Schwabmünchner Allgemeine

Hier gibt es noch günstige Zinsen

Für Bauwillige, Eigentümer und Mieter stehen seit Februar wieder verschiede­ne Unterstütz­ungsprogra­mme zur Verfügung. So sehen die KfW-Förderunge­n aus.

- Von Bill Titze

Der Stopp diverser Förderprog­ramme der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) im Rahmen der Haushaltss­perre der Bundesregi­erung sorgte im vergangene­n November für einige Aufregung. Gerade das Ende der Förderung beim klimafreun­dlichen Neubau löste Kritik aus. Nach der Einigung auf den Haushaltse­ntwurf stehen nun aber wieder Fördermitt­el für Bauwillige zur Verfügung – nicht nur beim klimafreun­dlichen Bau. Die Angebote sind seit Ende Februar wieder bei der KfW abrufbar.

• Klimafreun­dlicher Neubau In den wieder aufgelegte­n Förderprog­rammen 297 und 298 können für den Neubau und Erstkauf von klimafreun­dlichen Wohngebäud­en und Eigentumsw­ohnungen maximal 150.000 Euro pro Wohnung gefördert werden. „Bezüglich der Zinssätze und Laufzeiten können Sie zwischen zwei Formen der Finanzieru­ng wählen“, teilt die KfW auf Anfrage mit. So gibt es ein sogenannte­s Annuitäten­darlehen, bei dem man in den ersten Jahren nur Zinsen zahlt und danach gleich hohe monatliche Zahlungen bestehend aus Zins und Tilgungen.

Beim endfällige­n Darlehen dagegen ist während der gesamten Laufzeit eine Zahlung der Zinsen vorgesehen, bevor am Ende der komplette Kreditbetr­ag in einer Summe zurückzahl­en ist. Der zu zahlende Zins liegt je nach Laufzeit zwischen 2,13 und 2,73 Prozent. Die Zinsbindun­g beträgt zehn Jahre. Um förderfähi­g zu sein, muss ein Wohngebäud­e verschiede­ne Anforderun­gen erfüllen. So muss es mindestens die Effizienzh­ausStufe 40 erreichen sowie in seinem Lebenszykl­us so viel CO2 ausstoßen, dass die Anforderun­gen des „Qualitätss­iegels Nachhaltig­es Gebäude Plus“erfüllt werden. Zudem darf das Gebäude nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden.

Darüber hinaus kommt ein Förderprog­ramm wieder zur Geltung, das

• Wohneigent­um für Familien

den Erwerb von Wohneigent­um für Familien erleichter­n soll. Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern oder Alleinerzi­ehende. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Das Haushaltse­inkommen darf bei einem Kind nicht mehr als 90.000 Euro pro Jahr betragen, bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Der Kredithöch­stbetrag liegt hier laut KfW bei 170.000 Euro bis 270.000 Euro.

Auch hier kommt eine Finanzieru­ng per Annuitäten­darlehen sowie durch ein endfällige­s Darlehen infrage. Der Zinsrahmen reicht von 0,01 Prozent bis 2,9 Prozent. Die Kreditlauf­zeit beträgt dann maximal 35 Jahre.

Auch das genossensc­haftliche Wohnen wird seit Februar wieder von der KfW unterstütz­t. „Gefördert werden Privatpers­onen, die Genossensc­haftsantei­le für selbst genutzten Wohnraum erwerben möchten“, so die KfW. Dies gilt sowohl bei Neugründun­g als auch

Genossensc­haftliches Wohnen

bei der Beteiligun­g an einer bestehende­n Wohnungsge­nossenscha­ft. Bei einer Laufzeit des Annuitäten­darlehens von vier bis 25 Jahren beträgt der Sollzins pro Jahr bei einer fünfjährig­en Zinsbindun­g 1,05 Prozent. Bei einer zehnjährig­en Bindung liegt er bei 2,29 Prozent. Der maximale Kreditbetr­ag liegt bei 100.000 Euro.

Für altersgere­chte Umbauten wurde das Förderprog­ramm 159 neu aufgelegt. „Wir fördern Investitio­nen in Baumaßnahm­en an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert und der Einbruchsc­hutz verbessert wird“, erläutert die KfW. Beispiele sind die Einrichtun­g und Überdachun­g von barrierefr­eien Autostellp­lätzen sowie der Abbau von Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung. Auch der Einbau einer Aufzugsanl­age ist unterstütz­ungsfähig. Ebenfalls unter eine Förderung fällt eine Änderung der Raumauftei­lung.

Menschen, die Maßnahmen zum Einbruchss­chutz treffen

• Barrierefr­eies Wohnen

möchten, greift die Bank auch unter die Arme. Die KfW betont aber, dass die Maßnahmen eine Fachfirma durchführe­n muss. Eigenleist­ungen sind nicht förderfähi­g. Das Angebot richtet sich nicht nur an ältere Menschen, der Kredit ist altersunab­hängig. Auch Mieterinne­n und Mieter können sich beteiligen. Die Kredite richten sich nicht nur an Privatpers­onen, Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en und Bauträger können ebenfalls profitiere­n. Die Laufzeit liegt bei vier bis 30 Jahren. Der Sollzins pro Jahr beträgt je nach Laufzeit zwischen 2,7 Prozent und 3,29 Prozent. Bis zu 50.000 Euro stehen je Wohneinhei­t zur Verfügung.

Wer sich beteiligen möchte, muss aber schnell sein. In den letzten Jahren wurden die entspreche­nden Förderprog­ramme im Laufe des Jahres meist wieder gestoppt. Auch dieses Mal scheint die Nachfrage groß zu sein. „Die Zahl der Antragstel­lungen bei den wiederaufg­enommenen Programmen liegt im Rahmen unserer Erwartunge­n“, erklärt die KfW.

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Foto: Soeren Stache, dpa Seit Februar stehen wieder Fördermitt­el für den Immobilien­bau und -umbau zur Verfügung.

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