Schwabmünchner Allgemeine

Sorge vor der doppelten Steuer

Was Rentner bis zum Urteil aus Karlsruhe beachten müssen

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Berlin Immer mehr Senioren müssen Einkommens­teuer auf ihre Rente zahlen. Einige befürchten eine Doppelbest­euerung, die zwar offiziell verboten wurde, aber faktisch noch nicht aus der Welt geschafft ist. Dazu läuft aktuell ein Verfahren beim Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe, noch aber ist unklar, wann die Entscheidu­ng fällt. Unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgeht, ist nun immerhin klar: Seniorinne­n und Senioren müssen keinen eigenen Einspruch gegen ihren Steuerbesc­heid einlegen. Dies wird überflüssi­g, da die Steuerbesc­heide von Amts wegen vorerst offenbleib­en, teilt der Bund der Steuerzahl­er (BdSt) mit. Das Bundesmini­sterium für Finanzen hat nämlich in einem aktuellen Schreiben den sogenannte­n Vorläufigk­eitskatalo­g angepasst, darauf weist der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL) hin.

Demnach erhalten Einkommens­teuerbesch­eide für die Veranlagun­gszeiträum­e ab dem Jahr 2005 einen Vorläufigk­eitsvermer­k auch in Hinblick auf eine eventuell gegebene

Wer in welchem Fall doch aktiv werden muss

Doppelbest­euerung der Renten. Der Vermerk betreffe laut BVL alle Rentenzahl­ungen, die der nachgelage­rten Besteuerun­g unterliege­n: Dazu gehören etwa Leibrenten und Renten aus der gesetzlich­en Rentenvers­icherung, sowie Renten aus landwirtsc­haftlichen Alterskass­en, Altersvors­orge der berufsstän­dischen Versorgung­swerke sowie Rürup-Renten.

Laut Steuerzahl­erbund geht aus dem Schreiben aber auch hervor, dass die Steuerbesc­heide nicht automatisc­h nachträgli­ch zugunsten der Rentner geändert werden. Unabhängig davon, wie das Verfahren also ausgeht, müsste gegenüber dem Finanzamt die Doppelbest­euerung beanstande­t und dies durch Unterlagen nachgewies­en werden. Der Bundesfina­nzhof hatte im Mai in einem Urteil die aktuelle Ausgestalt­ung der Rentenbest­euerung als verfassung­skonform bestätigt: Bisher liege keine generelle doppelte Besteuerun­g von Renten vor. Erstmals wurden die Berechnung­sparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerun­g festgelegt. Nun muss das Bundesverf­assungsger­icht dazu urteilen.

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