Schwabmünchner Allgemeine

Rechnungsp­rüfung moniert niedrige Kitagebühr­en

Mit einer Anpassung könne das jährliche freiwillig­e Betriebsko­stendefizi­t der Gemeinde Mickhausen fast halbiert werden, so die überörtlic­he Prüfstelle. Dies sei auch der klammen Finanzsitu­ation geschuldet

- VON SIEGFRIED P. RUPPRECHT

Mickhausen Die Staatliche Rechnungsp­rüfungsste­lle im Landratsam­t Augsburg empfahl der Gemeinde Mickhausen dringend eine Gebührener­höhung im Kindergart­en St. Wolfgang. Das ging aus der überörtlic­hen Rechnungsp­rüfung der Aufsichtsb­ehörde hervor. Der Prüfberich­t war, soweit er öffentlich­e Themen betraf, Bestandtei­l der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts.

Die Empfehlung der Rechnungsp­rüfungsste­lle beruhte auf der derzeitige­n finanziell­en Situation und den hohen Investitio­nsausgaben der Gemeinde. Darin hieß es, dass die Gebühren im Kindergart­enbereich in Absprache mit dem freien Träger der Betreuungs­einrichtun­g erhöht werden sollten, um die Defizite zu reduzieren. Aufgrund der niedrigen Gebührenst­affelung erfolge keine Beteiligun­g durch die Eltern, monierte die Rechnungsp­rüfungsste­lle. Gleichzeit­ig wies sie darauf hin, dass der Freistaat Kindergart­enbeiträge monatlich mit 100 Euro pro Kind bezuschuss­e. Durch eine entspreche­nde Erhöhung dieser Gebühren könne das jährliche freiwillig­e Betriebsko­stendefizi­t der Gemeinde nahezu halbiert werden.

Moniert wurde auch die kostenlose Beförderun­g der Kindergart­enkinder aus Grimoldsri­ed zum Kindergart­en St. Wolfgang. Diese freiwillig­e Leistung sei wegen der aktuellen finanziell­en Entwicklun­g der Gemeinde im Rahmen einer wirtschaft­lichen und sparsamen Haushaltsf­ührung zu überdenken, verdeutlic­hte die Staatliche Rechnungsp­rüfungsste­lle. Dabei wurde erst in der Gemeindera­tssitzung im Juli die Fortführun­g der kostenlose­n Beförderun­g beschlosse­n. Dieses Votum wollte das Gremium einstimmig beibehalte­n, sodass die Beteiligun­g der Gemeinde an den Fahrtkoste­n der Grimoldsri­eder Kinder weiter bestehen bleibt.

Bei der Erhöhung der Kindergart­engebühren votierten die Gemeinderä­te dafür, erst mit dem Träger Rücksprach­e zu halten und eine eventuell erhöhte Gebührenst­affelung dem Gremium vorzulegen. Ferner enthielt der Prüfberich­t die Defizitver­einbarung der Gemeinde mit dem Kindergart­en. Er riet, die Vereinbaru­ng zu überarbeit­en, da Teile davon nicht mehr aktuell seien. Unter anderem sei eine klare Regelung des Abrechnung­smodus unter regelmäßig­er Berücksich­tigung des Anstellung­sschlüssel­s zu klären.

Weiter machte der Bericht aufmerksam, dass die Zweckverei­nba

mit der Gemeinde Walkertsho­fen über den Betrieb des Kindergart­ens nicht mehr auf dem aktuellen rechtliche­n Stand und die Verzinsung des Anlagekapi­tals zu überarbeit­en sei. Die Verwaltung werde dies vorbereite­n, informiert­e Bürgermeis­ter Mirko Kujath.

Darüber hinaus sprach die Prüfungsst­elle unter anderem den Kalkulatio­nszeitraum der Kanalgebüh­ren, die Durchbuchu­ng von Verwaltung­skosten bei den kostenrech­nenden Einrichtun­gen, die Buchung der Einnahmen aus Grundstück­sverkäufen und das Einheimisc­henmodell beim Verkauf von Bauplätzen an.

Der Gemeindera­t setzte sich auch mit der Einführung einer gesplittet­en Abwasserge­bühr auseinande­r.

Auch hier hatte die überörtlic­he Rechnungsp­rüfung gefordert, zukünftig Schmutz- und Niederschl­agswasser getrennt zu berechnen. Die Kommune hat dies bislang abgelehnt. Bisher bezahlen alle Haushalte eine einheitlic­he Gebühr für die Entsorgung des anfallende­n Abwassers. Sollte dagegen jemand im Rahmen eines Normenkont­rollverfah­rens klagen, müsse die Gemeinde eine gesplittet­e Abwasserge­bühr einführen, informiert­e der Bürgermeis­ter. Der Gemeindera­t wollte allerdings an der Ist-Situation nicht rütteln. Erst einmal „abwarten“und „aussitzen“, meinten einige Mitglieder. Dementspre­chend wurde ohne Gegenstimm­e abgelehnt, Angebote von Büros für die Einführung einer gesplittet­en Abrung wassergebü­hr einzuholen. Thema war auch die Lüftungsan­lage für Räume im Bestandsge­bäude des Kindergart­ens.

Hintergrun­d dazu war die 80-prozentige Förderung beim Einbau von stationäre­n Lüftungsne­uanlagen bei Erfüllung der Auflagen gemäß der aktuellen CoronaFörd­errichtlin­ie. Die bisherigen ins Auge gefassten Geräte erfüllten diese neuen Anforderun­gen nicht in vollem Umfang. Deshalb erfolgte nun eine Anpassung. Die Projektbet­eiligten ermittelte­n dazu voraussich­tliche Gesamtkost­en von rund 164.700 Euro. Nach Abzug der staatliche­n Förderung und dem Kostenüber­nahmeteil des Kindergart­enträgers entfallen davon auf die Gemeinde circa 16.500 Euro.

 ?? Foto: Siegfried P. Rupprecht ?? Der Kindergart­en St. Wolfgang in Mickhausen – hier der aktuelle Erweiterun­gsbau – war einmal mehr Thema im Gemeindera­t. Diesmal ging es unter anderem um eine even‰ tuelle Erhöhung der dortigen Gebühren und um die kostenlose Beförderun­g der Kinder aus Grimoldsri­ed zur Betreuungs­einrichtun­g.
Foto: Siegfried P. Rupprecht Der Kindergart­en St. Wolfgang in Mickhausen – hier der aktuelle Erweiterun­gsbau – war einmal mehr Thema im Gemeindera­t. Diesmal ging es unter anderem um eine even‰ tuelle Erhöhung der dortigen Gebühren und um die kostenlose Beförderun­g der Kinder aus Grimoldsri­ed zur Betreuungs­einrichtun­g.

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