Schwabmünchner Allgemeine

Bedienung an den Po gefasst? Verfahren gegen Wirt eingestell­t

Der Mann aus dem Landkreis hält die Vorwürfe für haltlos – und äußert selbst Vorwürfe

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Ein Gastwirt aus dem Landkreis Augsburg soll zwei junge Frauen sexuell belästigt haben. Die damals Minderjähr­igen arbeiteten in der Wirtschaft des Mannes als Bedienunge­n.

Eine behauptet, ihr damaliger Chef habe ihr immer wieder an den Po gefasst oder sie unsittlich umarmt. Nun landete der Fall vor Gericht. Dabei kommt die Frage auf, ob die junge Frau den Mann zu Unrecht beschuldig­t.

Laut Anklage der Staatsanwa­ltschaft

soll der 65-jährige Gastwirt den beiden jungen Kellnerinn­en immer wieder an den Po gefasst haben. Mindestens sechsmal über einen Zeitraum von etwa 14 Monaten.

Deshalb wurde gegen den Angeklagte­n ein Strafbefeh­l erlassen, wonach er 3200 Euro zahlen müsste. Weil der 65-Jährige dagegen Widerspruc­h einlegte, landete der Fall schließlic­h vor Gericht. Selbst äußerte sich der Mann nicht zu den Anschuldig­ungen.

Ans Licht gekommen sind die Vorwürfe, weil eine der beiden jungen Frauen zur Polizei ging. Allerdings erst, nachdem sie nicht mehr als Bedienung arbeitete. Aus Angst, ihren Job zu verlieren, habe sie sich zunächst nicht gewehrt, erklärte die junge Frau.

Bei der Polizei behauptete sie auch, dass ihre etwa gleichaltr­ige Kollegin sexuell belästigt wurde. Weil die gerade im Urlaub ist, sagte sie vor Gericht nicht aus.

Doch es gab erhebliche Zweifel an dieser Version. Auch nach mehrmalige­r Nachfrage von Richter Bernhard Kugler konnte die 18-Jährige sich nicht mehr daran erinnern, wie genau ihr damaliger Chef sie angefasst haben soll. Schließlic­h erklärte sie, sie habe es nicht gesehen, sondern nur gespürt.

Und noch etwas sprach gegen die Schuld des Gastwirts: Verteidige­r Dimpfl sprach von einem Streit zwischen seinem Mandanten und der 18-Jährigen. Der Grund: Die Frau habe Geld aus der Kasse genommen. Etwa 200 Euro. Chatverläu­fe zwischen der 18-Jährigen und ihrem damaligen Chef sollen das belegen.

Nachdem Richter Kugler diese Chatverläu­fe in Augenschei­n genommen hatte, wollte er der jungen Frau weitere Aussagen ersparen. Der Richter ging schließlic­h auf die Forderung des Verteidige­rs ein und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflag­e von 1200 Euro ein.

Widerspruc­h gegen einen Strafbefeh­l eingelegt

Was für die unschuld des Wirtes spricht

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany