Jugendbeirat startet die Kandidatensuche
Ende April stehen in Schwabmünchen die Wahlen für die Jugendvertretung an. Wer sich bis Ende Februar bewerben kann und welche Aufgaben ein Jugendbeirat hat.
Schwabmünchen ist nicht nur eine der wenigen Kommunen im Landkreis, die einen gewählten Jugendbeirat hat, die Stadt kann auch auf ein erfolgreich arbeitendes Gremium blicken. Denn nicht nur das bekannte „Singoldsand-Festival“stammt aus der Initiative des Jugendbeirats, auch eine Vielzahl anderer Veranstaltungen und Ideen wurden und werden in von Jugendlichen aus Schwabmünchen geboren. Heuer im Frühjahr stehen nun wieder Wahlen an. Die wichtigsten Fragen im Überblick:
• Wie setzt sich ein Jugendbeirat zusammen?
Der Jugendbeirat Schwabmünchen setzt sich aus dem Bürgermeister, der Jugendreferentin des Stadtrates und drei weiteren Stadtratsmitgliedern sowie zehn direkt zu wählenden Mitgliedern zusammen.
• Welche Aufgaben und Befugnisse hat ein Jugendbeirat?
Der Jugendbeirat bearbeitet grundsätzliche Anliegen und Belange, die Kinder und Jugendliche der Stadt Schwabmünchen betreffen. Er beteiligt sich an der Jugendhilfeplanung des Landkreises, koordiniert die verbandliche und offene Jugendarbeit, übernimmt die fachliche Begleitung des Jugendzentrums Schwabmünchen, erarbeitet und beschließt Aktivitäten und Programme der Stadt Schwabmünchen für Kinder und Jugendliche und tätig Haushaltsvorberatungen für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Der Jugendbeirat
berät zu diesem Zweck den Bürgermeister, den Stadtrat und die Verwaltung der Stadt und gibt dem Stadtrat Empfehlungen. Der Jugendbeirat arbeitet mit den Schulen, den Elternbeiräten, den Schülervertretungen, den örtlichen Vereinen, Behörden, dem Jugendzentrum sowie sonstigen Einrichtungen, die mit Jugendarbeit betraut sind, zusammen.
• Wann findet die Wahl statt?
Die Wahl findet alle drei Jahre statt. Die zehn zu wählenden Jugendbeiratsmitglieder werden bis
Mittwoch, 24. April, gewählt. Wer sich bewerben möchte, trägt sich in einer Wahlvorschlagsliste ein. Diese Listen müssen bis spätestens 28. Februar, 17 Uhr, beim Wahlleiter im Rathaus, Zimmer 103, abgegeben werden.
• Wie wird die Wahl durchgeführt?
Sie wird in einem Online-Verfahren durchgeführt. Dabei erhalten automatisch alle Wahlberechtigten bis spätestens 10. April die Wahlunterlagen mit dem persönlichen Zugangscode für die Wahlplattform. Mit dem Zugangscode ist dann bis zum Wahltag eine Abstimmung möglich. Ein Gang zur Wahlurne ist seit der Coronapandemie nicht mehr nötig.
• Wer darf den Jugendbeirat wählen?
Für die Wahl der zehn Jugendbeiratsmitglieder sind alle Jugendlichen wahlberechtigt, die in Schwabmünchen und den Stadtteilen wohnen, die am Tag der Wahl 14 aber noch nicht 24 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in Schwabmünchen haben. Das heißt, dass alle Jugendlichen wählen dürfen, die zwischen dem 25. April 2000 und dem 24. April 2010 geboren sind und bereits seit dem 24. Januar 2024 in Schwabmünchen wohnen.
• Wie kann sich ein Jugendlicher als Kandidat für den Jugendbeirat aufstellen lassen?
Grundsätzlich gelten für Kandidaten dieselben Voraussetzungen wie für Wahlberechtigte. Wer kandidieren möchte, kann sich auf eine Wahlvorschlagsliste eintragen. Mustervordrucke gibt es im Rathaus, Zimmer 103. (mit krup)