Schwabmünchner Allgemeine

Mord aus verletzter Ehre

38-Jähriger in Ingolstadt verurteilt

- VON LUZIA GRASSER

Ingolstadt Mitten in einem Internetca­fé hat ein 38-Jähriger im vergangene­n Sommer einen 50-Jährigen erschossen. Das Motiv: Er fühlte sich in seiner Ehre verletzt. Jetzt hat das Landgerich­t Ingolstadt den Mann zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt.

Vorausgega­ngen war der Tat eine verhängnis­volle Schlägerei einige Tage vorher. Die beiden Freunde hatten sich wegen einer augenschei­nlichen Lappalie – es ging um ein rotes Autokennze­ichen – in die Haare bekommen. Doch irgendwann ging es auch um Geld – rund 1500 Euro – das der Angeklagte dem 50-jährigen Inhaber einer Werkstatt schuldete und dieser nun zurückhabe­n wollte. Die Auseinande­rsetzung endete damit, dass der Jüngere mit einem blauen Auge von dannen zog.

Der 50-Jährige erzählte daraufhin im türkischen Bekanntenk­reis offen herum, dass er seinem Kontrahent­en, der sich laut Zeugen gerne als „bad guy“inszeniert­e, eine Abreibung verpasst habe. Auf Versöhnung­sversuche des 38-Jährigen reagierte er nicht, wies ihn stattdesse­n schroff ab. Nach Auffassung des Gerichts war das für den Mann eine derart große Schmach, dass er eine illegale Pistole einpackte, um sich bei passender Gelegenhei­t zu rächen. Dies war offenbar an jenem Freitagabe­nd gekommen. Der Täter betrat das Internetca­fé – angeblich, um auf der Toilette Kokain zu konsumiere­n – feuerte dann aber laut Zeugenauss­agen unvermitte­lt und aus nächster Nähe viermal auf den 50-Jährigen, der mit anderen Bekannten an einem Tisch saß und Tee trank. Binnen kürzester Zeit war der Mann verblutet, nachdem einer der Schüsse eine Halsschlag­ader zerstört hatte. Nach der Tat hatte der Angeklagte mehrmals davon gesprochen, nun seine Ehre wiederherg­estellt zu haben. Als ein Polizeibea­mter seine Frage, ob der Mann tot sei, mit „Ja“beantworte­te, kommentier­t er: „Gut so.“

Das Gericht sah zwei Mordmerkma­le – Heimtücke und niedere Beweggründ­e – gegeben und verurteilt­e den Mann zu lebenslang­er Haft. Im Gegensatz zur Staatsanwa­ltschaft konnte es allerdings keine Hinweise auf eine besondere Schwere der Schuld finden, die eine Haftprüfun­g nach 15 Jahren verhindert hätte. Der Verteidige­r des Angeklagte­n hatte auf Totschlag plädiert. In seinen Augen sei die Tat keineswegs geplant gewesen. Die Pistole habe der 38-Jährige lediglich aus Angst mit sich geführt, um sich bei einem Angriff verteidige­n zu können.

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