Flächennutzungsplan ist gültig
Mit der Veröffentlichung des Plans in Bobingen ist dieser in Kraft getreten. Das ist ein erster Schritt zum Windrad-Bau in Burgwalden.
Nachdem der Teilflächennutzungsplan in Kraft getreten ist, könnten jetzt Anträge für den Bau von Windkraftanlagen in Burgwalden gestellt werden. Diese müssen dann, wie in unserer früheren Berichterstattung dargestellt, zur Genehmigung einer umfassenden Einzelfallprüfung unterzogen werden. Dabei wird neben anderen Kriterien auch die Umweltverträglichkeit der Anlagen geprüft.
In diesem Zusammenhang ist es der Stadt Bobingen wichtig, einen Fehler im jüngsten Bericht richtigzustellen. Die Aussage „vonseiten des Naturschutzes seien keine Einschränkungen zu erwarten“sei von der Stadt Bobingen nicht getroffen worden. Die Prüfung der konkreten Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Natur und Umwelt erfolge im Rahmen der Genehmigungsplanung durch die jeweiligen Fachbehörden, zum Beispiel die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Augsburg, teilt die Stadt mit.
Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Bobinger Stadtrates informierte Stadtrat Edmund Mannes
(SPD) das Gremium darüber, dass es im Laufe des Bekanntwerdens der Vorgänge um die Windkraft in Bobingen bereits am 17. November 2023 einen Schriftwechsel mit Bürgermeister Klaus Förster gegeben habe.
Darin habe die SPD-Fraktion den Bürgermeister zu einer Stellungnahme über den Vorgang gebeten, auf einer Stadtteilversammlung der CSU in Reinhartshausen eine Skizze mit dem Vermerk „Sondersitzung des Stadtrates Bobingen
/ Vertraulich“, gezeigt zu haben. In seiner schriftlichen Antwort habe Förster den Vorgang, einen vom Grundstückseigentümer in Auftrag gegebenen Entwurf über mögliche Standorte gezeigt zu haben, eingeräumt. Dies sei aus Sicht der SPD eine Dienstpflichtverletzung, sagte Mannes.
Eine Stellungnahme von Bürgermeister Klaus Förster zu diesem Vorwurf erfolgte während des öffentlichen Teils der Sitzung nicht.