Schwabmünchner Allgemeine

Rollladen defekt?

Wer die Schadensur­sache beweisen muss

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Geht in einer Mietwohnun­g etwas kaputt, stellt sich oft die Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen? Nicht selten entbrennt darüber Streit. Ein Urteil des Amtsgerich­ts Stuttgart zeigt nun: Macht ein Vermieter den Mieter verantwort­lich, muss er die Möglichkei­t anderweiti­ger Schadensqu­ellen entkräften (Az.: 32 C 2844/19).

In dem Fall, über den die Zeitschrif­t „Das Grundeigen­tum“(Ausgabe 14/2021) des Eigentümer­verbandes Haus & Grund Berlin berichtet, ging es um einen defekten Rollladen. Der Vermieter wollte vom Mieter das Geld für die Reparatur erstattet bekommen, weil dieser den Schaden verursacht habe. Der Mieter verteidigt­e sich gegen die Vorwürfe: Er habe den Rollladen immer vertrags- und bestimmung­sgemäß benutzt und auf die Rollladenm­echanik im Innern zu keiner Zeit Zugriff gehabt.

Das Gericht entschied zugunsten der Mieter, dieser musste daher keinen Schadeners­atz zahlen. Denn wenn es umstritten ist, ob eine Mietsache infolge ihres Gebrauches verschlech­tert wurde, trägt zunächst der Vermieter die Beweislast.

Er muss dann nachweisen, dass die Ursache des Schadens beim Mieter zu suchen ist. Auch dass der Schaden nicht auf Verschleiß beruht, müsse der Vermieter darlegen.

Hier habe der Mieter vorgetrage­n, den Rollladen nur bestimmung­sgemäß benutzt zu haben. Außerdem war der Rollladen mehr als 20 Jahre alt. Ein Verschleiß der Mechanik sei daher durchaus naheliegen­d. Anders hätte die Beurteilun­g ausfallen können, wenn die Erhaltungs­pflicht für die Rollläden wirksam auf den Mieter übertragen worden wäre.

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Foto: Christin Klose, tmn Wer muss zahlen, wenn der Rollladen kaputt ist? Über Fragen wie diese gibt es oft Streit zwischen Vermietern und Mietern.

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