Schwabmünchner Allgemeine

Was passiert bei einem Inzidenzwe­rt von über 100?

Die Zahl der Corona-Fälle steigt weiter. Die Stadt äußert sich, welche Schritte womöglich eingeleite­t werden

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die Zahl der Augsburger­innen und Augsburger, die sich aktuell mit dem Coronaviru­s infiziert haben, steigt kontinuier­lich. Am Mittwoch meldete die Stadt insgesamt 71 neue Covid-19-Fälle. Die Sieben-TageInzide­nz liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell bei 84,6 Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner in den vergangene­n sieben Tagen. Bereits seit Anfang dieser Woche gelten verschärft­e Corona-Auflagen. Momentan ist davon auszugehen, dass der Inzidenzwe­rt in Augsburg bald über der 100er-Marke liegt. Dies würde einige weitere Einschränk­ungen zur Folge haben.

Bei der Stadt geht man jedenfalls davon aus, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis die Sieben-TageInzide­nz über 100 liegt. Bereits in den vergangene­n Tagen habe man gemerkt, dass die geltenden Corona-Regeln die Menschen teils verwirrten, hieß es. Derzeit gilt vereinfach­t gesagt: Ein Testnachwe­is wird wichtiger. Nicht-Geimpfte und Personen, die von einer Corona-Erkrankung nicht genesen sind, müssen nachweisen, dass sie nicht mit dem Virus infiziert sind. Der Nachweis erfolgt über Schnelltes­ts. Die Regelung gilt unter anderem für einen Besuch in einem Lokal, beim Friseur oder in einem Freibad.

Was würde es nun bedeuten, wenn der Inzidenzwe­rt über die 100er-Marke steigt? Die Stadt hat etwaige Änderungen auf Anfrage unserer Redaktion aufgeliste­t. Weil auch danach immer wieder gefragt wird: Der Handel ist von weiteren Beschränku­ngen nicht betroffen. Es gelten die jetzigen Auflagen mit

Maskenpfli­cht und einer begrenzten Zahl von Kunden, die sich gleichzeit­ig in einem Geschäft aufhalten dürfen. Einen Wechsel zurück zu Click & Meet wird es zumindest vorerst nicht geben.

● Gottesdien­ste: Der Gemeindege­sang bei Gottesdien­sten ist wieder untersagt.

● Schule: Wenn im Präsenzunt­erricht der Mindestabs­tand von 1,5 Metern nicht durchgehen­d und zuverlässi­g eingehalte­n werden kann, findet Wechselunt­erricht statt. Derzeit sind allerdings Ferien. Abzuwarten bleibt ferner, inwieweit jüngste Aussagen von Ministerpr­äsident Markus Söder den Sachverhal­t

noch beeinfluss­en. Söder sagte zuletzt, dass er die Schulen auf alle Fälle offenhalte­n wolle.

● Kinderbetr­euung: Die Kindertage­sbetreuung­seinrichtu­ngen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschrä­nkter Regelbetri­eb).

● Hochschule­n: In Hochschule­n bestimmt sich die zulässige Höchstteil­nehmerzahl einschließ­lich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandene­n Plätze, bei denen ein Mindestabs­tand von 1,5 Meter zueinander gewahrt wird.

● Anordnung: Die Stadt Augsburg hat durch Allgemeinv­erfügung zusätzlich­e Schutzmaßn­ahmen zu ergreifen, um einen weiteren Anstieg der Zahl der Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s zu verhindern und die Zahl der Neuinfekti­onen erneut zu senken.

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Foto: Silvio Wyszengrad In Augsburg gelten mittlerwei­le verschärft­e Corona‰Regeln.

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