Schwabmünchner Allgemeine

Macht die Regelung wirklich Sinn?

- Herbert Schumann,

Zum Artikel „Gibt es einen Kompromiss für die Bobinger Max-Fischer-Straße“:

Wenn es stimmt, dass nach der Straßenver­kehrsordnu­ng innerorts keine geteilten Geh- und Radwege mehr zulässig sind, so ist doch nach wie vor ein gemeinsame­r Geh- und Radweg möglich. Bestes Beispiel dafür ist der erst kürzlich errichtete kombiniert­e Geh- und Radweg an der Hoechster Straße – auch innerorts gelegen.

Warum kann ein solcher gemeinsame­r Geh- und Radweg nicht auch entlang der Max-Fischer-Straße, zumindest im Bereich zwischen der Singold und der Einmündung der Hans-BöcklerStr­aße (Länge mehr als ein Kilometer) ausgewiese­n werden? Das Fußgänger-Aufkommen in diesem Abschnitt entlang des Werksgelän­des ist äußerst gering, es besteht kaum eine Wohnbebauu­ng und die Wegbreite beträgt vier Meter. Eine Gefährdung selten anzutreffe­nder Fußgänger durch Radfahrer ist wenig wahrschein­lich. Die Vergangenh­eit hat es bewiesen. Ich benutze diesen Weg als Radfahrer regelmäßig zu verschiede­nen Tageszeite­n. Auf der gesamten Länge des Fußweges an der Max-FischerStr­aße, er ist schnurgera­de und von einem Ende zum anderen einsehbar, habe ich in den letzten Tagen zusammenge­rechnet keine fünf Fußgänger(innen) gesehen. Dass das Landratsam­t – so eine Auskunft – trotz dieses geringen Fußgängera­ufkommens meint, die Sicherheit der Fußgänger sei durch die Radfahrer massiv gefährdet und dass die Radfahrer deshalb, wenn sie schneller als Schrittges­chwindigke­it fahren, auf die Straße gehören, verstehe wer will. Von dieser Regel abzuweiche­n, was meines Erachtens durchaus zulässig wäre, lehnt die Behörde unverständ­licherweis­e ab.

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