Die Experten für Abrechnungen
Die Lobus GmbH entlastet Selbstständige, Unternehmen und Privatpersonen
Lohn- und Gehaltsabrechnungen*, Buchhaltung* und weitere Verwaltungsaufgaben – viele Selbstständige und Kleinunternehmen haben weder die Zeit noch das Knowhow,
sich damit zu beschäftigen, schließlich wollen sie sich in erster Linie um ihr Kerngeschäft kümmern. Ein kompetenter Dienstleister ist hier gefragt, der diese Arbeiten abnimmt. In Klosterlechfeld gibt es dafür seit Anfang September eine neue Adresse: die Lobus GmbH in der Bayernstraße 8. Steuerfachwirt* Christoph Wagner und Steuerfachangestellter*
Manuel Dollansky, die sich bereits von der gemeinsamen Arbeit in einer Steuerkanzlei kannten, haben mit der Gründung der GmbH im August vergangenen Jahres den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt.
Am 1. Oktober 2020 nahm dann das Lohn- und Buchhaltungsbüro* den Betrieb auf – damals noch im Büro von Manuel Dollansky. Weil es dort zu eng wurde und die beiden auch ein eigenes Besprechungszimmer für die Beratung ihrer Klienten benötigten, suchten sie neue Räume – und fanden diese in Klosterlechfeld.
Auch Baulohnabrechnung* wird übernommen
„Unser Kerngeschäft ist das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und betriebswirtschaftliche Beratung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG“, erklärt Prokurist Christoph Wagner. „Zusätzlich bieten wir auch die Baulohnabrechnung* an“, so der Steuerfachwirt* weiter. Diese komplexe Art der Lohnabrechnung* für viele Baugewerke wird normalerweise eher selten von Lohnabrechnungsbüros oder Steuerkanzleien angeboten. Ebenso wie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle für Vereine, welche die Lobus GmbH ebenfalls gerne übernimmt. Außerdem können Wagner und Dollansky ihre Klientinnen und Klienten auch betriebswirtschaftlich beraten. Und die beiden helfen auch weiter, wenn es um Digitalisierungsprozesse geht. Zum Beispiel darum, wie Rechnungen, die direkt ins E-Mail-Postfach kommen, für das Finanzamt regelkonform aufbewahrt werden müssen. Digitale Buchhaltung* ist hier das Stichwort, das Unternehmern die Arbeit erleichtert.
*Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und laufende Lohnabrechnung nach § 6 Nr. 4 StBerG