Einseitiger Krähenschutz
Zum Bericht „So will die Stadt das Saatkrähenproblem lösen“, vom 10. Februar:
Danke für die Berichterstattung. Seit Jahren gibt es in Schwabmünchen ein ungelöstes Krähenproblem. Dieses rührt daher, dass man nicht nur die geschützte Saatkrähe, nicht bejagt, sondern auch die Aaskrähen, sprich die Rabenkrähe und die Nebelkrähe, sowie die Elster. Nach EU-Recht dürfen für Aaskrähen, Elstern und Eichelhäher jedoch Jagdzeiten erlassen werden. Wir sehen und hören(!) in Schwabmünchen viele Rabenkrähen, zu erkennen am befiederten Schnabelansatz und am schwarzen Schnabel, im Gegensatz zur geschützten Saatkrähe mit dem grauen Schnabel. Rabenkrähen und Elstern sollte man also bejagen und dafür sorgen, dass ihre Population nicht laufend wächst. Elstern und Rabenkrähen gelten zwischenzeitlich als häufig vorkommend, es handelt sich bei ihnen um Nesträuber. Kleinere Vogelarten haben wegen des hohen Vorkommens der großen Vögel einen geringeren Bruterfolg. Die Population von Meisen und anderen kleinen Singvögeln geht jedes Jahr zurück. Über die Sinnhaftigkeit eines staatlich verordneten und hoch bürokratischen einseitigen Krähenschutzes, wie Sie mit Ihrem Hinweis auf die Erforderlichkeit von Einzelanträgen für Maßnahmen gegen Saatkrähen, darstellen, gilt es nachzudenken. Dies umso mehr, da dies ohne jede Unterscheidung geschieht, ob es sich überhaupt um eine geschützte Art handelt und der Krähenlärm gerade im Umkreis des Luitpoldparks und in bewohnten Gebieten sowie alle mit der Krähenplage einhergehenden Belästigungen auch für spielende Kinder gravierend zugenommen haben.
Monika Endraß,