Polizeihund spürt Einbrecher unter der Wursttheke auf
Der junge Mann war auf Kekse und Zigaretten aus. Wie sich herausstellte, hatte er mehr auf dem Kerbholz
Es war ein denkbar ungünstiges Versteck: Ein Polizeihund spürte im März einen 21-jährigen Einbrecher auf – unter der Wursttheke eines Supermarktes. Die Polizei konnte dem Angeklagten nach seiner Festnahme weitere, teils schadensträchtige Autoaufbrüche nach. Der Mann landete vor Gericht. Hier wurde er zu einer Bewährungs-Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, zudem muss er 80 Sozialstunden leisten.
Es ist schon nach Mitternacht, da tut sich etwas Ende März in einem Einkaufsmarkt in der Ulmer Straße. Ein Einbrecher hatte sich Zutritt verschafft, verputzte ein paar Kekse und legte sich etwas zum Rauchen auf dem Kassenband bereit. Da taucht plötzlich Polizei auf. Dem Diensthund bleibt das Versteck des Einbrechers hinter der Wursttheke nicht verborgen. Beim Versuch der Polizei, den Einbrecher festzunehmen, macht der Täter aber nicht mit. Er widersetzt sich, was ihm zusätzlich den Vorwurf des passiven Widerstands einbringt. Das Zimmer des Mannes, der vor einigen Jahren als Jugendlicher aus dem westafrikanischen Guinea nach Deutschland gekommen war, wird durchsucht. Dabei finden sich Gegenstände, die die Polizei auf die Spur weiterer Straftaten führen.
Nur wenige Tage vorher waren nicht weit von der Unterkunft des Mannes entfernt mehrere Autos aufgebrochen worden. Während dies in zwei Fällen mit „normalem“
Sachschaden im dreistelligen Bereich vonstattenging, kamen die Autoaufbrüche zwei weitere Fahrzeugbesitzer teurer. Bei den Autos, die nachts auf dem Parkplatz der Erhard-Wunderlich-Sporthalle abgestellt waren, kostete die Reparatur der eingeschlagenen Windschutzscheiben einmal 8500, einmal 9400 Euro. Weit mehr, als der Wert der Beute betragen hatte: zwei Mobiltelefone, Bankkarten, 30 Euro Bargeld, Leergut. Unmittelbar nach der Festnahme im Supermarkt landete der 21-Jährige in Untersuchungshaft, wo er bis jetzt saß.
Schwierig gestaltete sich der Prozess mit dem 21-Jährigen. Trotz – oder wegen – einer Dolmetscherin wollte er sich gegenüber Richterin Silvia Huber so gut wie nicht äußern. So blieb unklar, ob er die Tatvorwürfe abstritt oder nur nichts sagen wollte. Für Staatsanwältin Cornelia Seidl war der Sachverhalt klar. Sie forderte, den Angeklagten wegen fünf Fällen des Diebstahls sowie der Sachbeschädigung und des Widerstands zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Rechtsanwalt Michael Bauer sah als Verteidiger trotz der spärlichen Mitarbeit des Angeklagten ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung als angemessen an.
Der Angeklagte wollte so manches nicht recht verstehen. Weswegen er im Gefängnis gelandet sei, bei dem bisschen, was er gestohlen habe? Wo doch das meiste den Besitzern zurückgegeben worden war. Und dass er deswegen weiter ins Gefängnis
solle? Bezug nehmend auf drei Vorverurteilungen, die noch nach Jugendstrafrecht erfolgt waren, hielt er es für vorstellbar, ihn Arbeitsdienste ableisten zu lassen. Selbst wenn er dem Gericht nicht erklären konnte, was er in Freiheit zu tun gedenke, müsse er schnell aus dem Gefängnis. Gleich darauf wurde das wahr. Richterin Huber verurteilte ihn zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mann habe in der U-Haft einen Eindruck vom Leben im Gefängnis bekommen, sodass ihm dies Warnung sein werde. Als Bewährungsauflage wurden ihm 80 Stunden soziale Arbeit auferlegt. Die Frage, ob er das Urteil annehme, wollte der Angeklagte nicht mit Frauen diskutieren. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.