Das endgültige Ende der „Krone“
Derzeit stehen noch die Grundmauern der ehemaligen Schwabmünchner Wirtschaft. Nach dem bevorstehenden Abriss sollen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen. Anwohner haben große Sorgen.
Der ehemalige Gasthof Krone steht schon seit einigen Jahren leer, zuletzt war dort ein asiatisches Restaurant. Doch bald wird das Gebäude Geschichte sein. Das noch im Gerippe stehende Wirtshaus stammt aus dem Jahr 1885, doch die Geschichte der „Krone“, früher auch „SchlössleWirt“genannt, reicht weiter zurück.
Anfang der 1800er-Jahre wurde die Krone von Joseph Eser eröffnet – mitsamt einer Brauerei. 1884 brannte der Gasthof ab und wurde wieder neu aufgebaut. Bis 1908 wurde die Brauerei betrieben, dann wurde die Krone von der Aktienbrauerei Kaufbeuren übernommen. Doch nicht nur als Gastwirtschaft war die „Krone“von großer Bedeutung für Schwabmünchen. 1921 wurde dort der heutige Trachtenverein „Alpengruß“Schwabmünchen gegründet. Dadurch ist die Krone auch die Wiege der Trachtenkapelle Alpengruß. Anfang der 1970er-Jahre bauten die Trachtler den Keller des Gasthauses aus und schafften auch eine Kegelbahn, sodass die Krone auch der Gründungsort des Schwabmünchner Kegelclubs Fortuna ist. Auch für viele andere Vereine, wie den Schachklub, den Krankenunterstützungsverein oder den Zitherverein, war die Krone eine Heimat.
Nun folgt dem traditionellen Gasthaus Wohnraum. Schon vor einigen Jahren wurde ein Bauantrag für zwei Mehrfamilienhäuser auf dem Gelände genehmigt. Antragsteller war derselbe Bauträger, der auch die Häuser auf dem gegenüberliegenden Areal der ehemaligen Molkerei Burger gebaut hat. Seinerzeit wurde festgelegt, dass der Bau auf dem Krone-Gelände erst beginnen kann, wenn das andere Projekt abgeschlossen ist, um nicht zwei große Baustellen an einer verkehrskritischen Stelle zur gleichen Zeit zu haben. Mittlerweile sollen sich die Besitzverhältnisse auf dem Krone-Areal mehrmals geändert haben, das Projekt
wurde auch mehrfach auf einem bekannten Immobilienportal angeboten. Anfang des Jahres wurde das Wirtshaus entkernt. Zum Abriss muss jedoch die Fahrbahn im Bereich des Gebäudes einseitig gesperrt werden. Davon künden schon gelbe Markierungen auf der
Fahrbahn, weil dann der Verkehr mittels einer Ampel geregelt werden muss. Wann mit dem endgültigen Abriss begonnen wird, ist noch offen. Nach Angaben der Stadt Schwabmünchen sind vonseiten der Abrissfirma noch Formalitäten offen. Sind diese erledigt, verschwindet
ein weiteres Traditionsgasthaus Schwabmünchens.
Anwohner verfolgen die Baustelle mit großen Sorgen: Für eine Tiefgarage sollen meterlange Spundwände in den Boden gerammt werden. Das könnte für Erschütterungen sorgen, die sich auf die umliegenden Gebäude auswirken. Familie Klotz hat keine neun Meter entfernt ein älteres Haus mit einem historischen Keller renoviert. Christina und Dr. Thomas Klotz haben viel Arbeit in ihren kleinen Haustraum gesteckt. Wird er jetzt zerstört? Nach den ersten Abrissarbeiten an der ehemaligen Krone haben sich im Putz schon kleine Risse gebildet. Hält die früher vergleichsweise dünn betonierte Decke zwischen Keller und Erdgeschoss den Erschütterungen stand? In den vergangenen Wochen spürten die Bewohner im Haus, wenn sich der schwere Kettenbagger auf dem Nachbargrundstück bewegte.
Auch Stadtpfarrer Christoph Leutgäb betrachtet die Bauarbeiten mit Sorge. Durch die Erschütterungen könnte nämlich auch die Frauenkirche mit ihrem wertvollen Altar Schaden nehmen. Leutgäb befürchtet, dass das Nagelfluh-Gestein im Untergrund die Schläge beim Eintreiben der Spundwände weitergibt. Deshalb müsse im Vorfeld alles gut dokumentiert und auch Präsenz vor Ort gezeigt werden. Das Diözesanbauamt und auch das Amt für Denkmalpflege wurden eingeschaltet und um Begleitung gebeten.
Hilfe durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ist nicht zu erwarten: Sie kann dem Bauträger ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren nicht auferlegen. Darin wird der Zustand vor und nach den Bauarbeiten festgehalten und dann verglichen. Werden Schäden festgestellt, muss der Bauherr ran. Im Streitfall muss ein Zivilgericht klären – ein langer und mitunter teurer Weg. Der Bauherr könnte auch von sich aus ein Beweissicherungsverfahren anbieten. Im Einzelfall ist es auch möglich, dass ein Nachbar die Beweissicherung beauftragt – aber auf eigene Kosten. Dieser Sonderfall sei immer dann maßgeblich, wenn der Bauwillige eine Beweissicherung trotz Hinweis durch den Nachbarn nicht durchführt, jedoch der Nachbar ein Schadenspotenzial befürchtet und Streitigkeiten vorbeugen will, teilt das Landratsamt mit.