Bedienung an den Po gefasst? Verfahren gegen Wirt eingestellt
Der Mann aus dem Landkreis hält die Vorwürfe für haltlos – und äußert selbst Vorwürfe
Landkreis Augsburg Ein Gastwirt aus dem Landkreis Augsburg soll zwei junge Frauen sexuell belästigt haben. Die damals Minderjährigen arbeiteten in der Wirtschaft des Mannes als Bedienungen.
Eine behauptet, ihr damaliger Chef habe ihr immer wieder an den Po gefasst oder sie unsittlich umarmt. Nun landete der Fall vor Gericht. Dabei kommt die Frage auf, ob die junge Frau den Mann zu Unrecht beschuldigt.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft
soll der 65-jährige Gastwirt den beiden jungen Kellnerinnen immer wieder an den Po gefasst haben. Mindestens sechsmal über einen Zeitraum von etwa 14 Monaten.
Deshalb wurde gegen den Angeklagten ein Strafbefehl erlassen, wonach er 3200 Euro zahlen müsste. Weil der 65-Jährige dagegen Widerspruch einlegte, landete der Fall schließlich vor Gericht. Selbst äußerte sich der Mann nicht zu den Anschuldigungen.
Ans Licht gekommen sind die Vorwürfe, weil eine der beiden jungen Frauen zur Polizei ging. Allerdings erst, nachdem sie nicht mehr als Bedienung arbeitete. Aus Angst, ihren Job zu verlieren, habe sie sich zunächst nicht gewehrt, erklärte die junge Frau.
Bei der Polizei behauptete sie auch, dass ihre etwa gleichaltrige Kollegin sexuell belästigt wurde. Weil die gerade im Urlaub ist, sagte sie vor Gericht nicht aus.
Doch es gab erhebliche Zweifel an dieser Version. Auch nach mehrmaliger Nachfrage von Richter Bernhard Kugler konnte die 18-Jährige sich nicht mehr daran erinnern, wie genau ihr damaliger Chef sie angefasst haben soll. Schließlich erklärte sie, sie habe es nicht gesehen, sondern nur gespürt.
Und noch etwas sprach gegen die Schuld des Gastwirts: Verteidiger Dimpfl sprach von einem Streit zwischen seinem Mandanten und der 18-Jährigen. Der Grund: Die Frau habe Geld aus der Kasse genommen. Etwa 200 Euro. Chatverläufe zwischen der 18-Jährigen und ihrem damaligen Chef sollen das belegen.
Nachdem Richter Kugler diese Chatverläufe in Augenschein genommen hatte, wollte er der jungen Frau weitere Aussagen ersparen. Der Richter ging schließlich auf die Forderung des Verteidigers ein und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1200 Euro ein.
Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt
Was für die unschuld des Wirtes spricht