Welchen Nachweis braucht man beim Impftermin?
Pflegende Angehörige oder vorerkrankte Menschen können sich in eine priorisierte Gruppe eintragen
Landkreis Augsburg Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen (zum Beispiel berufliche Gründe, gesundheitliche Gründe, Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen) ein priorisiertes Impfangebot erhalten. Die Bürger müssen allerdings mehrere Nachweise erbringen. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss warten, bis die Kapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen. Darauf weist das Landratsamt Augsburg hin.
Wichtig sei, dass alle Angaben, die bei der Impfregistrierung gemacht wurden, lückenlos durch Bescheinigungen nachgewiesen werden können (zum Beispiel Lichtbildausweis, Nachweis der Risikofaktoren/Vorerkrankungen, Tätigkeitsbeziehungsweise Kontaktnachweis des Arbeitgebers, der geschützten Einrichtung oder Person). Im Folgenden ein paar Beispiele:
1. Welche Nachweise benötigen Personen, die regelmäßig einen pfle gebedürftigen Menschen pflegen (Pflegepersonen, pflegende Angehörige)? Ausweis, Kopie des Ausweises der pflegebedürftigen Person, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit,
zum Beispiel Bestätigung des Pflegegrads (Bescheid des medizinischen Dienstes). Wenn kein Pflegegrad vorhanden ist, Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch einen Arzt oder Gutachten über Pflegebedürftigkeit von der Krankenkasse), Nachweis der Pflegekasse über die Benennung als Pflegeperson (zum Beispiel Gutachten) und schriftliche Bestätigung der pflegebedürftigen Person, dass sie aktuell von der für die Impfung angemeldeten Person gepflegt wird.
2. Welche Nachweise benötigen die zwei „engen Kontaktpersonen“
pflegebedürftiger Personen? Ausweis,
Kopie des Ausweises der pflegebedürftigen Person, Nachweis über Pflegebedürftigkeit, schriftliche Bestätigung der pflegebedürftigen Person, dass man eine von zwei engen Kontaktpersonen ist.
3. Welche Nachweise benötigen die zwei „engen Kontaktpersonen“ei ner Schwangeren? Ausweis, Kopie des Mutterpasses, Kopie des Ausweises der Schwangeren, schriftliche Bestätigung der Schwangeren, dass man eine von zwei engen Kontaktpersonen ist.
4. Welchen Nachweis benötigen Personen, die beruflich in Alten/ Pflegeeinrichtungen tätig sind? Ausweis,
Bestätigung der Alten- und Pflegeeinrichtung(en), dass man dort mindestens zweimal wöchentlich beruflich oder ehrenamtlich tätig ist, Arbeitgeberbescheinigung beziehungsweise Berufsurkunde oder Gewerbeanmeldung.
5. Welchen Nachweis benötigen Personen, die beruflich in medizini schen Einrichtungen tätig sind? Ausweis, Bestätigung der Einrichtung(en), Arbeitgeberbescheinigung beziehungsweise Berufsurkunde / Gewerbeanmeldung.
ONachfragen per Mail an: info.corona@LRAa.bayern.de