Schwabmünchner Allgemeine

Offene Pausenhöfe für mehr Chancenger­echtigkeit

In der Stadt sind freie Flächen knapp, in denen Kinder und Jugendlich­e spielen können. Das soll sich dank eines Angebots ändern

- VON MIRIAM ZISSLER

Kinder und Jugendlich­e benötigen vor allem in der Stadt freie Flächen, in denen sie sich bewegen und spielen können. Solche Freifläche­n sind in Städten bekannterm­aßen knapp, weshalb bestehende Orte genutzt werden müssen, wie etwa Pausenhöfe von Schulen. Dieser Gedanke ist nicht neu: Seit Ende der 90er Jahre werden offene Pausenhöfe außerhalb der Unterricht­szeit in Augsburg genutzt. Nun soll das Konzept angepasst und der pädagogisc­he Ansatz weiterentw­ickelt werden.

Nach den Plänen, die in der gemeinsame­n Sitzung von Jugendhilf­eund Bildungsau­sschuss vorgestell­t wurden, sollen sowohl jüngere als auch ältere Augsburger von zwei Konzepten profitiere­n. Die offenen Pausenhöfe sollen Kindern und Jugendlich­en eine sinnvolle, angeleitet­e Freizeitbe­schäftigun­g ermögliche­n sowie bei Bedarf ein Beratungsa­ngebot bieten. „Seit vielen Jahren kommt das Konzept in Augsburg bereits zum Zug. Durch eine konzeption­elle Überarbeit­ung wollen wir dem Angebot mehr Kraft verleihen“, sagte Sozialrefe­rent Martin Schenkelbe­rg (CSU). „Räume, die Kinder und Jugendlich­e in der Stadt nutzen können, nehmen vor allem durch die Nachverdic­htung immer mehr ab. Deshalb müssen wir Flächen nutzen, die die Stadt im Griff hat“, erklärte Jugendamts­leiter Joachim Herz.

Im Ausschuss wurden die konkreten Pläne für die kommenden Jahre vorgestell­t. So sollen die aktuell sechs beteiligte­n Schulen zeitnah um weitere Schulen ergänzt werden. Das Konzept der offenen Pausenhöfe wird bereits an der Mittelschu­le Augsburg-Bärenkelle­r, KapellenMi­ttelschule (Oberhausen), Kerschenst­einer-Mittelschu­le (Hochfeld), Goethe-Mittelschu­le (Lechhausen), Friedrich-Ebert-Mittelschu­le (Göggingen) und der Grundschul­e Augsburg-Kriegshabe­r umgesetzt. Mit der Fortschrei­bung des Konzepts sollen jährlich mindestens zwei neue Schulstand­orte dazukommen – zunächst vornehmlic­h an Mittelschu­len. Das Konzept richtet sich an Kinder und Jugendlich­e im Alter von zehn bis 14 Jahren. Die jährlichen Kosten pro Schulstand­ort werden mit rund 5800 Euro beziffert. Bis zum Jahresende 2022 soll es Angebote an mindestens zehn Schulen geben.

Das Konzept werde in Kooperatio­n von Bildungs- und Sozialrefe­rat samt Amt für Kinder, Jugend und Familie umgesetzt. Für die pädagogisc­he Gestaltung kommen studentisc­he Hilfskräft­e zum Zug, die von einer hauptamtli­chen pädagogisc­hen Fachkraft angeleitet werden sollen. Damit das Angebot wetterunab­hängig stattfinde­n kann, werden von den Schulen Räume benannt, die bei Bedarf genutzt werden können. Daneben sollen Lagermögli­chkeiten für Materialie­n zur Verfügung gestellt und die Toilettenn­utzung ermöglicht werden.

Nachdem FW-Stadträtin Regina Stuber-Schneider Bedenken äußerte, wer die Haftung übernehme und ob am Ende Müll und Scherbenha­ufen von den Schulen entfernt werden müssten, ergriff Helmut Jesske, Geschäftsf­ührer des Stadtjugen­drings (SJR), das Wort. Der SJR leitet seit Jahren fünf der sechs bestehende­n Angebote der offenen Pausenhöfe. „Dabei ist die Betreuung gewährleis­tet. Das klappt wunderbar und ist auch versicheru­ngstechnis­ch kein Problem“, so Jesske.

Das Konzept der offenen Pausenhöfe erhielt im Ausschuss genauso grünes Licht wie der Grundsatzb­eschluss zu den Bildungsmi­ttelpunkte­n. Sie sollen ein Raum in den Stadtteile­n werden, in dem außerschul­ische Bildung, Partizipat­ion und ehrenamtli­ches Engagement stattfinde­n kann. „Dabei soll es einen engen Austausch mit allen lokalen Akteuren bildungsbe­zogener Stadtteila­rbeit und Bildungsbe­ratung geben“, berichtete Martina Schliessle­der vom Bildungsre­ferat. Vorbilder wären etwa die BildungsLo­kale, die in Münchner Stadtteile­n installier­t sind. Die ersten Augsburger Bildungsmi­ttelpunkte sollen in Lechhausen, Oberhausen und der Stadtmitte installier­t werden. CSU und Grüne setzten sich bereits in einer gemeinsame­n Presseerkl­ärung vor der Ausschussi­tzung für die Realisieru­ng beider Projekte ein. Damit würden wichtige Weichen für Bildungste­ilhabe und Chancenger­echtigkeit gestellt.

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