Wegen FacebookKommentars vor Gericht
Ein 50-Jähriger soll Nazi-Parolen im Internet gepostet haben, deshalb wird er verurteilt. Die Richterin macht klar: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum
Landkreis Augsburg Wer im Internet verfassungswidrige oder hasserfüllte Nachrichten postet, muss mit Konsequenzen rechnen. Das zeigt ein aktueller Fall aus dem nördlichen Landkreis. Ein 50-Jähriger kommentierte einen Post der Polizei bei Facebook mit Nazi-Parolen. Nun wurde der Mann dafür verurteilt. Doch vor Gericht will er sich keiner Schuld bewusst sein.
Konkret geht es um einen Kommentar unter einem Beitrag der Polizei Schwaben Nord. Im Oktober vergangenen Jahres wies die Polizei in dem sozialen Netzwerk auf eine Kontrollaktion hin. Die damals neuen Regeln zur Maskenpflicht sollten bei einer Schwerpunktaktion kontrolliert werden. Darauf machte die Polizei bei Facebook aufmerksam. Dem Angeklagten gefiel die Aktion offenbar überhaupt nicht. Seinen Frust brachte er mit einem hasserfüllten Kommentar zum Ausdruck. Laut Anklage verglich der Angeklagte die Verfolgung von Maskenverweigerern mit den Opfern des Holocaust. Am Ende seines Kommentars stand eine nationalsozialistische Grußformel. Das ist strafbar.
Konkret geht es dabei zum einen um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Diese Straftat bezieht sich auf das Verwenden der Nazi-Parole. Zum anderen geht es um den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das Bundesamt für Justiz weißt darauf hin, dass rassistische, beleidigende, volksverhetzende oder unangemessene Kommentare im Internet zu einem immer größeren Problem werden. Grundsätzlich ist im Internet all das verboten, was auch in der realen Welt strafbar ist. Wird die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten und werden die Rechte anderer verletzt, landen immer mehr Hasskommentare aus den sozialen Netzwerken vor Gericht. Das Problem: Nicht immer werden die Kommentare entdeckt oder gemeldet.
Im Fall des 50-Jährigen aus dem Landkreis allerdings schon. Kein Wunder, schließlich kommentierte er einen Beitrag der Polizei. Doch vor Gericht beteuerte der Mann seine Unschuld. „Das ist ein schlimmer Text, aber ich habe ihn nicht geschrieben“, sagte der 50-Jährige. Eine Aussage, welche Richterin Rita Greser vor dem Augsburger Amtsgericht nicht glauben wollte. „Wer soll es denn sonst gewesen sein?“, fragte sie. Der Angeklagte behauptete, theoretisch hätten viele Menschen in seinem Umfeld den strafbaren Kommentar verfassen können, schließlich habe er sein Handy oft herumliegen lassen. Bei Facebook habe er sich eigentlich nur angemeldet, um mit einem Cousin online Backgammon zu spielen.
Ins Bild passte da allerdings nicht, was der zuständige Ermittler der Polizei vor Gericht aussagte. Demnach bestehe kein Zweifel an der Gesinnung des Angeklagten. Etliche Beiträge auf seinem Facebookprofil gingen in eine ähnliche Richtung, wie der zu verhandelnde Kommentar. Das Profil des Mannes laufe unter seinem echten Namen. Außerdem finden sich darauf viele Fotos des Mannes und seiner Familie, so der Polizist. Es bestünde also kein Zweifel, dass der 50-Jährige den strafbaren Kommentar verfasst hat.
Dieser Argumentation folgte schließlich auch Richterin Greser.
„Es ist völlig abwegig, dass jemand anderes das gepostet hat“, sagte sie: „Da habe ich nicht den geringsten Zweifel.“Deshalb verurteilte sie den Angeklagten mit mehr als zwanzig Vorstrafen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (120 Tagessätze). Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Noch kann der Angeklagte Berufung einlegen.