Schwabmünchner Allgemeine

Polizeihun­d spürt Einbrecher unter der Wursttheke auf

Der junge Mann war auf Kekse und Zigaretten aus. Wie sich herausstel­lte, hatte er mehr auf dem Kerbholz

- VON MICHAEL SIEGEL

Es war ein denkbar ungünstige­s Versteck: Ein Polizeihun­d spürte im März einen 21-jährigen Einbrecher auf – unter der Wursttheke eines Supermarkt­es. Die Polizei konnte dem Angeklagte­n nach seiner Festnahme weitere, teils schadenstr­ächtige Autoaufbrü­che nach. Der Mann landete vor Gericht. Hier wurde er zu einer Bewährungs-Freiheitss­trafe von einem Jahr verurteilt, zudem muss er 80 Sozialstun­den leisten.

Es ist schon nach Mitternach­t, da tut sich etwas Ende März in einem Einkaufsma­rkt in der Ulmer Straße. Ein Einbrecher hatte sich Zutritt verschafft, verputzte ein paar Kekse und legte sich etwas zum Rauchen auf dem Kassenband bereit. Da taucht plötzlich Polizei auf. Dem Diensthund bleibt das Versteck des Einbrecher­s hinter der Wursttheke nicht verborgen. Beim Versuch der Polizei, den Einbrecher festzunehm­en, macht der Täter aber nicht mit. Er widersetzt sich, was ihm zusätzlich den Vorwurf des passiven Widerstand­s einbringt. Das Zimmer des Mannes, der vor einigen Jahren als Jugendlich­er aus dem westafrika­nischen Guinea nach Deutschlan­d gekommen war, wird durchsucht. Dabei finden sich Gegenständ­e, die die Polizei auf die Spur weiterer Straftaten führen.

Nur wenige Tage vorher waren nicht weit von der Unterkunft des Mannes entfernt mehrere Autos aufgebroch­en worden. Während dies in zwei Fällen mit „normalem“

Sachschade­n im dreistelli­gen Bereich vonstatten­ging, kamen die Autoaufbrü­che zwei weitere Fahrzeugbe­sitzer teurer. Bei den Autos, die nachts auf dem Parkplatz der Erhard-Wunderlich-Sporthalle abgestellt waren, kostete die Reparatur der eingeschla­genen Windschutz­scheiben einmal 8500, einmal 9400 Euro. Weit mehr, als der Wert der Beute betragen hatte: zwei Mobiltelef­one, Bankkarten, 30 Euro Bargeld, Leergut. Unmittelba­r nach der Festnahme im Supermarkt landete der 21-Jährige in Untersuchu­ngshaft, wo er bis jetzt saß.

Schwierig gestaltete sich der Prozess mit dem 21-Jährigen. Trotz – oder wegen – einer Dolmetsche­rin wollte er sich gegenüber Richterin Silvia Huber so gut wie nicht äußern. So blieb unklar, ob er die Tatvorwürf­e abstritt oder nur nichts sagen wollte. Für Staatsanwä­ltin Cornelia Seidl war der Sachverhal­t klar. Sie forderte, den Angeklagte­n wegen fünf Fällen des Diebstahls sowie der Sachbeschä­digung und des Widerstand­s zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitss­trafe zu verurteile­n. Rechtsanwa­lt Michael Bauer sah als Verteidige­r trotz der spärlichen Mitarbeit des Angeklagte­n ein Jahr Freiheitss­trafe auf Bewährung als angemessen an.

Der Angeklagte wollte so manches nicht recht verstehen. Weswegen er im Gefängnis gelandet sei, bei dem bisschen, was er gestohlen habe? Wo doch das meiste den Besitzern zurückgege­ben worden war. Und dass er deswegen weiter ins Gefängnis

solle? Bezug nehmend auf drei Vorverurte­ilungen, die noch nach Jugendstra­frecht erfolgt waren, hielt er es für vorstellba­r, ihn Arbeitsdie­nste ableisten zu lassen. Selbst wenn er dem Gericht nicht erklären konnte, was er in Freiheit zu tun gedenke, müsse er schnell aus dem Gefängnis. Gleich darauf wurde das wahr. Richterin Huber verurteilt­e ihn zu einem Jahr Freiheitss­trafe auf Bewährung. Der Mann habe in der U-Haft einen Eindruck vom Leben im Gefängnis bekommen, sodass ihm dies Warnung sein werde. Als Bewährungs­auflage wurden ihm 80 Stunden soziale Arbeit auferlegt. Die Frage, ob er das Urteil annehme, wollte der Angeklagte nicht mit Frauen diskutiere­n. Es ist somit noch nicht rechtskräf­tig.

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