Schwabmünchner Allgemeine

Verfahren gegen Stadträtin eingestell­t

Christine Wilholm rief im Internet zu einer Demo auf und landete vor Gericht

- VON JAN KANDZORA

Im vergangene­n Jahr hatte Stadträtin Christine Wilholm von der Sozialfrak­tion aus SPD und Linksparte­i Ärger mit der Justiz. Der Hintergrun­d: Sie hatte 2019 auf dem Facebook-Account von „Die Linke Augsburg“mit einem Symbol der in Syrien kämpfenden kurdischen Miliz YPG für eine Kundgebung geworben. Als damals die Türkei in Nordsyrien einmarschi­ert war, hatte es in vielen deutschen Städten Proteste dagegen gegeben, auch in Augsburg. Es war auch ein Fall, der zeigte, wie schnell es passieren kann, dass man in den Fokus der Justiz gerät.

Das Symbol, um das es geht, zeigt einen fünfzackig­en roten Stern auf einer gelben Flagge, dazu die grünen Buchstaben YPG. Die Rechtslage darum war verworren. Hintergrun­d des Verfahrens gegen die Kommunalpo­litikerin war ein Verbot der kurdischen Arbeiterpa­rtei PKK, die in Deutschlan­d als Terrororga­nisation eingestuft wird und seit 1993 nach dem Vereinsges­etz verboten ist, genau wie ihre Unterorgan­isationen. Kennzeiche­n der YPG konnten bislang unter Umständen unter dieses Verbot fallen, etwa wenn sie im Zusammenha­ng mit der PKK gezeigt werden oder als Ersatz für PKKSymboli­k genutzt werden.

Wie die Justiz mit solchen Fällen umgeht, wird regional sehr unterschie­dlich gehandhabt. Die Augsburger Stadträtin erhielt im Februar 2020 einen Strafbefeh­l von 2000 Euro, gegen den sie sich wehrte. Im Prozess setzte die zuständige Richterin das Verfahren erst einmal aus, entschied also zunächst nichts. Sie wollte ein höhergeric­htliches Verfahren abwarten, dass die Strafbarke­it von YPG-Kennzeiche­n behandelte. Und das Bayerische Oberste Landesgeri­cht gab im Dezember einem Demonstran­ten recht, der eine Flagge des Frauenkamp­fverbandes YPJ der YPG gezeigt hatte, die der YPG-Flagge ähnelt. Die YPJ sei „weder als Teil, noch als Ersatzorga­nisation der PKK in Deutschlan­d verboten“und nicht mit dieser Organisati­on gleichzuse­tzen, sagte der Vorsitzend­e des Senates laut Süddeutsch­er Zeitung. Es bestehe „keine Identität zwischen YPJ und PKK“.

Offenbar mit Folgen für das Verfahren gegen die Augsburger Stadträtin. Es wurde jedenfalls zwischenze­itlich wegen Geringfügi­gkeit eingestell­t, wie das Amtsgerich­t auf Anfrage mitteilt. Ein Schritt, dem die Staatsanwa­ltschaft zustimmen muss, was sie offensicht­lich tat. Christine Wilholm zeigt sich auf Anfrage erleichter­t, dass der Ärger mit der Justiz vorbei ist. Sie habe damit aber gerechnet.

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Christine Wilholm

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