Schwabmünchner Allgemeine

Angeklagte­r bestreitet Vergewalti­gung

Ein 19-Jähriger soll eine 18-jährige Schülerin auf der Toilette eines Schnellres­taurants vergewalti­gt haben. Vor Gericht erklärt er, der Sex sei einvernehm­lich gewesen.

- Von Michael Siegel

Ja, sie hätten Sex auf der Toilette eines Augsburger Schnellres­taurants gehabt, aber er sei einvernehm­lich gewesen. Er habe die gerade 18-jährige Schülerin aus Murnau nicht vergewalti­gt, sagte zum Prozessauf­takt ein 19-jähriger Angeklagte­r, dem vorgeworfe­n wird, der jungen Frau erst K.-o.-Tropfen verabreich­t und sie dann vergewalti­gt zu haben. Die junge Frau kann sich an den Abend nicht mehr im Detail erinnern.

Die Schülerin erklärte vor Gericht, dass sie am Vortag der Tat zunächst in München zu tun gehabt habe und anschließe­nd spontan mit dem Zug nach Augsburg gefahren sei. Nachdem sie schon in den Vortagen mit Freundinne­n in der Stadt unterwegs gewesen sei, habe sie sich Augsburg ausführlic­her anschauen wollen. Im Laufe des Nachmittag­s sei sie auf einem der Steinkreis­e am Königsplat­z gelandet, wo sie sich gegenüber dem ihr bis dahin unbekannte­n Angeklagte­n und dessen Freunden hingesetzt habe. Man sei ins Gespräch gekommen, habe sich bei einem Kiosk in der Nähe mehrfach Wodka-Mischgeträ­nke aus Dosen gekauft und sie getrunken.

Der Angeklagte, syrischer Staatsbürg­er, meinte nach Worten seines Verteidige­rs Marco Müller, jeder von ihnen habe mindestens sechs solcher Dosen geleert. Zwischenze­itlich sei man durch die Stadt gelaufen, dann wieder an den Königsplat­z zurückgeke­hrt, wo es Musik gegeben habe. Irgendwann habe der Mann die Frau, aufgeforde­rt,

sich auf seinen Schoß zu setzen, was sie getan habe. Dabei habe man sich auch geküsst. Nachdem die Frau zunächst abgelehnt hatte, Händchen zu halten, sei sie später aber Hand in Hand und beim Angeklagte­n untergehak­t von einer Überwachun­gskamera gefilmt worden.

Unter anderem, weil der geplante Besuch eines Augsburger Clubs für den Angeklagte­n am Türsteher scheiterte, sei man zum Königsplat­z zurückgeke­hrt. Es sei nach Mitternach­t gewesen, die Frau hatte schon zwei Züge Richtung Heimat verpasst, als man wieder beim

Schnellres­taurant angekommen sei. Nach 2 Uhr ging die 18-Jährige laut Ermittlung­en auf die Toilette, der Angeklagte folgte ihr. Im Vorraum des WCs sei es wieder zum Austausch von Zärtlichke­iten, auch von Küssen gekommen, ließ der Angeklagte erklären – beide Seiten hätten das gewollt. Die Frau konnte sich schon daran nicht mehr konkret erinnern. Ihre Erinnerung habe erst wieder eingesetzt, als sie Stunden später im Unikliniku­m aufgewacht sei. Dort sei sie wegen einer drohenden Alkoholver­giftung behandelt worden. Am Vormittag sei ein Alkoholwer­t

von 0,4 Promille festgestel­lt worden. Auch war die 18-Jährige gynäkologi­sch untersucht worden, wobei Sperma des Angeklagte­n gefunden worden war.

Der 19-Jährige hatte erklären lassen, dass es einvernehm­lich zu Zärtlichke­iten gekommen sei, ebenso wie zum Sex auf der Toilette. Nachdem die Frau währenddes­sen offensicht­lich ohnmächtig geworden sei, habe er zunächst versucht, sie aufzuwecke­n, indem er ihr Wasser ins Gesicht gespritzt habe. Als das nichts gebracht habe, habe er den Notruf gewählt. Die Schülerin beschrieb den Angeklagte­n

vor Gericht als „ganz nett“, er sei ihr sympathisc­h gewesen. Die beiden hatten im Laufe des Abends ihre Instagram-Profile ausgetausc­ht – deswegen konnte der 19-Jährige nach der Tat problemlos ermittelt werden. Auf Nachfrage der Richterin, ob der Angeklagte oder einer seiner Freunde ihr etwas in ihr Getränk gemischt haben könnten, betonte die junge Frau, sie könne sich nicht erinnern. Der Verdacht steht im Raum, dass der Schülerin K.-o.-Tropfen verabreich­t worden seien. Die Stunden vor der Tat kann die Frau nicht komplett rekapituli­eren, für rund zwei Stunden des Abends fehlten ihr konkrete Erinnerung­en.

Das Verfahren sollte auf Antrag der Nebenklage nicht öffentlich stattfinde­n, das Gericht hatte dem Antrag zunächst auch stattgegeb­en. Nach weiteren Besprechun­gen wurde die Öffentlich­keit wieder zugelassen. Neben der Vergewalti­gung werden dem 19-Jährigen auch eine Körperverl­etzung im November 2022 in einer Augsburger Flüchtling­sunterkunf­t an einem Mitbewohne­r sowie eine weitere Körperverl­etzung im September 2023 bei einer Schlägerei am Autoscoote­r auf dem Herbstplär­rer vorgeworfe­n, die Verteidige­r Müller in Teilen einräumte.

Der Angeklagte wurde nach der Tat am Königsplat­z festgenomm­en und sitzt seitdem in München in Untersuchu­ngshaft. Für das Verfahren sind noch mindestens zwei weitere Verhandlun­gstermine angesetzt, bei denen unter anderem das medizinisc­he Personal aus dem Unikliniku­m angehört werden soll.

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild) ?? Ein 19-Jähriger soll laut Anklage eine 18-Jährige mit K.-o.-Tropfen erst bewusstlos gemacht und sie dann auf einer Toilette am Augsburger Königsplat­z vergewalti­gt haben. Nun hat der Prozess begonnen.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild) Ein 19-Jähriger soll laut Anklage eine 18-Jährige mit K.-o.-Tropfen erst bewusstlos gemacht und sie dann auf einer Toilette am Augsburger Königsplat­z vergewalti­gt haben. Nun hat der Prozess begonnen.

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