Schwabmünchner Allgemeine

Eine Rechtsschu­tzversiche­rung ist kein Freibrief Finanzkolu­mne

Die Absicherun­g für Streitfäll­e kann sehr nützlich sein. Doch die Versichere­r lassen sich das Risiko gut bezahlen – und Ausschluss­klauseln können zum Boomerang für die Kunden werden

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Recht haben und Recht bekommen, ist nicht das Gleiche. Wer kennt diesen Spruch nicht? Leider stimmt er auch, weil vor Gericht strittige Sachverhal­te auf auslegungs­fähige Gesetze treffen. Das Ergebnis ist meist ungewiss. Viele Rechtsuche­nde kommen zudem gar nicht so weit, weil sie nicht das Geld haben oder vorschieße­n können, um ihren Fall vor den Kadi zu bringen. Für Abhilfe kann hier eine Rechtsschu­tzversiche­rung sorgen. Diese übernimmt die Kosten für Rechtsstre­itigkeiten bis zu einer vereinbart­en Höhe und macht so Prozesse oft erst finanziell möglich.

Häufige Anwendungs­fälle für so eine Versicheru­ng sind Auseinande­rsetzungen mit dem Arbeitgebe­r, Verkehrsst­reitigkeit­en, Streitigke­iten um Versicheru­ngsleistun­gen, wie der Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung sowie im Mietrecht. Wer auf diesen Gebieten ein persönlich­es Konfliktpo­tenzial sieht, sollte einen Abschluss in Erwägung ziehen. Wichtig dabei ist, dass bei Vertragsab­schluss noch kein Streitfall eingetrete­n oder noch kein künftiger Rechtsstre­it absehbar ist. Denn einen Last-Minute-Abschluss, wenn sich die Kündigung des Arbeitgebe­rs schon andeutet, macht der Versichere­r nicht mit. Auch sonst könnten die Leistungen dieser eigentlich nützlichen Versicheru­ng deutlich besser sein. Einen leistungss­tarken Rechtsschu­tz für die Bereiche Privates, Beruf und Verkehr bekommt man kaum unter 230 Euro im Jahr nebst Selbstbeha­lt. Auch dann muss man Abstriche wegen der Ausschlüss­e machen.

Die Versicheru­ng leistet in der Regel nicht, wo es wirklich teuer werden kann. Also bei Streit um die Immobilien­finanzieru­ng oder Kapitalanl­agen, im Scheidungs­fall oder bei erbrechtli­chen Auseinande­rsetzungen. Wer eher hier seinen Bedarf sieht, sollte sich um eine sehr passgenaue Versicheru­ngslösung bemühen. Es gilt auch für die Rechtsschu­tzversiche­rung: Vertrag ist nicht gleich Vertrag! Eine gute Versicheru­ng übernimmt alle anfallende­n Anwalts- und Gerichtsko­sten bis zu einer Höhe von mindestens 300 000 Euro. Immer häufiger wird eine telefonisc­he Erstberatu­ng durch einen Vertragsan­walt angeboten. Dies ist eine sinnvolle Zusatzleis­tung, sollte aber nicht verpflicht­end sein, denn die freie Anwaltswah­l ist ein Qualitätsk­riterium. Wichtig ist auch das Thema Vorvertrag­lichkeit. Oft werden Leistungen aus einer Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung wegen nicht wahrheitsg­emäßer Beantwortu­ng der Gesundheit­sfragen abgelehnt. Kommt es zu einem Rechtsstre­it, muss nur der Rechtsschu­tzversiche­rer mit der Klausel „Vorvertrag­lichkeit“die Kosten übernehmen, weil die Ursache für den Rechtsstre­it vor Abschluss der Rechtsschu­tzversiche­rung liegt.

Sascha Straub ist Fach‰ mann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Eine Rechtsschu­tzversiche­rung kann sich lohnen.
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