Schwabmünchner Allgemeine

So planen die Kirchen das zweite „Corona‰Ostern“

Was Gläubige zu Präsenzgot­tesdienste­n wissen müssen – und welche Angebote es noch gibt

- VON DANIEL WIRSCHING

Augsburg Evangelisc­he und katholisch­e Christen begehen nun schon das zweite „Corona-Ostern“– und das nach Gesprächen der Kirchen mit der Staatsregi­erung auch mit Präsenzgot­tesdienste­n. Es ist eine Entscheidu­ng, die polarisier­t. Während die einen nicht verstehen, warum die Kirchen eine vom letzten Bund-Länder-Gipfel formuliert­e Bitte nach rein virtuellen Ostergotte­sdiensten kritisiert­en, reagierten viele Kirchenver­treter und Gläubige erleichter­t auf deren Rücknahme.

Dass es zu überfüllte­n Gotteshäus­ern kommt oder dass diese zu „Supersprea­der-Events“werden, ist kaum zu erwarten. Das haben die Weihnachts­tage gezeigt. Wer Angebote der Kirchen zu Ostern, dem höchsten Fest der Christen, wahrnehmen möchte, informiert sich am besten frühzeitig auf der Internetse­ite

der jeweiligen Gemeinde oder vor Ort. Ein Überblick:

Was ist grundsätzl­ich zu beachten?

Die Teilnahme an Gottesdien­sten ist auch in dieser Phase der Pandemie zulässig – unter Beachtung strenger Auflagen. So gilt wie bisher je nach Kirchengrö­ße eine Höchstteil­nehmerzahl, ein Mindestabs­tand von anderthalb Metern zu anderen Plätzen und eine FFP2-Maskenpfli­cht. Gemeindege­sang ist untersagt. Gemäß der Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung sind Gottesdien­ste, „bei denen Besucherza­hlen zu erwarten sind, die zur Auslastung der Kapazitäte­n führen“, nur nach Anmeldung zulässig. Anmeldever­fahren können von Gemeinde zu Gemeinde unterschie­dlich sein. Neben der Möglichkei­t, sich ans Pfarrbüro zu wenden, hat etwa die katholisch­e Pfarreieng­emeinschaf­t Stadtberge­n ein einfach zu bedienende­s OnlineRese­rvierungss­ystem,

das Termine, Kapazität und Zahl vergebener Buchungen anzeigt. Die Teilnahme wird per E-Mail bestätigt. Ähnlich funktionie­rt es in evangelisc­hen Kirchengem­einden. Vor allem im Donau-Ries verlegen einige von ihnen Ostergotte­sdienste ins Freie. Doch auch dort gelten Abstandsre­gelungen und Maskenpfli­cht.

Welche Gottesdien­ste halten die Bischöfe?

Im Augsburger Dom gibt es eine Reihe von Gottesdien­sten, die der katholisch­e Bischof Bertram Meier hält. Sie werden teils live übertragen – zum Beispiel unter www.bistumaugs­burg.de. Für einige Gottesdien­ste wird eine Einlasskar­te benötigt, erhältlich an der Willkommen­stheke im Dom. Der evangelisc­h-lutherisch­e Regionalbi­schof des Kirchenkre­ises Augsburg und Schwaben, Axel Piper, wird am 2. April um 10 Uhr den Karfreitag­sgottesdie­nst in evangelisc­h St. Ulrich in Augsburg halten. Auch hierzu muss man sich anmelden. Der Gottesdien­st wird auf www.schwabenev­angelisch.de zu sehen sein. Ebenfalls am Karfreitag ab 10 Uhr kommt der

live aus der evangelisc­hen St.Mang-Kirche in Kempten.

ARD-Fernsehgot­tesdienst Was gilt für die Osternacht?

Wie die Christmett­en an Weihnachte­n sind jetzt Osternacht­gottesdien­ste von der Ausgangssp­erre zwischen 22 und 5 Uhr in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 100 betroffen – und werden vorverlegt. Die Feier der Osternacht mit Bischof Meier im Dom beginnt am 3. April daher bereits um 19.30 Uhr.

Welche kreativen Angebote gibt es?

Das Bistum Augsburg bietet unter www.dietorewei­t.de eine Austauschu­nd Mitmachpla­ttform mit „besonderen Angeboten in besonderen Zeiten“an. Besonders – und ein kreatives Angebot unter vielen – ist auch die „digitale Osternacht“der Evangelisc­hen Jugend Augsburg, die am 3. April um 22 Uhr beginnt und am 4. April um 5 Uhr mit einem Osternacht­gottesdien­st endet. Mehr Infos über diese Zoom-Veranstalt­ung unter www.ej-augsburg.de.

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Foto: Ralf Lienert Vor einem Jahr blieben die Kirchen, hier St. Mang in Kempten, wegen eines Got‰ tesdienstv­erbots leer.

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