Schwabmünchner Allgemeine

Bobingen: Durchfahrt­verbot für Lastwagen kommt

Nach einem neuerliche­n Vorstoß der Stadt gibt das Landratsam­t jetzt grünes Licht für die Einschränk­ungen in der Hochstraße.

- Von Elmar Knöchel

Das Verkehrsau­fkommen in der Bobinger Hochstraße wird von vielen als heftig empfunden. Vor allem schwere LKW waren ein fortwähren­der Stein des Anstoßes. Vielen ein Dorn im Auge sind auch Fahrschul-Lkw der Bundeswehr, die den Bobinger Ortskern gerne zu Ausbildung­szwecken nutzen. Ein sichtbares Zeichen sind die ständigen Beschädigu­ngen des Schutzgelä­nders am Minikreise­l in der Hochstraße. Immer wieder hatte die Stadt Bobingen beim Landratsam­t nachgefrag­t, ob ein

Durchfahrt­verbot möglich sei. Immer wieder wurde das Ansinnen abgelehnt. Jetzt die Wende.

Nachdem bei den Haushaltsd­ebatten wieder einmal auf die ständigen Beschädigu­ngen und die nicht unerheblic­hen Kosten, die für die Stadt dadurch entstehen, hingewiese­n wurde, kam Bewegung in die Angelegenh­eit. Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Landratsam­tes Augsburg, der Polizei und der Stadt Bobingen gab das Landratsam­t seine Zustimmung. Geplant ist, dass das Durchfahrt­verbot für LKW über 7,5 Tonnen ab April eingericht­et wird. Dann wird zwischen der BischofUlr­ich-Straße

und dem Kirchplatz für schwere Lastwagen die Durchfahrt verboten sein. Der Lieferverk­ehr bleibt dagegen weiterhin erlaubt. Bis zum Start Anfang April müssen noch die Vorarbeite­n erledigt werden. Es müssen Standorte für die entspreche­nden Schilder festgelegt werden. Am großen Kreisverke­hr im Norden Bobingens soll ein Hinweissch­ild aufgestell­t werden. Gleiches wird wohl im Süden der Stadt passieren.

Ob diese Regelung eine spürbare Entlastung bringen wird, bleibt abzuwarten. Denn nach den Erhebungen zum Verkehrsko­nzept im letzten Jahr ist immer wieder darauf hingewiese­n worden, dass die tatsächlic­he Anzahl der durchfahre­nden Laster geringer sei, als allgemein angenommen. Da der Lieferverk­ehr auch für LKW über 7,5 Tonnen weiterhin erlaubt ist, wird es auch künftig Lastwagenv­erkehr in der Hochstraße gegeben. Aber für die immer wieder negativ aufgefalle­nen Fahrzeuge der Bundeswehr wird die Bobinger Innenstadt dann tabu sein.

Gerade der Minikreise­l auf Höhe der Maria-Hilf-Straße war im Fokus der Diskussion­en. Dort geht es sehr eng zu. Immer wieder beschädigt­en lange LKW das FußgängerS­chutzgelän­der. Im Schnitt alle sechs Wochen kam es dort zu Beschädigu­ngen. Nur in der Hälfte der Fälle konnten die Verursache­r von der Polizei ermittelt werden. Dadurch musste in vielen Fällen die Stadt Bobingen für die Schäden am Geländer aufkommen. Zwar werden dort immer noch Laster unterwegs sein, da aber nur noch der Lieferverk­ehr für die Firmen in der Hochstraße erlaubt sein wird, könnte sich die Lage entspannen. Denn dann ist davon auszugehen, dass die Fahrerinne­n und Fahrer zu großen Teilen ortskundig sind und die Situation am engen Minikreise­l kennen und dementspre­chend vorsichtig sind.

Bürgermeis­ter Klaus Förster verkündete die gute Nachricht im Bobinger Hauptaussc­huss. Letztlich habe die Ortsbesich­tigung die Wende gebracht. Denn ein derartiges Verbot kann nicht von der Stadt Bobingen ausgesproc­hen werden, sondern nur von der zuständige­n Verkehrsbe­hörde im Landratsam­t angeordnet werden. Dass man sich nun einigen konnte, könnte auch an einem Missverstä­ndnis gelegen haben, sagte Förster. Denn im Landratsam­t sei man wohl davon ausgegange­n, Bobingen wolle die Durchfahrt für LKW auf der gesamten Länge Bobingens verbieten.

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