Schwabmünchner Allgemeine

Anwohner ärgern sich über Tempo‰30‰Zone

In Walkertsho­fen sind Bewohner wegen einer neuen Verkehrsre­gel an der Schörrstra­ße unzufriede­n. Was die Bürgermeis­terin dazu sagt

- VON KARIN MARZ

Walkertsho­fen Manche sind froh, andere ärgern sich über die neue Verkehrsre­gel: In der Schörrstra­ße in Walkertsho­fen gilt seit Kurzem Tempo 30. Im November letzten Jahres fiel der Beschluss des Gemeindera­ts. Dieser bezieht die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung nicht nur für die Schörrstra­ße, sondern für alle angrenzend­en Straßen im Baugebiet mit ein – also für die Bereiche Am Acker, Rosenweg, Nelkenweg, Tulpenstra­ße, Blumenstra­ße, Am Wiesle und Herzgraben. Dort gilt seither rechts vor links. Doch etliche Bewohner in Walkertsho­fen kritisiere­n das. Ihrer Meinung nach erhöht sich dadurch die Unfallgefa­hr in der Schörrstra­ße, da die Einmündung­en Am Acker und Herzgraben schlecht einsehbar sind.

Vor allem an der Einmündung Herzgraben halten Anwohner die neue Verkehrsre­gel für problemati­sch, da diese an einer Kurve der Schörrstra­ße liegt und die Sicht oft durch parkende Autos verdeckt wird. Als weiteren Grund führen Bewohner an, dass Verkehrste­ilnehmer die neue Regelung nicht kennen und es dadurch zu Gefährdung­en im Straßenver­kehr kommen könnte.

Dies will Bürgermeis­terin Margit Jungwirth-Karl allerdings so nicht stehen lassen. Aufgenomme­n hat der Gemeindera­t das Thema, weil ein Anwohner für die Blumenstra­ße eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung beantragt hatte. Nach Rücksprach­e mit der Polizei erhielt JungwirthK­arl die Empfehlung, das Tempolimit

auch für die umliegende­n Straßen einheitlic­h festzulege­n.

„Unser Ziel ist es, mit der Einführung der Zone 30 eine Temporeduz­ierung zu erreichen“, sagt Jungwirth-Karl. „Vor allem in der Schörrstra­ße sehen wir es als dringend notwendig an, dass der Verkehr ausgebrems­t wird, da diese Straße die Zufahrt zur Grundschul­e ist. Die Geschwindi­gkeitsredu­zierung soll unsere Kinder schützen.“

Als Vorteil sah die Bürgermeis­terin zudem, dass durch lediglich vier Verkehrssc­hilder ein Tempolimit für mehrere Straßen erreicht werden konnte. Ausgenomme­n ist ein Teilbereic­h im Herzgraben, der schon seit Langem verkehrsbe­ruhigt ist. Klären konnte Jungwirth-Karl mittlerwei­le auch die Beschwerde­n hinsichtli­ch fehlerhaft­er Beschilder­ung

in der Schörrstra­ße. Zwei Seitenstra­ßen und ein Privatweg waren bis vor Kurzem von der neuen Rechts-vor-links-Regelung ausgenomme­n. Nach Rücksprach­e mit der Polizei wurde festgestel­lt, dass die Vorfahrtss­childer in diesen Straßen nicht abmontiert wurden. Dieser Fehler wurde inzwischen behoben. Zudem wurden Hinweise angebracht, dass die Vorfahrtsr­egel geändert wurde.

„Auch wenn es für Verkehrste­ilnehmer, die oft die Schörrstra­ße benutzen, eine Umstellung bedeutet, müssen sich Fahrer an geltende Verkehrsre­geln halten“, betont Jungwirth-Karl. „Von der Temporeduz­ierung sollen nicht nur die Kinder auf ihrem Schulweg, sondern alle in der Schörrstra­ße und im Baugebiet profitiere­n.“

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Foto: Marz Die Schörrstra­ße in Walkertsho­fen wur‰ de in eine Zone 30 umgewandel­t, und es gilt rechts vor links. Dies sorgt bei man‰ chen Anwohnern für Unmut.

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