Schwabmünchner Allgemeine

Für den Streik gewappnet

Die Gewerkscha­ft Deutscher Lokomotivf­ührer (GDL) sorgt erneut dafür, dass die Züge stehen. Was Reisende wissen sollten und wie man es doch noch zum Termin schafft

-

Berlin Bahnreisen­den in Deutschlan­d drohen von Montag an wieder starke Einschränk­ungen: Im Tarifkonfl­ikt mit der Deutschen Bahn (DB) streiken erneut die Lokführer. Wie beim Streik zuvor trifft es die Fahrgäste für 48 Stunden. Wie sollten Reisende jetzt vorgehen? Eine Anleitung in fünf Schritten.

● Prüfen, ob der Zug fährt Wer bereits ein Ticket gebucht hat, muss die Fahrt nicht gleich abschreibe­n. Zwar wird ein Großteil der Verbindung­en ausfallen. Besonders nachgefrag­te Hauptverke­hrsstrecke­n sowie die Anbindung an wichtige Bahnhöfe und Flughäfen sollen nach Angaben der Bahn aber zumindest in regelmäßig­en Abständen bedient werden. In Metropolre­gionen soll ein Grundangeb­ot an Regional- und S-Bahnen fahren. Daher sollten Reisende zunächst prüfen, ob der Zug fährt. Den Ersatzfahr­plan finden Kunden in der DB Navigator App und online in der Fahrplanau­skunft der Deutschen Bahn. In der Liveauskun­ft sind nur Züge zu finden, die in jedem Fall bis zum Ziel fahren. Außerdem können sich Kunden an die Streikhotl­ine der Bahn unter der Nummer 08000/ 99 66 33 oder an das DB-Personal am Bahnsteig wenden.

● Entschädig­ung fordern Kommt es bei der ausgewählt­en Verbindung zu Verzögerun­gen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädig­ung. Deren Höhe richtet sich nach der Länge der Verzögerun­g. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastre­chte-Formular online, im Zug oder in einem DB-Büro geltend machen. Darüber hinaus funktionie­rt die Reklamatio­n im Kundenkont­o auf www.bahn.de oder in der DB Navigator App. Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamatio­n lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädig­ungen bei Verspätung­en von mehr als einer Stunde an. Um die Verzögerun­g nachweisen zu können, sollten sich Betroffene die Störung idealerwei­se von DB-Beschäftig­ten am Bahnhof bescheinig­en lassen. Alternativ genügen aber auch Fotos von Anzeigetaf­eln oder Screenshot­s vom Handydispl­ay, aus denen die Informatio­n über die Verspätung hervorgeht. In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmi­ttel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftsze­it zwischen Mitternach­t und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro, wenn die Originalre­chnung vorliegt.

● Anderen Zug nutzen Für den Fernverkeh­r gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gilt, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch höherwerti­ge Züge – also zum Beispiel ein ICE statt eines IC – können dann genutzt werden. Die Zugbindung ist aufgehoben. Bereits gebuchte Tickets für den Streikzeit­raum vom 23. bis einschließ­lich 24. August können an einem anderen Tag genutzt werden. Sie sind den Bahnangabe­n zufolge vom 20. August bis einschließ­lich 4. September gültig. Für den Nahverkehr gilt: Wenn sich bei Verbindung­en eine mindestens 20-minütige Verspätung abzeichnet, können Fahrgäste Züge des Fernverkeh­rs ohne Aufpreis nutzen. Bevor Fahrgäste in einen Fernverkeh­rszug einsteigen, müssen sie aber ein gültiges Ticket lösen. Die Kosten dafür können sie sich später von der Bahn erstatten lassen. Das gilt aber nur dann, wenn die ursprüngli­che Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder nicht länger als eine Stunde dauert. Auch bei einer erheblich ermäßigten Fahrkarte, also beispielsw­eise einem Länderoder Semesterti­cket, gilt diese Regelung nicht.

● Fahrkarte erstatten lassen Wer die Fahrt im Streikzeit­raum – aus welchem Grund auch immer – nicht antreten möchte, kann sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen. Dies gilt ausdrückli­ch auch für Verbindung­en, die verfügbar wären. Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Kulanzform­ular auf der DB-Webseite ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können auch nur dort zurückgege­ben werden. Experten raten, die Reklamatio­n nicht lange aufzuschie­ben. Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel die Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr (söp) konsultier­en und online einen Schlichtun­gsantrag stellen. Deren Juristinne­n und Juristen verhelfen Verbrauche­rn kostenlos zu ihrem Recht.

● Anderes Verkehrsmi­ttel nehmen Hier gibt es die folgenden Möglichkei­ten. 1. Züge bahnfremde­r Unternehme­n: Wer beim Schienenve­rkehr bleiben möchte, kann bei Wettbewerb­ern der Bahn buchen. Dort streiken die Lokführer zwar nicht, auch diese Verbindung­en könnten aber mittelbar durch den Arbeitskam­pf der GDL gestört werden – zum Beispiel durch stehen gebliebene Züge der DB. 2. Fernbus: Für viele Reisende ist der Fernbus eine naheliegen­de Variante. In Streikzeit­en verzeichne­t Marktführe­r Flixbus deutlich steigende Nachfragen. Daher sollten Reisende schnell sein. Auch die Preise steigen an, je näher der Reisetag rückt. 3. Mietwagen: Auch die Zahl der Mietwagen-Buchungen nimmt im Streikzeit­raum tendenziel­l zu. Damit werden die Kapazitäte­n knapper, und auch hier steigen die Preise. 4. Taxi/Uber: Je nach Entfernung zum Ziel kann ein Umstieg ins Taxi sinnvoll sein. Taxis sind in der Regel etwas teurer als Uber-Angebote. 5. Flugzeug: Wer kurzfristi­g auf das Flugzeug ausweichen will, muss gegebenenf­alls tiefer in die Tasche greifen. Je näher am Reisetermi­n und je größer die Nachfrage, desto teurer das Ticket. 6. Eigenes Auto: Wer ein eigenes Auto besitzt, kann die gewünschte Reiseroute auch damit zurücklege­n. Einziges Manko: Diese Idee haben sicher viele. Es könnte voll werden.

 ?? Foto: Bernd Wüstneck, dpa ?? Ab Montag müssen sich Bahnreisen­de wieder auf Zugausfäll­e einstellen. Es wird wie‰ der gestreikt.
Foto: Bernd Wüstneck, dpa Ab Montag müssen sich Bahnreisen­de wieder auf Zugausfäll­e einstellen. Es wird wie‰ der gestreikt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany