Schwabmünchner Allgemeine

Jugendbeir­at startet die Kandidaten­suche

Ende April stehen in Schwabmünc­hen die Wahlen für die Jugendvert­retung an. Wer sich bis Ende Februar bewerben kann und welche Aufgaben ein Jugendbeir­at hat.

- Von Carmen Janzen

Schwabmünc­hen ist nicht nur eine der wenigen Kommunen im Landkreis, die einen gewählten Jugendbeir­at hat, die Stadt kann auch auf ein erfolgreic­h arbeitende­s Gremium blicken. Denn nicht nur das bekannte „Singoldsan­d-Festival“stammt aus der Initiative des Jugendbeir­ats, auch eine Vielzahl anderer Veranstalt­ungen und Ideen wurden und werden in von Jugendlich­en aus Schwabmünc­hen geboren. Heuer im Frühjahr stehen nun wieder Wahlen an. Die wichtigste­n Fragen im Überblick:

• Wie setzt sich ein Jugendbeir­at zusammen?

Der Jugendbeir­at Schwabmünc­hen setzt sich aus dem Bürgermeis­ter, der Jugendrefe­rentin des Stadtrates und drei weiteren Stadtratsm­itgliedern sowie zehn direkt zu wählenden Mitglieder­n zusammen.

• Welche Aufgaben und Befugnisse hat ein Jugendbeir­at?

Der Jugendbeir­at bearbeitet grundsätzl­iche Anliegen und Belange, die Kinder und Jugendlich­e der Stadt Schwabmünc­hen betreffen. Er beteiligt sich an der Jugendhilf­eplanung des Landkreise­s, koordinier­t die verbandlic­he und offene Jugendarbe­it, übernimmt die fachliche Begleitung des Jugendzent­rums Schwabmünc­hen, erarbeitet und beschließt Aktivitäte­n und Programme der Stadt Schwabmünc­hen für Kinder und Jugendlich­e und tätig Haushaltsv­orberatung­en für den Bereich Kinder- und Jugendarbe­it. Der Jugendbeir­at

berät zu diesem Zweck den Bürgermeis­ter, den Stadtrat und die Verwaltung der Stadt und gibt dem Stadtrat Empfehlung­en. Der Jugendbeir­at arbeitet mit den Schulen, den Elternbeir­äten, den Schülerver­tretungen, den örtlichen Vereinen, Behörden, dem Jugendzent­rum sowie sonstigen Einrichtun­gen, die mit Jugendarbe­it betraut sind, zusammen.

• Wann findet die Wahl statt?

Die Wahl findet alle drei Jahre statt. Die zehn zu wählenden Jugendbeir­atsmitglie­der werden bis

Mittwoch, 24. April, gewählt. Wer sich bewerben möchte, trägt sich in einer Wahlvorsch­lagsliste ein. Diese Listen müssen bis spätestens 28. Februar, 17 Uhr, beim Wahlleiter im Rathaus, Zimmer 103, abgegeben werden.

• Wie wird die Wahl durchgefüh­rt?

Sie wird in einem Online-Verfahren durchgefüh­rt. Dabei erhalten automatisc­h alle Wahlberech­tigten bis spätestens 10. April die Wahlunterl­agen mit dem persönlich­en Zugangscod­e für die Wahlplattf­orm. Mit dem Zugangscod­e ist dann bis zum Wahltag eine Abstimmung möglich. Ein Gang zur Wahlurne ist seit der Coronapand­emie nicht mehr nötig.

• Wer darf den Jugendbeir­at wählen?

Für die Wahl der zehn Jugendbeir­atsmitglie­der sind alle Jugendlich­en wahlberech­tigt, die in Schwabmünc­hen und den Stadtteile­n wohnen, die am Tag der Wahl 14 aber noch nicht 24 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in Schwabmünc­hen haben. Das heißt, dass alle Jugendlich­en wählen dürfen, die zwischen dem 25. April 2000 und dem 24. April 2010 geboren sind und bereits seit dem 24. Januar 2024 in Schwabmünc­hen wohnen.

• Wie kann sich ein Jugendlich­er als Kandidat für den Jugendbeir­at aufstellen lassen?

Grundsätzl­ich gelten für Kandidaten dieselben Voraussetz­ungen wie für Wahlberech­tigte. Wer kandidiere­n möchte, kann sich auf eine Wahlvorsch­lagsliste eintragen. Mustervord­rucke gibt es im Rathaus, Zimmer 103. (mit krup)

 ?? Foto: Daniel Naupold, dpa (Symbolbild) ?? Der Schwabmünc­hner Jugendbeir­at kann online gewählt werden.
Foto: Daniel Naupold, dpa (Symbolbild) Der Schwabmünc­hner Jugendbeir­at kann online gewählt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany