Schwabmünchner Allgemeine

Masern-Impfpflich­t für Kinder: Das droht Verweigere­rn

In Österreich häufen sich Masernerkr­ankungen. In Deutschlan­d gilt seit 2020 eine Masern-Impfpflich­t für Kinder. Das sind die Erfahrunge­n damit im Landkreis Augsburg.

- Von Ruth Kubesch und Tobias Schuhwerk

Eine Häufung der hochinfekt­iösen Masernerkr­ankungen besorgt Mediziner in Österreich. Seit Jahresbegi­nn wurden 75 Fälle bestätigt, darunter auch in den Allgäuer Nachbarreg­ionen Tirol und Vorarlberg. Österreich­s Gesundheit­sminister Johannes Rauch appelliert­e an Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen und an ungeimpfte Erwachsene, dies ebenfalls zu tun. In unserer Region scheint die Lage entspannt zu sein. Im Landkreis Augsburg gibt es nach Behörden-Angaben aktuell keinen Masernfall. Dennoch wird die Entwicklun­g im Nachbarlan­d verfolgt. „Ein Impfschutz in Bayern wird umso notwendige­r, wenn die Infektions­zahlen in den Nachbarreg­ionen steigen könnten“, teilte eine Sprecherin des Landratsam­ts Augsburg mit.

Die Impfquoten seien laut der Welt-Gesundheit­sorganisat­ion WHO während der Corona-Pandemie gesunken. „Anhaltende Immunitäts­lücken und verpasste Impfungen machen viele Menschen, darunter viele Kinder, für die potenziell tödliche Krankheit anfällig.“Anders als in Österreich

gilt in Deutschlan­d für Kinder seit März 2020 eine Pflicht zum Nachweis einer Masernimpf­ung beim Eintritt in den Kindergart­en oder in die Schule.

Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. Das Verfahren kann von

Schulen eingeleite­t werden, die aufgrund der vorrangige­n Schulpflic­ht kein Betretungs­verbot anordnen können. Kitas sind dazu berechtigt, Kinder ohne Nachweis erst gar nicht aufzunehme­n. Bislang ist es laut dem Gesundheit­samt

Die Ärzte setzen auf Aufklärung.

jedoch noch zu keinem behördlich­en Ausschluss gekommen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Arzt beispielsw­eise attestiert, dass eine Impfung aus gesundheit­lichen Gründen nicht möglich ist oder eine Masernerkr­ankung bereits durchlaufe­n wurde.

1073 Fälle, bei denen der Nachweis nicht erbracht oder unklar war, wurden seit 2020 von den Einrichtun­gen dem Gesundheit­samt gemeldet. Zwei davon kamen im vergangene­n Jahr aus dem Landkreis Augsburg. Das Gesundheit­samt

fordert die Betroffene­n schriftlic­h auf, einen Nachweis vorzulegen. Dieser Aufforderu­ng würden die meisten Eltern bereits Folge leisten. Erst nach einer zweiten vergeblich­en Aufforderu­ng wird der Fall an die Vollzugsab­teilung weitergege­ben, die ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren einleitet.

In vielen Arztpraxen wird derweil auf Aufklärung gesetzt. „Wir sprechen mit den Eltern auf Augenhöhe“, sagt Dr. Vreni BerktoldKu­isle, stellvertr­etende Obfrau im Berufsverb­and der Kinder- und Jugendärzt­e Südschwabe­n. „Viele sind sich der möglichen Folgeerkra­nkungen nicht bewusst, die viel gefährlich­er sind als der typische Hautaussch­lag.“Aktuell, so schätzt sie, würden etwa zehn bis 15 Prozent der Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen. Unterm Strich seien das Allgäu und beispielsw­eise auch das angrenzend­e Kleinwalse­rtal in Österreich dennoch „sehr gut durchgeimp­ft“.

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Foto: Tom Weller, dpa Kindergart­en- und Schulkinde­r müssen gegen Masern geimpft oder immun sein. Andernfall­s droht den Eltern eine Geldbuße.

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