Anwohner ärgern sich über Tempo30Zone
In Walkertshofen sind Bewohner wegen einer neuen Verkehrsregel an der Schörrstraße unzufrieden. Was die Bürgermeisterin dazu sagt
Walkertshofen Manche sind froh, andere ärgern sich über die neue Verkehrsregel: In der Schörrstraße in Walkertshofen gilt seit Kurzem Tempo 30. Im November letzten Jahres fiel der Beschluss des Gemeinderats. Dieser bezieht die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur für die Schörrstraße, sondern für alle angrenzenden Straßen im Baugebiet mit ein – also für die Bereiche Am Acker, Rosenweg, Nelkenweg, Tulpenstraße, Blumenstraße, Am Wiesle und Herzgraben. Dort gilt seither rechts vor links. Doch etliche Bewohner in Walkertshofen kritisieren das. Ihrer Meinung nach erhöht sich dadurch die Unfallgefahr in der Schörrstraße, da die Einmündungen Am Acker und Herzgraben schlecht einsehbar sind.
Vor allem an der Einmündung Herzgraben halten Anwohner die neue Verkehrsregel für problematisch, da diese an einer Kurve der Schörrstraße liegt und die Sicht oft durch parkende Autos verdeckt wird. Als weiteren Grund führen Bewohner an, dass Verkehrsteilnehmer die neue Regelung nicht kennen und es dadurch zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommen könnte.
Dies will Bürgermeisterin Margit Jungwirth-Karl allerdings so nicht stehen lassen. Aufgenommen hat der Gemeinderat das Thema, weil ein Anwohner für die Blumenstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt hatte. Nach Rücksprache mit der Polizei erhielt JungwirthKarl die Empfehlung, das Tempolimit
auch für die umliegenden Straßen einheitlich festzulegen.
„Unser Ziel ist es, mit der Einführung der Zone 30 eine Temporeduzierung zu erreichen“, sagt Jungwirth-Karl. „Vor allem in der Schörrstraße sehen wir es als dringend notwendig an, dass der Verkehr ausgebremst wird, da diese Straße die Zufahrt zur Grundschule ist. Die Geschwindigkeitsreduzierung soll unsere Kinder schützen.“
Als Vorteil sah die Bürgermeisterin zudem, dass durch lediglich vier Verkehrsschilder ein Tempolimit für mehrere Straßen erreicht werden konnte. Ausgenommen ist ein Teilbereich im Herzgraben, der schon seit Langem verkehrsberuhigt ist. Klären konnte Jungwirth-Karl mittlerweile auch die Beschwerden hinsichtlich fehlerhafter Beschilderung
in der Schörrstraße. Zwei Seitenstraßen und ein Privatweg waren bis vor Kurzem von der neuen Rechts-vor-links-Regelung ausgenommen. Nach Rücksprache mit der Polizei wurde festgestellt, dass die Vorfahrtsschilder in diesen Straßen nicht abmontiert wurden. Dieser Fehler wurde inzwischen behoben. Zudem wurden Hinweise angebracht, dass die Vorfahrtsregel geändert wurde.
„Auch wenn es für Verkehrsteilnehmer, die oft die Schörrstraße benutzen, eine Umstellung bedeutet, müssen sich Fahrer an geltende Verkehrsregeln halten“, betont Jungwirth-Karl. „Von der Temporeduzierung sollen nicht nur die Kinder auf ihrem Schulweg, sondern alle in der Schörrstraße und im Baugebiet profitieren.“