Per Smartphone ins digitale Bürgerbüro
Was man damit in Königsbrunn erledigen kann
Königsbrunn Die Stadtverwaltung Königsbrunn bietet Bürgern seit Kurzem den zusätzlichen Service eines virtuellen Bürgerbüros. Als erste Stadt im Regierungsbezirk Schwaben ermöglicht Königsbrunn damit digitalen Parteiverkehr auf Basis modernster Videokonferenztechnologie. Die Nutzer können von daheim mit PC, Laptop oder Smartphone wie bei einer Videokonferenz gemeinsam mit städtischen Mitarbeitern zahlreiche Angelegenheiten erledigen, sich beraten lassen oder Fragen klären und erhalten Hilfe beim Ausfüllen von Formularen. So wird auch vermieden, dass bei einem späteren Termin vor Ort Unterlagen fehlen. Angeschlossen sind die Bereiche Bauordnung, Einwohnermeldeamt, Energieeffizienz und Klimaschutz, Gewerbeamt, IT-Abteilung, Stadtwerke und Standesamt und Friedhofsverwaltung.
Auf der städtischen Homepage www.koenigsbrunn.de findet sich in der rechten Spalte die neue Rubrik „Virtuelles Bürgerbüro“. Dort sind alle Bereiche und Ämter aufgelistet, die virtuell erreichbar sind. Hier ist zu erkennen, wann das gewünschte Büro geöffnet hat, ob es bereits besetzt ist oder ob die zuständige Person frei ist. Die Nutzer können dann über das System einen Online-Termin vereinbaren. Falls das Büro geöffnet ist, kann man sich auch virtuell in einen Warteraum setzen, bis man aufgerufen wird.
Manfred Birling, städtischer Leiter der Informations- und Kommunikationstechnik, sagt über die neue Königsbrunner Videoberatung: „Bei unserem System werden hohe Sicherheitsstandards umgesetzt und sämtliche Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung erfüllt. Die Bedienung ist kostenfrei, einfach und intuitiv. Und auch für die Angestellten der Stadtverwaltung bedeutet das neue virtuelle Bürgerbüro einen Vorteil, denn sie können damit problemlos im Home-Office arbeiten.“
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es trotzdem bei bestimmten Angelegenheiten weiterhin noch notwendig ist, persönlich in die Stadtverwaltung zu kommen, zum Beispiel um Originalurkunden vorzulegen oder Unterschriften zu leisten – derzeit allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung.