Was passiert bei einem Inzidenzwert von über 100?
Die Zahl der Corona-Fälle steigt weiter. Die Stadt äußert sich, welche Schritte womöglich eingeleitet werden
Die Zahl der Augsburgerinnen und Augsburger, die sich aktuell mit dem Coronavirus infiziert haben, steigt kontinuierlich. Am Mittwoch meldete die Stadt insgesamt 71 neue Covid-19-Fälle. Die Sieben-TageInzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell bei 84,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Bereits seit Anfang dieser Woche gelten verschärfte Corona-Auflagen. Momentan ist davon auszugehen, dass der Inzidenzwert in Augsburg bald über der 100er-Marke liegt. Dies würde einige weitere Einschränkungen zur Folge haben.
Bei der Stadt geht man jedenfalls davon aus, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis die Sieben-TageInzidenz über 100 liegt. Bereits in den vergangenen Tagen habe man gemerkt, dass die geltenden Corona-Regeln die Menschen teils verwirrten, hieß es. Derzeit gilt vereinfacht gesagt: Ein Testnachweis wird wichtiger. Nicht-Geimpfte und Personen, die von einer Corona-Erkrankung nicht genesen sind, müssen nachweisen, dass sie nicht mit dem Virus infiziert sind. Der Nachweis erfolgt über Schnelltests. Die Regelung gilt unter anderem für einen Besuch in einem Lokal, beim Friseur oder in einem Freibad.
Was würde es nun bedeuten, wenn der Inzidenzwert über die 100er-Marke steigt? Die Stadt hat etwaige Änderungen auf Anfrage unserer Redaktion aufgelistet. Weil auch danach immer wieder gefragt wird: Der Handel ist von weiteren Beschränkungen nicht betroffen. Es gelten die jetzigen Auflagen mit
Maskenpflicht und einer begrenzten Zahl von Kunden, die sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen. Einen Wechsel zurück zu Click & Meet wird es zumindest vorerst nicht geben.
● Gottesdienste: Der Gemeindegesang bei Gottesdiensten ist wieder untersagt.
● Schule: Wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, findet Wechselunterricht statt. Derzeit sind allerdings Ferien. Abzuwarten bleibt ferner, inwieweit jüngste Aussagen von Ministerpräsident Markus Söder den Sachverhalt
noch beeinflussen. Söder sagte zuletzt, dass er die Schulen auf alle Fälle offenhalten wolle.
● Kinderbetreuung: Die Kindertagesbetreuungseinrichtungen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
● Hochschulen: In Hochschulen bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander gewahrt wird.
● Anordnung: Die Stadt Augsburg hat durch Allgemeinverfügung zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren Anstieg der Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu verhindern und die Zahl der Neuinfektionen erneut zu senken.