Schwabmünchner Allgemeine

Glänzendes Geschäft mit gefälschte­m Edelmetall

Justiz Ein Goldbarren für 1200 Euro erwies sich als Plagiat. Der Verkäufer musste nun erklären, warum er das vermeintli­che Edelmetall über ein Online-Auktionsha­us verkaufen wollte

- VON KLAUS UTZNI

„Es ist nicht alles Gold, was glänzt“lautet eine alte Redensart, die heutzutage besonders auf das Internet zutrifft. Im weltweiten Netz sind zahllose Betrüger unterwegs, die leichtgläu­bige Menschen abzocken. Allerdings: Viele Fakes fallen auf, die Urheber landen vor Gericht. So wie ein 20-Jähriger, der vor einem Jahr einen gefälschte­n Goldbarren auf der Plattform eBay verkaufte.

„Es tut mir leid, es war eine Dummheit“, entschuldi­gt sich der junge Mann (Verteidige­r: Thomas Reitschust­er) nun im Prozess vor Jugendrich­terin Angela Friehoff. Das ergaunerte Geld habe er seiner schwerkran­ken Oma geben wollen, nennt er den Grund für seine illegalen Aktivitäte­n im Internet. Dort hatte er zunächst für 60 Euro den gefälschte­n Goldbarren mit dem Gewicht von einer Unze (31,1 Gramm) erstanden. Das Plagiat bot er dann mit Foto als echtes Edelmetall zum Preis von 1200 Euro an. Wäre der Barren echt gewesen, hätte er damals einen Wert von 1366 Euro gehabt.

Ein Kunde aus dem Münchner Raum witterte ein gutes Geschäft und schlug zu. Er überwies das Geld auf das Konto des 20-Jährigen. Bei einer näheren Überprüfun­g erwies sich der golden glänzende, in Blister eingesiege­lte Barren aber eindeutig als Fälschung. Gewicht und Maße stimmten nicht mit einem Original überein. Im selben Zeitraum offerierte der Angeklagte auf der Plattform eBay-Kleinanzei­gen auch noch

einen Silberbarr­en zum Preis von 770 Euro, den ein Interessen­t aus dem Raum Garmisch-Partenkirc­hen orderte und bezahlte. Geliefert bekam er das Edelmetall aber überhaupt

nicht. So musste sich der Angeklagte nun wegen zweifachen Betrugs verantwort­en. Sein Glück: Den Schaden hatte er inzwischen wieder gutgemacht, in beiden Fällen das Geld zurücküber­wiesen. Weil er ein reumütiges Geständnis ablegte und überdies bislang nicht vorbestraf­t war, hielten Staatsanwä­ltin Eva Gofferje, Verteidige­r Reitschust­er und das Gericht eine Geldauflag­e von 1000 Euro nach dem Jugendrech­t für eine ausreichen­de Strafe. Das Geld fließt dem „Bunten Kreis“zu.

Gefälschte Goldbarren werden im Internet massenhaft angeboten. Hergestell­t werden sie vor allem in China. Meist handelt es sich um hauchdünn vergoldete­s Messing oder Kupfer. In der Regel sind die Barren echten Goldbarren täuschend ähnlich nachgemach­t. Jedoch stimmen das Gewicht und die Maße nicht mit einem Original überein.

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Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild) Ein 20‰Jähriger wollte im Internet einen gefälschte­n Goldbarren verkaufen – und flog auf.

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