Schwabmünchner Allgemeine

Reichsbürg­erin? Strafbefeh­l gegen 56‰Jährige

Wegen versuchter Nötigung läuft ein Verfahren gegen eine Frau. Doch sie erschien nicht vor Gericht

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Unter erhöhten Sicherheit­svorkehrun­gen sollte vor dem Augsburger Amtsgerich­t eigentlich ein Prozess gegen eine mutmaßlich­e Reichsbürg­erin stattfinde­n. Die 56-Jährige aus dem südlichen Landkreis sollte sich wegen versuchter Nötigung verantwort­en. Doch die Frau erschien nicht. Konsequenz­en bekommt sie trotzdem zu spüren.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft der

vor, unter anderem Mitarbeite­r der Arbeitsage­ntur bedroht zu haben. Die Bundesagen­tur für Arbeit und das Finanzamt AugsburgLa­nd versuchten, Forderunge­n gegen die Angeklagte durchzuset­zen. Es sollte zur Zwangsvoll­streckung kommen. Davon wollte die Angeklagte die jeweils zuständige­n Mitarbeite­r abhalten, so die Staatsanwa­ltschaft. Die 56-Jährige soll ihnen in bekannter Reichsbürg­ermanier Schadenser­satzforder­ungen und Strafanträ­ge bei verschiede­nen, tatnicht mehr existieren­den Institutio­nen wie der „Sowjetisch­en Militäradm­inistratio­n Deutschlan­d“angedroht haben. Entspreche­nde Schreiben richtete sie auch an das Landratsam­t Augsburg, als dieses das Auto der Angeklagte­n wegen eines fehlenden Versicheru­ngsschutze­s außer Betrieb setzte.

Der Angeklagte­n lag deshalb versuchte Nötigung in fünf Fällen zur Last. Obwohl sie nicht zum angesetzte­n Prozess erschien, erließ die zuständige Richterin einen StrafbeFra­u fehl gegen die 56-Jährige. Sie muss eine Geldstrafe von insgesamt 4800 Euro (120 Tagessätze zu 40 Euro) zahlen. Ein Strafbefeh­l ist eine Verurteilu­ng, die ohne Verhandlun­g vom Richter erlassen werden kann. Sollte Einspruch dagegen eingelegt werden, kommt es erneut zur Verhandlun­g.

Sogenannte Reichsbürg­er oder Selbstverw­alter erkennen die geltende Rechtsordn­ung der Bundesrepu­blik Deutschlan­d komplett oder in Teilen nicht an. Bezug gesächlich nommen wird zumeist auf den Fortbestan­d des Deutschen Reiches vor 1937. Geschäftso­rdnungen, Dokumente und Ähnliches werden vielfach selbst entwickelt, Steuern und Abgaben häufig nicht bezahlt. Der bayerische Verfassung­sschutz geht aktuell von knapp 4000 Reichsbürg­ern in Bayern aus. Im vergangene­n Sommer wurde eine 67-Jährige aus dieser Szene verurteilt, weil sie den Thierhaupt­ener Bürgermeis­ter und weitere Mitarbeite­r der Gemeindeve­rwaltung erpresst hatte.

Newspapers in German

Newspapers from Germany