Rechnungsprüfung moniert niedrige Kitagebühren
Mit einer Anpassung könne das jährliche freiwillige Betriebskostendefizit der Gemeinde Mickhausen fast halbiert werden, so die überörtliche Prüfstelle. Dies sei auch der klammen Finanzsituation geschuldet
Mickhausen Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt Augsburg empfahl der Gemeinde Mickhausen dringend eine Gebührenerhöhung im Kindergarten St. Wolfgang. Das ging aus der überörtlichen Rechnungsprüfung der Aufsichtsbehörde hervor. Der Prüfbericht war, soweit er öffentliche Themen betraf, Bestandteil der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.
Die Empfehlung der Rechnungsprüfungsstelle beruhte auf der derzeitigen finanziellen Situation und den hohen Investitionsausgaben der Gemeinde. Darin hieß es, dass die Gebühren im Kindergartenbereich in Absprache mit dem freien Träger der Betreuungseinrichtung erhöht werden sollten, um die Defizite zu reduzieren. Aufgrund der niedrigen Gebührenstaffelung erfolge keine Beteiligung durch die Eltern, monierte die Rechnungsprüfungsstelle. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass der Freistaat Kindergartenbeiträge monatlich mit 100 Euro pro Kind bezuschusse. Durch eine entsprechende Erhöhung dieser Gebühren könne das jährliche freiwillige Betriebskostendefizit der Gemeinde nahezu halbiert werden.
Moniert wurde auch die kostenlose Beförderung der Kindergartenkinder aus Grimoldsried zum Kindergarten St. Wolfgang. Diese freiwillige Leistung sei wegen der aktuellen finanziellen Entwicklung der Gemeinde im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zu überdenken, verdeutlichte die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle. Dabei wurde erst in der Gemeinderatssitzung im Juli die Fortführung der kostenlosen Beförderung beschlossen. Dieses Votum wollte das Gremium einstimmig beibehalten, sodass die Beteiligung der Gemeinde an den Fahrtkosten der Grimoldsrieder Kinder weiter bestehen bleibt.
Bei der Erhöhung der Kindergartengebühren votierten die Gemeinderäte dafür, erst mit dem Träger Rücksprache zu halten und eine eventuell erhöhte Gebührenstaffelung dem Gremium vorzulegen. Ferner enthielt der Prüfbericht die Defizitvereinbarung der Gemeinde mit dem Kindergarten. Er riet, die Vereinbarung zu überarbeiten, da Teile davon nicht mehr aktuell seien. Unter anderem sei eine klare Regelung des Abrechnungsmodus unter regelmäßiger Berücksichtigung des Anstellungsschlüssels zu klären.
Weiter machte der Bericht aufmerksam, dass die Zweckvereinba
mit der Gemeinde Walkertshofen über den Betrieb des Kindergartens nicht mehr auf dem aktuellen rechtlichen Stand und die Verzinsung des Anlagekapitals zu überarbeiten sei. Die Verwaltung werde dies vorbereiten, informierte Bürgermeister Mirko Kujath.
Darüber hinaus sprach die Prüfungsstelle unter anderem den Kalkulationszeitraum der Kanalgebühren, die Durchbuchung von Verwaltungskosten bei den kostenrechnenden Einrichtungen, die Buchung der Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und das Einheimischenmodell beim Verkauf von Bauplätzen an.
Der Gemeinderat setzte sich auch mit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr auseinander.
Auch hier hatte die überörtliche Rechnungsprüfung gefordert, zukünftig Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt zu berechnen. Die Kommune hat dies bislang abgelehnt. Bisher bezahlen alle Haushalte eine einheitliche Gebühr für die Entsorgung des anfallenden Abwassers. Sollte dagegen jemand im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens klagen, müsse die Gemeinde eine gesplittete Abwassergebühr einführen, informierte der Bürgermeister. Der Gemeinderat wollte allerdings an der Ist-Situation nicht rütteln. Erst einmal „abwarten“und „aussitzen“, meinten einige Mitglieder. Dementsprechend wurde ohne Gegenstimme abgelehnt, Angebote von Büros für die Einführung einer gesplitteten Abrung wassergebühr einzuholen. Thema war auch die Lüftungsanlage für Räume im Bestandsgebäude des Kindergartens.
Hintergrund dazu war die 80-prozentige Förderung beim Einbau von stationären Lüftungsneuanlagen bei Erfüllung der Auflagen gemäß der aktuellen CoronaFörderrichtlinie. Die bisherigen ins Auge gefassten Geräte erfüllten diese neuen Anforderungen nicht in vollem Umfang. Deshalb erfolgte nun eine Anpassung. Die Projektbeteiligten ermittelten dazu voraussichtliche Gesamtkosten von rund 164.700 Euro. Nach Abzug der staatlichen Förderung und dem Kostenübernahmeteil des Kindergartenträgers entfallen davon auf die Gemeinde circa 16.500 Euro.