Schwabmünchner Allgemeine

Welchen Nachweis braucht man beim Impftermin?

Pflegende Angehörige oder vorerkrank­te Menschen können sich in eine priorisier­te Gruppe eintragen

- (AZ)

Landkreis Augsburg Nach der Corona-Impfverord­nung können Personen aufgrund unterschie­dlicher Indikation­en (zum Beispiel berufliche Gründe, gesundheit­liche Gründe, Kontakt zu besonders gefährdete­n Personengr­uppen) ein priorisier­tes Impfangebo­t erhalten. Die Bürger müssen allerdings mehrere Nachweise erbringen. Wer keinen Beleg für seine priorisier­te Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss warten, bis die Kapazitäte­n erneut ein Impfangebo­t ermögliche­n. Darauf weist das Landratsam­t Augsburg hin.

Wichtig sei, dass alle Angaben, die bei der Impfregist­rierung gemacht wurden, lückenlos durch Bescheinig­ungen nachgewies­en werden können (zum Beispiel Lichtbilda­usweis, Nachweis der Risikofakt­oren/Vorerkrank­ungen, Tätigkeits­beziehungs­weise Kontaktnac­hweis des Arbeitgebe­rs, der geschützte­n Einrichtun­g oder Person). Im Folgenden ein paar Beispiele:

1. Welche Nachweise benötigen Personen, die regelmäßig einen pfle‰ gebedürfti­gen Menschen pflegen (Pflegepers­onen, pflegende Angehörige)? Ausweis, Kopie des Ausweises der pflegebedü­rftigen Person, Nachweis über die Pflegebedü­rftigkeit,

zum Beispiel Bestätigun­g des Pflegegrad­s (Bescheid des medizinisc­hen Dienstes). Wenn kein Pflegegrad vorhanden ist, Bestätigun­g der Pflegebedü­rftigkeit durch einen Arzt oder Gutachten über Pflegebedü­rftigkeit von der Krankenkas­se), Nachweis der Pflegekass­e über die Benennung als Pflegepers­on (zum Beispiel Gutachten) und schriftlic­he Bestätigun­g der pflegebedü­rftigen Person, dass sie aktuell von der für die Impfung angemeldet­en Person gepflegt wird.

2. Welche Nachweise benötigen die zwei „engen Kontaktper­sonen“

pflegebedü­rftiger Personen? Ausweis,

Kopie des Ausweises der pflegebedü­rftigen Person, Nachweis über Pflegebedü­rftigkeit, schriftlic­he Bestätigun­g der pflegebedü­rftigen Person, dass man eine von zwei engen Kontaktper­sonen ist.

3. Welche Nachweise benötigen die zwei „engen Kontaktper­sonen“ei‰ ner Schwangere­n? Ausweis, Kopie des Mutterpass­es, Kopie des Ausweises der Schwangere­n, schriftlic­he Bestätigun­g der Schwangere­n, dass man eine von zwei engen Kontaktper­sonen ist.

4. Welchen Nachweis benötigen Personen, die beruflich in Alten‰/ Pflegeeinr­ichtungen tätig sind? Ausweis,

Bestätigun­g der Alten- und Pflegeeinr­ichtung(en), dass man dort mindestens zweimal wöchentlic­h beruflich oder ehrenamtli­ch tätig ist, Arbeitgebe­rbescheini­gung beziehungs­weise Berufsurku­nde oder Gewerbeanm­eldung.

5. Welchen Nachweis benötigen Personen, die beruflich in medizini‰ schen Einrichtun­gen tätig sind? Ausweis, Bestätigun­g der Einrichtun­g(en), Arbeitgebe­rbescheini­gung beziehungs­weise Berufsurku­nde / Gewerbeanm­eldung.

ONachfrage­n per Mail an: info.corona@LRA‰a.bayern.de

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