Glänzendes Geschäft mit gefälschtem Edelmetall
Justiz Ein Goldbarren für 1200 Euro erwies sich als Plagiat. Der Verkäufer musste nun erklären, warum er das vermeintliche Edelmetall über ein Online-Auktionshaus verkaufen wollte
„Es ist nicht alles Gold, was glänzt“lautet eine alte Redensart, die heutzutage besonders auf das Internet zutrifft. Im weltweiten Netz sind zahllose Betrüger unterwegs, die leichtgläubige Menschen abzocken. Allerdings: Viele Fakes fallen auf, die Urheber landen vor Gericht. So wie ein 20-Jähriger, der vor einem Jahr einen gefälschten Goldbarren auf der Plattform eBay verkaufte.
„Es tut mir leid, es war eine Dummheit“, entschuldigt sich der junge Mann (Verteidiger: Thomas Reitschuster) nun im Prozess vor Jugendrichterin Angela Friehoff. Das ergaunerte Geld habe er seiner schwerkranken Oma geben wollen, nennt er den Grund für seine illegalen Aktivitäten im Internet. Dort hatte er zunächst für 60 Euro den gefälschten Goldbarren mit dem Gewicht von einer Unze (31,1 Gramm) erstanden. Das Plagiat bot er dann mit Foto als echtes Edelmetall zum Preis von 1200 Euro an. Wäre der Barren echt gewesen, hätte er damals einen Wert von 1366 Euro gehabt.
Ein Kunde aus dem Münchner Raum witterte ein gutes Geschäft und schlug zu. Er überwies das Geld auf das Konto des 20-Jährigen. Bei einer näheren Überprüfung erwies sich der golden glänzende, in Blister eingesiegelte Barren aber eindeutig als Fälschung. Gewicht und Maße stimmten nicht mit einem Original überein. Im selben Zeitraum offerierte der Angeklagte auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen auch noch
einen Silberbarren zum Preis von 770 Euro, den ein Interessent aus dem Raum Garmisch-Partenkirchen orderte und bezahlte. Geliefert bekam er das Edelmetall aber überhaupt
nicht. So musste sich der Angeklagte nun wegen zweifachen Betrugs verantworten. Sein Glück: Den Schaden hatte er inzwischen wieder gutgemacht, in beiden Fällen das Geld zurücküberwiesen. Weil er ein reumütiges Geständnis ablegte und überdies bislang nicht vorbestraft war, hielten Staatsanwältin Eva Gofferje, Verteidiger Reitschuster und das Gericht eine Geldauflage von 1000 Euro nach dem Jugendrecht für eine ausreichende Strafe. Das Geld fließt dem „Bunten Kreis“zu.
Gefälschte Goldbarren werden im Internet massenhaft angeboten. Hergestellt werden sie vor allem in China. Meist handelt es sich um hauchdünn vergoldetes Messing oder Kupfer. In der Regel sind die Barren echten Goldbarren täuschend ähnlich nachgemacht. Jedoch stimmen das Gewicht und die Maße nicht mit einem Original überein.