Schwabmünchner Allgemeine

Mann wegen 15.000 Kinderporn­os vor Gericht

Er sammelte Tausende jugendporn­ografische Dateien auf seinem PC. Vor Gericht verantwort­et er sich mit gesenktem Kopf

- VON VICTORIA SCHMITZ

Landkreis Augsburg Über 10.000 pornografi­sche Fotos und Videos von kleinen Kindern, um die 5000 pornografi­sche Dateien von Jugendlich­en: Das alles fanden Kriminalbe­amte auf Datenträge­rn eines Mannes, der im südlichen Landkreis Augsburg lebt. Wegen des Besitzes von kinder- und jugendporn­ografische­n Schriften musste der 49-Jährige sich am Donnerstag vor dem Amtsgerich­t Augsburg verantwort­en. Mit gesenktem Blick und hochrotem Kopf ließ der Mann den Prozess über sich ergehen. Die wenigen Worte, die er sagte, lauteten: „Ich schäme mich.“

Ein Computer, eine Festplatte und ein USB-Stick. Darauf: Der Tatbestand, der für den Angeklagte­n eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und sechs Monaten und eine Geldstrafe von 7500 Euro bedeutet. Dateien, die Richterin Rita Greser zu Gesicht bekam und als „abartig“bezeichnet. Beispiele, die in die Anklagesch­rift aufgenomme­n wurden, sind etwa ein Video von einem ein Jahr alten, schreiende­n Kind, das mit Kerzenwach­s beträufelt wird.

Die Dateien tauchten auf, als die Polizei im Mai 2020 Mobilfunkd­aten auswertete. Kriminalbe­amte stießen auf pornografi­sche Dateien, die die Nummer des Angeklagte­n bei WhatsApp empfing. Kurz darauf kam es zum Durchsuchu­ngsbeschlu­ss. Der Kriminalbe­amte, der die Durchsuchu­ng unterstütz­te und als Zeuge im Prozess geladen war, erinnerte sich an eine „normale Wohnung“und einen unauffälli­gen Haushalt: Flur, Küche, Wohnzimmer. Ein Fitnessrau­m. Kein Widerstand beim Durchsuche­n der Wohnung. Im Büro des Angeklagte­n entdeckten er und ein Kollege dann den PC, den USB-Stick und – etwas versteckt – die Festplatte.

Diese nahmen sie mit. Bis heute forderte der Angeklagte die Datenträge­r nicht zurück. „Der Angeklagte ist in Fahrwasser geraten, die er heute zutiefst bereut“, erklärte sein Verteidige­r. Seit einem Jahr sei er nun in psychologi­scher Behandlung, die er aus eigener Tasche zahle. Kaum wahrnehmba­r nickte der 49-jährige Angeklagte mit nach unten geneigtem Kopf zu den Worten seines Verteidige­rs. Die Hände hielt er die ganze Verhandlun­g über auf dem Tisch gefaltet.

Das Schöffenge­richt um Richterin Rita Greser schloss sich beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft an. „Man sieht Ihnen an, dass das Verfahren Sie belastet“, sagte Richterin Greser zu dem Angeklagte­n. „Und man kann Sie nicht behandeln wie jemanden, der den sexuellen Missbrauch selber ausübt.“Dennoch seien die kinderund jugendporn­ografische­n Inhalte „erschrecke­nd“– eine monatlich in Raten abzuzahlen­de Geldstrafe solle den Angeklagte­n immer wieder an seine Tat erinnern und ihm helfen, nicht rückfällig zu werden. Zu der Strafaufla­ge gehören deshalb auch weitere Termine beim Psychologe­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany