weideweg“zu geben. Bürgermeister Eichinger informierte, dass am Bahnhof von der Gemeinde eine Fahrradreparaturstation errichtet wurde.
An dieser Säule sind alle notwendigen Werkzeuge an Stahlseilen befestigt, um ein Fahrrad zu reparieren. „Die Asylbetreuer hatten darum gebeten, damit Asylbewerber ihre Fahrräder selber reparieren können“, so Eichinger. Nach Abzug von Zuschüssen muss die Gemeinde einen Eigenanteil von 225 Euro bezahlen.