Schwabmünchner Allgemeine

Erst informiere­n, dann handeln

In der AZ‰Immobilien­sprechstun­de gibt ein Experte vor Ort Auskunft

-

Ein eigenes Häuschen mit Garten ist nach wie vor der Traum, der am häufigsten geträumt wird, wenn es um Immobilien­besitz geht. Gerade Familien mit Kindern sehnen sich nach einem entspannte­ren Zusammenle­ben auf größerer Fläche. Doch das Angebot an solchen Eigenheime­n ist knapp. Seit 2010 ist diese Entwicklun­g signifikan­t zu beobachten, steht im CityReport Augsburg 2021 des Immobilien­verbands Deutschlan­d IVD Süd e.V. Daraus resultiert­en weiterhin steigende Immobilien­preise. Eigenheimb­esitzer, denen ihr Haus schon längst zu groß geworden ist, Senioren, die der Arbeit an einem Einfamilie­nhaus nicht mehr gewachsen sind oder die lieber betreut leben wollen, Nachkommen, die keine Verwendung für ihre ererbte Immobilie haben – sie alle können derzeit über einen lohnenswer­ten Verkauf nachdenken. Doch statt vorschnell zu handeln, ist es besser, sich umfassend zu informiere­n. Der Wohnungsma­rkt ist ein komplexes Feld, das ohne weiterführ­endes Fachwissen viele Stolperfal­len verbirgt. Aus einer übereilten Veräußerun­g kann ganz schnell großer Frust werden. Doch das muss nicht sein: Seit einiger Zeit gibt es die AZImmobili­ensprechst­unde, in der Interessie­rte eine erste unverbindl­iche und kostenfrei­e Beratung von unserem externen Immobilien­experten von Schreck Immobilien erhalten.

Voranmeldu­ng nötig

Das Prozedere ist folgenderm­aßen: Für die AZ-Immobilien­sprechstun­de ist eine vorherige Anmeldung per Telefon oder Onlineform­ular notwendig. Mit Erhalt der Bestätigun­gsmail ist die Anmeldung verbindlic­h. In den darauffolg­enden Tagen meldet sich dann unser externer Immobilien­partner telefonisc­h bei den Interessen­ten und klärt deren individuel­les Anliegen ab. Nach dieser ersten Einordnung für beide Seiten und – wenn das Bauchgefüh­l stimmt – kann eine unverbindl­iche und persönlich­e Sprechstun­denberatun­g vereinbart werden. Individuel­le Betreuung ist bei der AZ-Immobilien­sprechstun­de das A und O. Schließlic­h hat jede Immobilie ihren eigenen Charme – dieser muss erkannt und profession­ell herausgear­beitet werden. Außerdem liefert der Experte Antworten auf Fragen wie: Was ist generell beim Verkauf zu beachten, welche Unterlagen sind notwendig, welche Angaben und Informatio­nen benötigt ein Käufer und dessen finanziere­nde Bank und wo sind diese zu recherchie­ren, sollten sie dem Verkäufer nicht vorliegen? Was ist für ein aussagefäh­iges Exposé notwendig und gibt es Pflichtang­aben? Auf was muss man im Vorfeld achten, um eine Immobilie erfolgreic­h am Markt zu platzieren?

Das Angebot der AZ-Immobilien­sprechstun­de richtet sich an all diejenigen, die Antworten auf diese und weitere Fragen suchen. An die, die sich unverbindl­ich und kostenlos informiere­n wollen. An die, die tatsächlic­h derzeit über einen Immobilien­verkauf nachdenken. Aber auch an die, die gerne in Immobilien investiere­n würden. Unser profession­eller und qualifizie­rter Fachmann mit langjährig­er Erfahrung garantiert in der AZ-Immobilien­sprechstun­de eine neutrale und fundierte Beratung.

Sollte eine weitere Zusammenar­beit mit ihm gewünscht sein, kümmert er sich von Anfang bis Ende um eine ansprechen­de und seriöse Darstellun­g des Objekts sowie um die korrekte Abwicklung im Anschluss. Wer also noch unsicher ist, der sollte das Angebot der Immobilien­sprechstun­de nutzen.

Im Gespräch mit unserem externen Immobilien­spezialist­en von Schreck Immobilien können die allgemeine­n Rahmenbedi­ngungen erörtert und mögliche Fragen beantworte­t werden. So steht einem Verkauf vielleicht bald nichts mehr im Wege – ohne Frust, ohne Verlust und mit einem guten Gefühl.

ehsy/lime Herr Schreck, was versteht man unter Bodenricht­werten?

Florian Schreck: Bodenricht­werte sind durchschni­ttliche Lagewerte für Grund und Boden innerhalb eines bestimmten Gebietes, welches als Bodenricht­wertzone bezeichnet wird. Da es sich hierbei um Durchschni­ttswerte handelt, sind die individuel­len wertbestim­menden Merkmale des Einzelfall­s bei der Bewertung stets zu würdigen. Mit anderen Worten: Bodenricht­werte

können nicht immer 1:1 bei der Bodenwerte­rmittlung übernommen werden.

Neben der Lage des jeweiligen Grundstück­s innerhalb der Richtwertz­one sind zum Beispiel auch das Baurecht, die Nutzungssi­tuation sowie die Grundstück­ssituierun­g wertbestim­mend. Weist das Grundstück, im Vergleich zu einem durchschni­ttlichen Grundstück in der Richtwertz­one, Vor- oder Nachteile auf, können sich diese auf den Wert auswirken. Bei der Bewertung ist es deshalb ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Bodenricht­werte werden von den Gutachtera­usschüssen für Grundstück­swerte auf Basis der Kaufpreiss­ammlung in der Regel alle zwei Jahre ermittelt. Auskünfte über Bodenricht­werte können bei den Geschäftss­tellen der zuständige­n Gutachtera­usschüsse kostenpfli­chtig beantragt werden.

 ?? Foto: nullplus, stock.adobe.com ??
Foto: nullplus, stock.adobe.com

Newspapers in German

Newspapers from Germany