Erst informieren, dann handeln
In der AZImmobiliensprechstunde gibt ein Experte vor Ort Auskunft
Ein eigenes Häuschen mit Garten ist nach wie vor der Traum, der am häufigsten geträumt wird, wenn es um Immobilienbesitz geht. Gerade Familien mit Kindern sehnen sich nach einem entspannteren Zusammenleben auf größerer Fläche. Doch das Angebot an solchen Eigenheimen ist knapp. Seit 2010 ist diese Entwicklung signifikant zu beobachten, steht im CityReport Augsburg 2021 des Immobilienverbands Deutschland IVD Süd e.V. Daraus resultierten weiterhin steigende Immobilienpreise. Eigenheimbesitzer, denen ihr Haus schon längst zu groß geworden ist, Senioren, die der Arbeit an einem Einfamilienhaus nicht mehr gewachsen sind oder die lieber betreut leben wollen, Nachkommen, die keine Verwendung für ihre ererbte Immobilie haben – sie alle können derzeit über einen lohnenswerten Verkauf nachdenken. Doch statt vorschnell zu handeln, ist es besser, sich umfassend zu informieren. Der Wohnungsmarkt ist ein komplexes Feld, das ohne weiterführendes Fachwissen viele Stolperfallen verbirgt. Aus einer übereilten Veräußerung kann ganz schnell großer Frust werden. Doch das muss nicht sein: Seit einiger Zeit gibt es die AZImmobiliensprechstunde, in der Interessierte eine erste unverbindliche und kostenfreie Beratung von unserem externen Immobilienexperten von Schreck Immobilien erhalten.
Voranmeldung nötig
Das Prozedere ist folgendermaßen: Für die AZ-Immobiliensprechstunde ist eine vorherige Anmeldung per Telefon oder Onlineformular notwendig. Mit Erhalt der Bestätigungsmail ist die Anmeldung verbindlich. In den darauffolgenden Tagen meldet sich dann unser externer Immobilienpartner telefonisch bei den Interessenten und klärt deren individuelles Anliegen ab. Nach dieser ersten Einordnung für beide Seiten und – wenn das Bauchgefühl stimmt – kann eine unverbindliche und persönliche Sprechstundenberatung vereinbart werden. Individuelle Betreuung ist bei der AZ-Immobiliensprechstunde das A und O. Schließlich hat jede Immobilie ihren eigenen Charme – dieser muss erkannt und professionell herausgearbeitet werden. Außerdem liefert der Experte Antworten auf Fragen wie: Was ist generell beim Verkauf zu beachten, welche Unterlagen sind notwendig, welche Angaben und Informationen benötigt ein Käufer und dessen finanzierende Bank und wo sind diese zu recherchieren, sollten sie dem Verkäufer nicht vorliegen? Was ist für ein aussagefähiges Exposé notwendig und gibt es Pflichtangaben? Auf was muss man im Vorfeld achten, um eine Immobilie erfolgreich am Markt zu platzieren?
Das Angebot der AZ-Immobiliensprechstunde richtet sich an all diejenigen, die Antworten auf diese und weitere Fragen suchen. An die, die sich unverbindlich und kostenlos informieren wollen. An die, die tatsächlich derzeit über einen Immobilienverkauf nachdenken. Aber auch an die, die gerne in Immobilien investieren würden. Unser professioneller und qualifizierter Fachmann mit langjähriger Erfahrung garantiert in der AZ-Immobiliensprechstunde eine neutrale und fundierte Beratung.
Sollte eine weitere Zusammenarbeit mit ihm gewünscht sein, kümmert er sich von Anfang bis Ende um eine ansprechende und seriöse Darstellung des Objekts sowie um die korrekte Abwicklung im Anschluss. Wer also noch unsicher ist, der sollte das Angebot der Immobiliensprechstunde nutzen.
Im Gespräch mit unserem externen Immobilienspezialisten von Schreck Immobilien können die allgemeinen Rahmenbedingungen erörtert und mögliche Fragen beantwortet werden. So steht einem Verkauf vielleicht bald nichts mehr im Wege – ohne Frust, ohne Verlust und mit einem guten Gefühl.
ehsy/lime Herr Schreck, was versteht man unter Bodenrichtwerten?
Florian Schreck: Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden innerhalb eines bestimmten Gebietes, welches als Bodenrichtwertzone bezeichnet wird. Da es sich hierbei um Durchschnittswerte handelt, sind die individuellen wertbestimmenden Merkmale des Einzelfalls bei der Bewertung stets zu würdigen. Mit anderen Worten: Bodenrichtwerte
können nicht immer 1:1 bei der Bodenwertermittlung übernommen werden.
Neben der Lage des jeweiligen Grundstücks innerhalb der Richtwertzone sind zum Beispiel auch das Baurecht, die Nutzungssituation sowie die Grundstückssituierung wertbestimmend. Weist das Grundstück, im Vergleich zu einem durchschnittlichen Grundstück in der Richtwertzone, Vor- oder Nachteile auf, können sich diese auf den Wert auswirken. Bei der Bewertung ist es deshalb ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf Basis der Kaufpreissammlung in der Regel alle zwei Jahre ermittelt. Auskünfte über Bodenrichtwerte können bei den Geschäftsstellen der zuständigen Gutachterausschüsse kostenpflichtig beantragt werden.