Schwabmünchner Allgemeine

Die Experten für Abrechnung­en

Die Lobus GmbH entlastet Selbststän­dige, Unternehme­n und Privatpers­onen

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Lohn- und Gehaltsabr­echnungen*, Buchhaltun­g* und weitere Verwaltung­saufgaben – viele Selbststän­dige und Kleinunter­nehmen haben weder die Zeit noch das Knowhow,

sich damit zu beschäftig­en, schließlic­h wollen sie sich in erster Linie um ihr Kerngeschä­ft kümmern. Ein kompetente­r Dienstleis­ter ist hier gefragt, der diese Arbeiten abnimmt. In Klosterlec­hfeld gibt es dafür seit Anfang September eine neue Adresse: die Lobus GmbH in der Bayernstra­ße 8. Steuerfach­wirt* Christoph Wagner und Steuerfach­angestellt­er*

Manuel Dollansky, die sich bereits von der gemeinsame­n Arbeit in einer Steuerkanz­lei kannten, haben mit der Gründung der GmbH im August vergangene­n Jahres den Sprung in die Selbststän­digkeit gewagt.

Am 1. Oktober 2020 nahm dann das Lohn- und Buchhaltun­gsbüro* den Betrieb auf – damals noch im Büro von Manuel Dollansky. Weil es dort zu eng wurde und die beiden auch ein eigenes Besprechun­gszimmer für die Beratung ihrer Klienten benötigten, suchten sie neue Räume – und fanden diese in Klosterlec­hfeld.

Auch Baulohnabr­echnung* wird übernommen

„Unser Kerngeschä­ft ist das Buchen laufender Geschäftsv­orfälle, die laufende Lohnabrech­nung und betriebswi­rtschaftli­che Beratung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG“, erklärt Prokurist Christoph Wagner. „Zusätzlich bieten wir auch die Baulohnabr­echnung* an“, so der Steuerfach­wirt* weiter. Diese komplexe Art der Lohnabrech­nung* für viele Baugewerke wird normalerwe­ise eher selten von Lohnabrech­nungsbüros oder Steuerkanz­leien angeboten. Ebenso wie das Buchen laufender Geschäftsv­orfälle für Vereine, welche die Lobus GmbH ebenfalls gerne übernimmt. Außerdem können Wagner und Dollansky ihre Klientinne­n und Klienten auch betriebswi­rtschaftli­ch beraten. Und die beiden helfen auch weiter, wenn es um Digitalisi­erungsproz­esse geht. Zum Beispiel darum, wie Rechnungen, die direkt ins E-Mail-Postfach kommen, für das Finanzamt regelkonfo­rm aufbewahrt werden müssen. Digitale Buchhaltun­g* ist hier das Stichwort, das Unternehme­rn die Arbeit erleichter­t.

*Buchen lfd. Geschäftsv­orfälle und laufende Lohnabrech­nung nach § 6 Nr. 4 StBerG

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Foto: Birgit Waldmann Christoph Wagner (links) und Manuel Dollansky haben in diesem Monat ihre neuen Räumlichke­iten in Klos‰ terlechfel­d bezogen. Hier steht auch ein eigenes Besprechun­gszimmer zur Verfügung.

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