Macht die Regelung wirklich Sinn?
Zum Artikel „Gibt es einen Kompromiss für die Bobinger Max-Fischer-Straße“:
Wenn es stimmt, dass nach der Straßenverkehrsordnung innerorts keine geteilten Geh- und Radwege mehr zulässig sind, so ist doch nach wie vor ein gemeinsamer Geh- und Radweg möglich. Bestes Beispiel dafür ist der erst kürzlich errichtete kombinierte Geh- und Radweg an der Hoechster Straße – auch innerorts gelegen.
Warum kann ein solcher gemeinsamer Geh- und Radweg nicht auch entlang der Max-Fischer-Straße, zumindest im Bereich zwischen der Singold und der Einmündung der Hans-BöcklerStraße (Länge mehr als ein Kilometer) ausgewiesen werden? Das Fußgänger-Aufkommen in diesem Abschnitt entlang des Werksgeländes ist äußerst gering, es besteht kaum eine Wohnbebauung und die Wegbreite beträgt vier Meter. Eine Gefährdung selten anzutreffender Fußgänger durch Radfahrer ist wenig wahrscheinlich. Die Vergangenheit hat es bewiesen. Ich benutze diesen Weg als Radfahrer regelmäßig zu verschiedenen Tageszeiten. Auf der gesamten Länge des Fußweges an der Max-FischerStraße, er ist schnurgerade und von einem Ende zum anderen einsehbar, habe ich in den letzten Tagen zusammengerechnet keine fünf Fußgänger(innen) gesehen. Dass das Landratsamt – so eine Auskunft – trotz dieses geringen Fußgängeraufkommens meint, die Sicherheit der Fußgänger sei durch die Radfahrer massiv gefährdet und dass die Radfahrer deshalb, wenn sie schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, auf die Straße gehören, verstehe wer will. Von dieser Regel abzuweichen, was meines Erachtens durchaus zulässig wäre, lehnt die Behörde unverständlicherweise ab.