Masern-Impfpflicht für Kinder: Das droht Verweigerern
In Österreich häufen sich Masernerkrankungen. In Deutschland gilt seit 2020 eine Masern-Impfpflicht für Kinder. Das sind die Erfahrungen damit im Landkreis Augsburg.
Eine Häufung der hochinfektiösen Masernerkrankungen besorgt Mediziner in Österreich. Seit Jahresbeginn wurden 75 Fälle bestätigt, darunter auch in den Allgäuer Nachbarregionen Tirol und Vorarlberg. Österreichs Gesundheitsminister Johannes Rauch appellierte an Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen und an ungeimpfte Erwachsene, dies ebenfalls zu tun. In unserer Region scheint die Lage entspannt zu sein. Im Landkreis Augsburg gibt es nach Behörden-Angaben aktuell keinen Masernfall. Dennoch wird die Entwicklung im Nachbarland verfolgt. „Ein Impfschutz in Bayern wird umso notwendiger, wenn die Infektionszahlen in den Nachbarregionen steigen könnten“, teilte eine Sprecherin des Landratsamts Augsburg mit.
Die Impfquoten seien laut der Welt-Gesundheitsorganisation WHO während der Corona-Pandemie gesunken. „Anhaltende Immunitätslücken und verpasste Impfungen machen viele Menschen, darunter viele Kinder, für die potenziell tödliche Krankheit anfällig.“Anders als in Österreich
gilt in Deutschland für Kinder seit März 2020 eine Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule.
Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. Das Verfahren kann von
Schulen eingeleitet werden, die aufgrund der vorrangigen Schulpflicht kein Betretungsverbot anordnen können. Kitas sind dazu berechtigt, Kinder ohne Nachweis erst gar nicht aufzunehmen. Bislang ist es laut dem Gesundheitsamt
Die Ärzte setzen auf Aufklärung.
jedoch noch zu keinem behördlichen Ausschluss gekommen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Arzt beispielsweise attestiert, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder eine Masernerkrankung bereits durchlaufen wurde.
1073 Fälle, bei denen der Nachweis nicht erbracht oder unklar war, wurden seit 2020 von den Einrichtungen dem Gesundheitsamt gemeldet. Zwei davon kamen im vergangenen Jahr aus dem Landkreis Augsburg. Das Gesundheitsamt
fordert die Betroffenen schriftlich auf, einen Nachweis vorzulegen. Dieser Aufforderung würden die meisten Eltern bereits Folge leisten. Erst nach einer zweiten vergeblichen Aufforderung wird der Fall an die Vollzugsabteilung weitergegeben, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet.
In vielen Arztpraxen wird derweil auf Aufklärung gesetzt. „Wir sprechen mit den Eltern auf Augenhöhe“, sagt Dr. Vreni BerktoldKuisle, stellvertretende Obfrau im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Südschwaben. „Viele sind sich der möglichen Folgeerkrankungen nicht bewusst, die viel gefährlicher sind als der typische Hautausschlag.“Aktuell, so schätzt sie, würden etwa zehn bis 15 Prozent der Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen. Unterm Strich seien das Allgäu und beispielsweise auch das angrenzende Kleinwalsertal in Österreich dennoch „sehr gut durchgeimpft“.